Für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten besteht nun die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflicht-versicherung, wenn diese ihre Leistungen mit Patienten der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Seit dem 20.07.2021 hat der Gesetzgeber durch die Einführung des Gesundheits-Versorgungs-Weiterentwicklungs-Gesetzes (GVWG) den Beschluss gefasst, die Berufshaftpflichtversicherung zur...



