Eine  Managerhaftpflichtversicherung oder D&O Versicherung auch genannt, kann leitende Manager vor existentiellen Schadensersatzforderungen  schützen.

Die jüngsten Abgasskandale, Bestechungsvorwürfe und Schadensersatzansprüche an Deutsche Managergrößen beweisen mal wieder, wie wichtig solch eine Managerhaftpflichtversicherung sein kann und dass die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit leisten muss. Letzteres ist jedoch äußerst strittig und führte in der Vergangenheit immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Versicherten und der Versicherung.

Was ist eine Managerhaftpflichtversicherung?

Eine D&O Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung die Manager in führenden Positionen bei erlittenen Schäden durch Fehlentscheidung oder Streitigkeiten auf Führungsebene hilft, vorausgesetzt es besteht Fahrlässigkeit.  In einigen Fällen leistet die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit. Wenn in solchen Hierarchien Schadensersatzansprüche entstehen, so können diese sehr teuer ausfallen. Vor diesen Risiken soll die D&O Versicherung schützen. Gerichtsurteile aus den letzten Jahren zeigen jedoch, wieviele rechtliche Unklarheiten bei Ansprüchen gegenüber der Versicherung im Schadenfall bestehen. In den folgenden Fällen, ging der Versicherte leer aus:

Pflichtverletzung in der Managerhaftpflichtversicherung

Im Schadenfall leistet die D&O Versicherung nur dann, wenn der Versicherte im Rahmen seiner Tätigkeit eine Pflichtverletzung begangen hat. Hier sollte der Tätigkeitsrahmen genau definiert sein. Im vergangenen Jahr entschied der BGH, dass ein Manager, der seine Firma verlässt und für seine neue, eigene Firma Personal aus dem ehemaligen Unternehmen abwirbt und dadurch auch diesem wirtschaftlich schadet, keinen Schaden im Rahmen der versicherten Tätigkeit verursacht hat. Denn diese Schädigungsabsicht hat der ehemalige Manager als Unternehmer mit eigenem, wirtschaftlichen Interesse begangen.

Anfechtungsverzicht in der Managerhaftpflichtversicherung

Hier nimmt sich die Versicherung das Recht, den abgeschlossenen Vertrag zu annullieren und  auch im Nachhinein keinen Versicherungsschutz von Anfang an zu gewähren. Dieses Recht hat der Versicherer sogar bei einer gutgläubigen Täuschung des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss. Einige Versicherer beinhalten diesen Anfechtungsverzicht aber nur bei arglistiger Täuschung. Was nun vor Gericht stand hält, ist immer noch offen, da es unterschiedliche Urteile bisher dazu gibt.

Insolvenz in der Managerhaftpflichtversicherung

Wenn Manager Zahlungen in der Phase der Insolvenzreife oder nach Insolvenzeröffnung tätigen, so wird der daraus entstandene Schaden nicht von der D&O Versicherung gedeckt. Das Oberlandesgericht Celle begründete dieses Urteil damit, dass hier kein von der Versicherung gedeckter Vermögensschaden, sondern Schadensersatzansprüche eigener Art vorliegen.

Haftung bei Procura in der Managerhaftpflichtversicherung

Ein Prokurist gehört bei der D&O Versicherung zum versicherten Personenkreis. Jedoch die Prokura, d.h. die Handlungs- und Vertretungsvollmacht für die Firma allein reicht nicht aus. Wenn ein Prokurist einen Schadenfall verursacht hat, dann leistet hier nur die Versicherung nur, wenn dies auch in Ausübung der Funktion als leitender Angestellter passiert ist.

Kartellbußen in der Managerhaftpflichtversicherung

Bis heute ist sich die Rechtsprechung nicht einig, ob ein durch Kartellbußen von einem leitenden Angestellten verursachten Schaden von der D&O Versicherung gedeckt werden muss.

Mehr zu diesem Thema, im Artikel zur aktuellen Rechtsprechung bei D&O Versicherungen, von Rechtsanwalt Karin Baumeier, Spezialistin für Rechtsgebiete Managerhaftpflichtversicherung.

Quelle: Versicherungswirtschaft-heute.de

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