Bauleistungsversicherung
Bauleistungsversicherung
Versicherungsmakler München findet für Sie die passende Lösung.
Bauleistungsversicherung – Was ist das?
Die Bauleistungsversicherung springt dann ein, wenn Naturgefahren wie Hagel und Überschwemmung Schäden am Bau anrichten oder wenn ein Arbeiter einen Schaden am Bau verursacht. Ebenso ist der Rohbau gegen Diebstahl versichert.
Bauleistungsversicherung – wann ist sie sinnvoll?
Ein Gebäude kann erst, wenn es komplett bezugsfähig ist, über eine vollwertige Gebäudeversicherung gegen Schäden abgesichert werden.
Doch schon vor Fertigstellung häufen sich nach und nach hohe Werte an. Der Rohbau ist in dieser Phase schutzlos der Witterung ausgesetzt und ist auch leicht begehbar für jedermann. So kommt es nicht selten vor, dass z. B. verbaute Heizungen über Nacht gestohlen werden oder durch Vandalismus ein Feuer den Rohbau beschädigt oder zerstört. Schäden dieser Art sind im Regelfall das Problem des Bauherren und treiben die Kosten hoch.
Gegen Brandschäden schützt die recht bekannte Feuerrohbauversicherung, die viele Versicherer ihren Kunden beitragsfrei zur Verfügung stellen, wenn diese das fertige Haus über sie absichern. Andere Schadensursachen wie z.B. Schäden die ein Handwerker auf dem Bau anrichtet und Naturgefahren wie beispielsweise Hagel, Sturm, Diebstahl, Überschwemmung etc. sind über eine Bauleistungsversicherung absicherbar. Feuerrohbau- und Bauleistungsversicherung erstatten Ihnen die anfallenden Kosten, um den Zustand am Bau wieder herzustellen, der vor dem Schadensereignis bestand.
Bauleistungsversicherung für Bauhelfer und Freundschaftsdienste am Bau
Rund eine Million meldepflichtige Arbeitsunfälle weist die Statistik der Berufsgenossenschaft aus – pro Jahr! Auf dem Bau trifft es statistisch jeden sechsten Mitarbeiter. Der Grund dafür sind eine Vielzahl von Gefahrenherden. Besonders hoch ist das Risiko, wenn Freunde, die keine Bauprofis sind und Verwandte, die als Bauhelfer einspringen und den Freundschaftsdienst mit großem Enthusiasmus leisten. Gerade wenn es die helfende Hand von Freunden oder Nachbarn ist, die in die Kreissäge gerät, ist es gut, wenn man für eine Bauhelfer-Unfallversicherung gesorgt hat. So wird für einen gewissen finanziellen Ausgleich gesorgt, wenn die Hilfsbereitschaft zu einer dauerhaften Invalidität führt. Auch dann,
wenn Ihnen kein Verschulden vorgeworfen werden kann, ist es doch ein beruhigendes Gefühl, dass Sie einen Helfer in seiner Not nicht alleine stehen lassen, oder? Viel zu schnell ist ein Unfall passiert – vor allem dann, wenn eine Baustelle ungewohntes Terrain für einen Helfer darstellt. Es sei an dieser Stelle noch angemerkt, dass eine grundsätzliche Meldepflicht von Bauhelfern bei der Berufsgenossenschaft besteht. Seitens des Gesetzgebers wurde das Gefahrenpotenzial einer Baustelle also bereits erkannt. Da eine private Unfallversicherung bereits ab
dem ersten Prozentpunkt der unfallbedingten Invalidität leistet, wird eine Lösung auf diesem Weg meist sinnvoller sein. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn sich hier Fragen ergeben.
Persönliche Beratung
________
Sie haben noch Fragen zur Thematik?
________
Sie zweifeln, ob Sie all diese Versicherungen auch wirklich benötigen?
________
Tel: 089 74 999 997
Montag bis Freitag 09:00 bis 18:00 Uhr
________
oder nutzen unsere flexiblen Beratungsmöglichkeiten.
Unsere flexiblen Beratungsmöglichkeiten
Ihnen vor Ort
uns ins Büro
Beratung
Beratung
News aus der Versicherungsbranche
Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker
Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker. Bei welchen Handwerksberufen ist das Risiko der Berufsunfähigkeit am höchsten? Körperliche...
Nachbesserungsbegleitschaden und Mangelfolgeschaden. Welche Versicherung kommt in Frage?
I. Versicherungsschutz bei Nachbesserungsbegleitschäden Bei Nachbesserungsbegleitschäden kommt in der Regel die Betriebshaftpflichtversicherung des...
Millionärsyacht Bayesian versinkt im Sturm. Haben Geschädigte Anspruch an die Versicherung?
Schicksalsschlag auf See: Millionärsyacht Bayesian sinkt in Minuten – 7 Menschen sterben - Haben Überlebende Anspruch auf Entschädigung? Die...