Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung für Firmen und Gewerbe

in München & Region

Versicherungsmakler München findet für Sie die passende Lösung.

Betriebshaftpflichtversicherung – wann ist sie sinnvoll?

Für jeden Betrieb, für jede Firma, jeden Selbstständigen und auch für Freiberufler  ist eine Betriebshaftpflichtversicherung sehr wichtig.  Denn bei aller Vorsicht kann nie ganz ausgeschlossen werden, dass man bei Ausübung seines Berufes andere Menschen verletzt oder deren Eigentum beschädigt.
Jedes Unternehmen haftet grundsätzlich unbegrenzt, mit seinem gesamten Vermögen für Schäden, die Inhaber und Mitarbeiter verursachen. Für kleine und mittlere Unternehmen werden die daraus entstehenden Schadensersatzforderungen der Geschädigten sehr schnell existenzbedrohend. Insbesondere Personenschäden gehen schnell in die Millionensummen. Die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung, springt hier ein und schützt vor dem finanziellen Ruin.

Für Web Shop und E Commerce Betreiber gibt es einen besonderen Versicherungsschutz. Weitere Infos auf unserer Webseite :

webshop-versichern.de

 

Welche Schäden deckt die Betriebshaftpflichtversicherung?

Personen – und Sachschäden von Kunden

putzfrau putzt büro

Beispiel: Wenn durch eine ärztliche Fehlleistung ein Patient gesundheitliche Schäden erleidet (Ärztehaftpflichtversicherung) oder wenn ein Kunde in den Räumlichkeiten der Firma ausrutscht (Betriebshaftpflicht) und sich verletzt. Ein Haftpflichtschaden würde beispielsweise auch dann entstehen, wenn ein Architekt bei den Bauarbeiten das Auto des Kunden aus Versehen beschädigt.

Betriebshaftpflichtversicherung bei speziellen Produktvermögensschäden

Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung mitversichert, müssen jeodch in den meisten
Fällen extra vereinbart werden.
Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von
Ansprüchen Dritter aus Schäden wie z.B.
• durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
• infolge der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse
mit anderen Produkten entstehen
• wegen nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung fehlerhafter Erzeugnisse
• für Kosten für Aus- und Einbau mangelhafter Erzeugnisse
• durch Prüf- und Sortierkosten mangelhafter Produkte
• durch mangelhaft gelieferte, montierter oder gewarteter Maschinen
Für spezielle Berufsgruppen kann eine reine Vermögensschadenhaftpflicht-Police nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen
Sach- oder Personenschaden leistet.

Was leistet die Betriebshaftpflichtversicherung  im Schadensfall?

Der Versicherer übernimmt die Kosten von begründeten Haftpflichtansprüchen auf Schadensersatz . Ferner umfasst der Versicherungsschutz die Prüfung, ob und inwieweit Ansprüche begründet sind und übernimmt die Abwehr unbegründeter Forderungen. Der Versicherer übernimmt die Kosten der Prüfung und des Rechtsschutzes unabhängig von der vereinbarten Versicherungssumme.

Betriebshaftpflichtversicherung –  was wird im Schadenfall bezahlt?

• die Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
• die Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche
In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.

Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann ab ca. 90 Euro im Jahr erworben werden. Der Beitrag hängt von der Art des Gewerbebetriebes ab und welche Versicherungssummen vom Betriebsinhaber  abgeschlossen werden wollen. Da der Versicherungsumfang je nach Betrieb oder Firma sehr unterschiedlich ausfallen kann, ist eine individuelle Beratung sehr empfehlenswert. Nur so kann sichergestellt werden, dass im Schadenfall auch wirklich Deckung besteht. Sie können uns auch gerne in unseren Beratungsstellen in München anrufen oder per Mail eine unverbindliche Information anfordern.

Welche Schäden sind in der Betriebshaftpflichtversicherung nicht versichert?

Nicht versichert sind:
• Schäden, die man selbst erleidet
• Erfüllungsschäden
• Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
• Schäden die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen, wie z.B. Schäden an Kommissionsware oder Schäden, die nicht
dem versicherten Risiko zuzuordnen sind.
• reine Vermögensschäden, in diesem Fall besteht Schutz durch Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss für Rechtsanwälte, Steuerberater, Versicherungsvermittler, Architekten, Immobilienmakler oder auch Softwareentwickler zur Absicherung gegen Ansprüche Dritter. Diese Untergattung der Berufshaftpflichtversicherung ist speziell auf die Anforderungen beratender Berufe ausgerichtet und ersetzt den finanziellen Schaden den Kunden erleiden, den diese durch eine Falschberatung erleiden.
Ein Vermögensschaden ist ein Schaden, der weder ein Personenschaden noch einen Sachschaden ist. Es geht also um den Schaden am Vermögen des Kunden, einen sogenannten „Vermögensschaden“.

Berechnen Sie beispielsweise die Steuererklärung Ihres Mandanten falsch, dem aufgrund dieses Fehlers finanzielle Nachteile entstehen, werden diese durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt und nicht etwa durch die Betriebshaftpflichtversicherung, die für Schäden an Personen und Sachen einspringt.
Firmenversicherungen werden grundsätzlich von Unternehmen, Freiberuflern und sonstigen Betrieben benötigt, um sich, die Mitarbeiter oder das Unternehmen vor einem finanziellen Schaden zu schützen.

Weitere Infos zur Betriebshaftpflichtversicherung erhalten Sie auch auf unserer Landingpage.

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