Berufshaftpflichtversicherung für Heilberufe

Berufshaftpflichtversicherung für Heilberufe

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Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

 Laut Heilberufe-Kammergesetz müssen alle Ärzte, die ihren Beruf ausüben, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Auch für angestellte Ärzte und solche im Ruhestand, kann sich ein eigenes Restrisiko ergeben, weshalb hier grundsätzlich ebenfalls Versicherungsbedarf besteht.

Was beinhaltet eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte?

Versichert ist die gesetzliche Haftung, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihrer versicherten Praxis entstehen kann. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Berufshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen. Die Prüfung, ob es eine rechtliche Grundlage für die Forderungen eines Anspruchstellers gibt, ist eine weitere wesentliche Funktion der Berufshaftpflicht („Abwehrfunktion“ oder auch „passiver Rechtsschutz“). Unberechtigte Ansprüche werden hierüber abgewehrt – wenn nötig auch vor Gericht mit Übernahme der entstehenden Kosten. Unter den Versicherungsschutz fallen alle Praxisinhaber, Mitarbeiter (auch angestellte Ärzte) und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber, usw.).

Ärzte Gruppe

Welche Schäden werden durch die Berufshaftpflichtversicherung gedeckt?

Der Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B. Schäden, die man selbst erleidet, Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt hat  sowie Schäden, die nicht dem berufsspezifischen Risiko unterliegen oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind. Auch für spezielle Behandlungen muss Versicherungsschutz geprüft werden.

Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

Die Berufshaftpflichtversicherung gilt innerhalb Deutschlands. Dies trifft sowohl für die Praxen zu, wie auch für die Tätigkeit auf fremden Grundstücken, wie z.B. bei Hausbesuchen. Für Auslandsschäden gelten je nach Anbieter und Tarif spezielle Regelungen. Hier sind die Auslandsregion, der Grund des Auslandsaufenthalts sowie auch die Dauer maßgeblich dafür, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht. Bitte fragen Sie uns bei diesen speziellen Themen nach der richtigen Versicherungsdeckung.

Berufshaftpflichtversicherung für Physiotherapeuten und Heilpraktiker

Bei einem Missgeschick während Ihrer beruflichen Tätigkeit deckt die Berufshaftpflichtversicherung den Schaden, den Ihre Patienten bei Ihnen geltend machen.

Wann ist die Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll?

Diese Versicherung ist für Heilnebenberufe aller Fachrichtungen,
z. B. Pfleger, Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Masseure, etc., ein absolutes Muss.

Was versichert eine Berufshaftpflichtversicherung?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten,
Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihrer versicherten Praxis
entstehen kann.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Berufshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des
entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich
vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im
Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen.
Unter den Versicherungsschutz fallen alle Praxisinhaber, Mitarbeiter und Praktikanten.

physiotherapeut mit patient

Welche Schäden werden von der Berufshaftpflichtversicherung gedeckt?

Der Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Schadensersatzansprüche von Dritten die sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden beziehen.

Welche Gefahren und Schäden sind in der Berufshaftpflichtversicherung nicht versichert?

Nicht versichert sind :
• Schäden, die man selbst erleidet
• Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
• Schäden, die nicht dem berufsspezifischen Risiko unterliegen oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind.

Wo gilt die Berufshaftpflichtversicherung?

Die Berufshaftpflichtversicherung gilt innerhalb Deutschlands. Dies trifft sowohl für die Praxen zu, wie auch für die Tätigkeit auf fremden
Grundstücken (z. B. bei Hausbesuchen). Für Auslandsschäden gelten je nach Anbieter und Tarif spezielle Regelungen. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall.

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