Endlich gibt es den Abmahnschutz für Onlinehändler.
Das ist ein spezieller Versicherungsschutz, der Onlinehändler und Blogger bei hohen Abmahnkosten oder Schadensersatz deckt.
Jeder 2. Online Händler ist bereits abgemahnt worden. Wer das schon mal durchgemacht hat weiß, dass das eine teure Angelegenheit ist. Abmahngebühren können an die 5.000,00 Euro betragen. Abmahnungen erhalten Onlineprofis, wenn bestimmte Prüfungsinstanzen oder speziell dafür ausgerichtete Anwaltskanzleien überprüfen, ob Onlineauftritte rechtskonform sind. Das bedeutet, wer wichtige rechtliche Hinweise wie Datenschutz, AGB, Impressum und Widerrufsbelehrung nicht korrekt auf der Seite darstellt oder gar vergisst, muss über kurz oder lang mit Abmahnungen rechnen.
Auch Blogger sind betroffen. Zusätzlich mehren sich bei Bloggern auch Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten, sowie auch Unterlassungserklärungen. Diese rechtlichen Probleme können hohe Kosten verursachen. Wenn in diesem Fall Abmahnungen erlassen werden, so deckt auch hier die Abmahnschutz-Versicherung die Kosten.
Abmahnschutz- Versicherung: Anzeige der Abmahnung beim Versicherer
Wenn der Versicherte eine Abmahnung erhält, so muss er innerhalb von 7 Tagen die Abmahnung an die Versicherung weiterleiten. Diese prüft dann die Rechtmäßigkeit der Abmahnung durch einen Fachmann und teilt die weitere Vorgangsweise dem Versicherten mit. Ist die Abmahnung berechtigt, so zahlt die Versicherung den Rechtsweg und auch die Abmahngebühr bis zu einer Höhe von 100.000.- Euro. Ohne Selbstbeteiligung. Ist die Abmahnung unberechtigt, so übernimmt die Versicherung die Kosten für die Rechtsverteidigung.
Abmahnschutz – Versicherung: Voraussetzung für die Aufnahme
Allein einen Online Auftritt zu haben oder als Blogger tätig zu sein, reicht noch nicht für die Aufnahme in den Abmahnschutz. Der Interessent stellt einen Aufnahmeantrag bei der Versicherung. Diese prüft dann, ob die Webseite bzw. der Webauftritt den rechtlichen Richtlinien entspricht. Wenn nicht, teilt diese dem Antragsteller mit, was noch verbessert werden muss, damit der Onlineauftritt den rechtlichen Mindestvoraussetzungen entspricht. Hat der Online Unternehmer diese Änderungen vorgenommen, wird er in die Versicherung aufgenommen. Der Abmahnschutz gilt auch für Onlinehändler mit Auftritt bei Amazon, ebay und Rakuten oder ähnlichen Vertriebsplattformen.
Abmahnschutz – Versicherung: weitere Leistungen für Blogger
Die Abmahnschutz Versicherung leistet auch bei Schadensersatzansprüchen von Online Kunden oder Followern von Bloggern, wenn diese z. B. sich in ihren Persönlichkeitsrechten angegriffen fühlen und sie verklagen. Hier zahlt die Versicherung den Rechtbeistand und gegebenenfalls den Rechtsweg. Auch bei Unterlassungserklärungen begleicht der Versicherer die Kosten für den die Beratung und den Rechtsbeistand. Den Abmahnschutz gibt es ab 24,99 Euro im Monat. Bitte kontaktieren Sie uns betreffend weiterer Einzelheiten. Sie erhalten auf Wunsch ebenfalls eine persönliche Online Beratung.