Versicherungen für Handwerksberufe

 

Versicherungen für Handwerker

Versicherungsmakler München findet für Sie die passende Lösung.

Warum brauchen unterschiedliche Handwerksberufe unterschiedliche Versicherungen?

Handwerker auf dem Bau haben oft einen gefährlichen Job. Vom Dachdecker über den Installateur bis hin zum Schweißer oder Kfz-Mechaniker beinhalten diese Berufe eine höhere Unfallgefahr und einen höheren körperlichen Verschleiß. Deshalb ist eine geeignete Versicherung, die Gesundheit und Risiken am Arbeitsplatz schützt, von existentieller Wichtigkeit.

Handwerksberufe wie Friseure oder Bäcker hingegen, haben oft mit berufstypischen Allergien zu kämpfen, wie Mehlstauballergie oder Allergie gegen Haarchemikalien. Auch hier gibt es speziellen Versicherungsschutz.

Welche Versicherung braucht man als Handwerker?

Das hängt davon ab, welches Gewerk ausgeübt wird, denn jeder Handwerksberuf hat seine berufsspezifischen Risiken. Ein Friseur hat andere Risikofaktoren als ein Dachdecker oder ein Elektriker. Grundsätzlich brauchen Handwerker eine Versicherung zum Schutz vor Schadensersatzansprüchen von Dritten bei Personenschäden, Sachschäden oder gar Vermögensschäden. Handwerker, die mit teuren Maschinen oder Werkzeugen arbeiten, benötigen eine dementsprechende Maschinenversicherung, falls sich Schäden an den Maschinen ereignen. Wer körperlich arbeitet, sollte einen speziellen Unfall- und BU-Schutz abschließen. Beim Einsatz von Flotten-Fahrzeugen bedarf es einer speziellen Flottenversicherung.

In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen eine strukturierte Übersicht zusammengestellt, welche Versicherungen für  bestimmte Handwerksbranchen in Deutschland notwendig oder besonders empfehlenswert sind:

 


Übersicht: Wichtige Versicherungen für Handwerksbetriebe

Gewerk Pflichtversicherung(en) Wichtige Basisversicherungen Sinnvolle Zusatzversicherungen Besonderheiten / Hinweise
Maler / Lackierer Betriebshaftpflicht Inhaltsversicherung, Werkverkehr, Rechtsschutz Unfallversicherung, Betriebsunterbrechung, BU-Versicherung Hohe Schadenwahrscheinlichkeit bei Kunden (Farb- oder Lackschäden, Verunreinigung, Leiterstürze)
Elektriker / Elektrobetriebe Betriebshaftpflicht Inhaltsversicherung, Werkverkehr Cyber-Versicherung, Rechtsschutz, BU Hohe Haftungsrisiken bei Brand oder Stromschäden; Cyberdeckung bei Smart-Home-Installationen sinnvoll
Friseure / Kosmetiker Betriebshaftpflicht Inhaltsversicherung Rechtsschutz, Betriebsunterbrechung, Berufsunfähigkeit Kontaktallergien oder Personenschäden durch Produkte sind häufige Risiken
Dachdecker Betriebshaftpflicht Inhaltsversicherung, Werkverkehr, Rechtsschutz Unfallversicherung, BU, Betriebsunterbrechung Sehr hohe Personenschadenrisiken; Pflichtmitgliedschaft BG Bau; strenge Sicherheitsvorschriften
Installateure / Heizungsbauer / Sanitärbetriebe Betriebshaftpflicht Inhaltsversicherung, Werkverkehr Rechtsschutz, Betriebsunterbrechung, BU Hohe Schäden durch Wasserrohrbrüche oder Montagefehler; ggf. Nachhaftung bei Sanierungen
Maschinenbauer / Metallbauer Betriebshaftpflicht Inhaltsversicherung, Produkthaftpflicht Rechtsschutz, Cyber, Betriebsunterbrechung Produkthaftung bei gefertigten Bauteilen besonders wichtig; Maschinenbruchversicherung kann sinnvoll sein
Fliesenleger / Bodenleger Betriebshaftpflicht Inhaltsversicherung Rechtsschutz, Unfall, BU Typische Schäden: Verlegefehler, Wasserschäden, falsche Materialverwendung
Schreiner / Tischler Betriebshaftpflicht Inhaltsversicherung, Werkverkehr Betriebsunterbrechung, Rechtsschutz, BU Brandrisiko durch Holzverarbeitung; oft hohe Werkzeug- und Maschinendichte
Bauhandwerker allgemein (Maurer, Trockenbauer, etc.) Betriebshaftpflicht Inhaltsversicherung, Werkverkehr Rechtsschutz, Unfall, Betriebsunterbrechung Hohe Sach- und Personenschadenrisiken; Haftung oft auch gegenüber anderen Gewerken oder Bauherren

🔍 Allgemeine Empfehlung:

  1. Betriebshaftpflichtversicherung ist für alle Handwerksbetriebe unverzichtbar – ohne diese geht es praktisch nicht.
  2. Inhalts- und Werkverkehrsversicherung sichern die Betriebsmittel ab, die im Handwerk häufig den größten Wert darstellen.
  3. Rechtsschutzversicherung wird besonders wichtig, sobald Subunternehmer, Mitarbeiter oder private Auftraggeber im Spiel sind.
  4. Absicherung des Inhabers (Unfall, Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung) darf nie fehlen – der Betrieb hängt meist stark von einer Person ab.

Jeder Handgriff sitzt – Ihre Absicherung sollte es auch.


Als unabhängiger Versicherungsmakler für Handwerksbetriebe in München zeigen wir Ihnen, welche Policen Pflicht sind und wo sich sparen lässt – ohne Risiko.
          

Übersichtstabelle zu den wichtigsten Versicherungen für Handwerker im Beruf und zur privaten Absicherung:

Welche Versicherungen braucht ein Handwerker für seinen Beruf?

 

 Berufshaftpflichtversicherung

Absicherung gegen Ansprüche Dritter bei Ausübung Ihres Berufes. Gilt für Personenschäden und Sachschäden.  Wenn Mitarbeiter vorhanden, Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Hier sind die Mitarbeiter im Versicherungsschutz mit einbegriffen. 

Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung für Fachkräfte im Baugewerbe.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Diese Versicherung leistet Erstattung der Betriebskosten für die Dauer des Betriebsausfalles, wenn  der Geschäftsladen durch Sturm und Wasser, Blitzschlag oder Diebstahl  einen schweren Schaden erleidet. Zusätzlich kann ein Tarif für Pandemiefälle abgeschlossen werden.

Inhaltsversicherung

Versicherungsschutz von Büroeinrichtung, Maschinen und Lager bei Schäden durch Sturm, Wasser, Feuer und Blitz. Die Photovoltaikversicherung leistet bei Schäden an der Photovoltaikanlage.

Gewerberechtsschutz

Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus Vertragsangelegenheiten, mit Lieferanten, Kunden und Geschäftspartnern

Transportversicherung

Handelsgüter auf dem Transportweg und Lagerware erhalten Versicherungsschutz

 

 

Welche Versicherungen braucht ein Handwerker für seinen persönlichen Schutz?

 Berufsunfähigkeitsversicherung

Absicherung des Wertes Ihrer Arbeitskraft bis zum Renteneintritt

Schwere-Krankheiten-Versicherung

Zahlung hoher V-Summen bei Eintritt bestimmter Krankheiten

Private Krankenversicherung

Gesundheitsversicherung auf höchsten Niveau für besserverdienende Arbeitnehmer und Selbständige. Krankenzusatzversicherung für Kassenpatienten. Pflegeversicherung.

Unfallversicherung

Zahlung hoher Summen bei Unfällen mit bleibender Beeinträchtigung

„Ihr Handwerk ist Ihr Kapital – sichern Sie es jetzt ab, bevor etwas passiert.“

Heute absichern, morgen sorgenfrei arbeiten!“

FAQ zu Versicherungsfragen und Schadenfällen in Handwerksberufen
Ein Kunde rutscht im Laden aus und verletzt sich dabei. Welche Versicherung springt hier ein und was würde sie leisten?

In diesem Fall greift die Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens bzw. Handwerkers.

Leistungen im konkreten Beispiel:

  • Prüfung der Haftungsfrage: Die Versicherung klärt zunächst, ob tatsächlich eine Pflichtverletzung des Unternehmens vorliegt (z. B. nasser Boden ohne Warnhinweis).

  • Schadensersatz an den Geschädigten: Übernahme der Kosten für medizinische Behandlung, Reha, Verdienstausfall und ggf. Schmerzensgeld, sofern die Haftung bestätigt wird.

  • Abwehr unberechtigter Forderungen: Falls keine Pflichtverletzung vorliegt, übernimmt die Versicherung auch die rechtliche Abwehr (sogenannter passiver Rechtsschutz).

Kurz gesagt: Die Betriebshaftpflicht schützt in diesem Szenario vor den finanziellen Folgen und möglichen Rechtsstreitigkeiten.

Welche Versicherung leistet, wenn im Rahmen von Bauarbeiten eine falsche Installation vorgenommen wurde und der Auftraggeber einen finanziellen Schaden dadurch erleidet?

In diesem Fall kommt es auf die Art des Schadens an:

  • Die Betriebshaftpflichtversicherung
    leistet, wenn durch die fehlerhafte Installation ein Personen- oder Sachschaden entsteht – und übernimmt auch daraus resultierende Vermögensschäden (z. B. Wasserschaden durch falsch montierte Leitung, der Räume unbenutzbar macht).

  • Berufshaftpflichtversicherung
    Leistet, wenn reine Vermögensschäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden entstehen – z. B. eine falsche Elektroinstallation, die nicht funktionsfähig ist und für den Auftraggeber Ausfallkosten verursacht, ohne dass etwas physisch beschädigt wurde.

Fazit:
Bei Sach- oder Personenschaden → Betriebshaftpflicht
Bei reinem finanziellen Schaden → Berufshaftpflicht

Ein Friseur:in behandelt eine Kundin mit einer neuen Kosmetik und diese erleidet eine Allergie und verklagt Sie auf Schadensersatz. Welche Versicherung leistet in diesem Fall?

In diesem Fall würde die Betriebshaftpflichtversicherung des Friseursalons leisten. Die Allergie ist ein Personenschaden, der im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Die Betriebshaftpflicht übernimmt:

  • Arzt- und Behandlungskosten der Kundin

  • Schmerzensgeld und mögliche Folgeschäden (z. B. Verdienstausfall)

  • Rechtliche Abwehr, falls die Forderung ganz oder teilweise unbegründet ist.

In einem Laden entsteht ein Wasserschaden durch Starkregen. Viele Einrichtungsteile sind beschädigt. Regalware ist unbrauchbar geworden. Sie müssen für ein paar Tage schließen und das Geschäft renovieren. Welche Versicherung bezahlt den Schaden?

In diesem Fall greifen zwei Versicherungen, da unterschiedliche Schadenarten betroffen sind:

  1. Inhaltsversicherung

    • Deckt die beschädigte Einrichtung (Regale, Theken, Möbel), Waren und Materialien ab, wenn der Schaden durch ein versichertes Risiko entstanden ist.

    • Wichtig: Starkregen ist nur versichert, wenn in der Inhaltsversicherung der Elementarschadenschutz eingeschlossen wurde.

  2. Betriebsunterbrechungsversicherung (oft als Zusatz zur Inhaltsversicherung)

    • Erstattet den entgangenen Gewinn und laufende Fixkosten (Miete, Löhne), solange das Geschäft wegen Renovierungsarbeiten geschlossen bleiben muss.

Ohne den Elementarschadenschutz in der Inhaltsversicherung würde der Starkregenschaden in vielen Standardverträgen nicht ersetzt werden.

Ein Bäcker:in bekommt eines Tages Lungenbeschwerden. Der Arzt diagnostiziert eine Mehlstaub- Unverträglichkeit . Der Bäcker kann seinen Beruf nicht mehr ausüben. Wie soll es weiter gehen? Welche Versicherung würde hier leisten?

In diesem Fall handelt es sich um einen dauerhaften gesundheitlichen Schaden, der zur Berufsunfähigkeit führt.

Leistungsrelevante Versicherung:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

    • Zahlt eine monatliche Rente, wenn der Bäcker aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft (meist mindestens zu 50 %) nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.

    • Voraussetzung: Eine solche Versicherung muss vor Eintritt der Erkrankung abgeschlossen worden sein.

  • Unfallversicherung würde nicht leisten, da es sich nicht um die Folgen eines Unfalls, sondern um eine Krankheit handelt.

  • Gesetzliche Rentenversicherung zahlt ggf. eine Erwerbsminderungsrente, diese liegt jedoch oft deutlich unter dem vorherigen Einkommen.

Ohne private BU-Absicherung droht in so einem Fall ein erheblicher Einkommensverlust.

Bei einem Handwerker machen sich Kreuzschmerzen verstärkt bemerkbar und Dacharbeiten werden immer schwieriger für ihn. Welche Versicherung leistet in diesem Fall?

In diesem Fall würde — sofern vorhanden — die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) leisten.

Begründung:

  • Wenn die Rückenschmerzen medizinisch nachgewiesen dauerhaft dazu führen, dass der Handwerker seinen Beruf (z. B. Dacharbeiten) mindestens zu 50 % nicht mehr ausüben kann, greift die BU.

  • Die Versicherung zahlt dann eine vereinbarte monatliche Rente, solange die Berufsunfähigkeit besteht.

Wichtige Hinweise:

  • Die BU muss vor Auftreten oder Diagnose der Beschwerden abgeschlossen worden sein.

  • Eine private Unfallversicherung würde hier nicht zahlen, da es sich um eine krankheitsbedingte Einschränkung handelt.

  • Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist nur eine Grundabsicherung und setzt oft voraus, dass keine andere Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann.

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