Firmenrechtsschutzversicherung – Muenchen
Firmenrechtsschutzversicherung – Muenchen
Versicherungsmakler München findet für Sie die passende Lösung.
Die Firmenrechtsschutzversicherung erstattet Firmen, Betrieben, Unternehmern und Freiberuflern die Kosten, die im Rahmen eines Rechtsstreites entstehen.
In welchem Fall tritt die Firmenrechtsschutzversicherung ein?
Für die Mehrzahl der mittelständischen Unternehmen stellen gerichtliche Auseinandersetzungen mit Zulieferern, Kunden und ehemaligen Partnern ein existenzielles Risiko für den Fortbestand des eigenen Unternehmens dar, da hier sehr schnell exorbitant hohe Anwaltskosten anfallen. In vielen Fällen verzichten daher Unternehmen bislang auf die Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche, um finanzielle Risiken fürs Unternehmen zu vermeiden. Bislang waren diese vertraglichen Streitigkeiten aus dem gewerblichen Bereich nicht versicherbar. Erstmalig ist es nun möglich Vertragsrechtsschutz im Firmenbereich mit abzusichern..
Mit der Firmenvertrags-Rechtsschutzschutz-Versicherung können Unternehmen somit Ihre Existenz und Vermögenswerte schützen, erhalten Planungssicherheit und können Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen.
Für wen ist eine Firmenrechtsschutzversicherung geeignet?
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Gerade bei langwierigen Rechtsstreitigkeiten mit Kunden oder Mitarbeitern können sehr hohe Kosten entstehen und Unternehmen finanziell strapazieren, unabhängig davon ob ein Verschulden vorliegt oder nicht.
Was ist im Firmenrechtsschutz versichert?
Zunächst sind in der Regel sämtliche Beratungskosten beim Anwalt und auch die Prozesskosten gedeckt. Bei einer außergerichtlichen Einigung zahlt die Versicherung ebenfalls den getätigten Aufwand. Kommen Gutachter- und Sachverständigenkosten ins Spiel werden diese in der Regel ebenfalls von der Versicherung bezahlt.
Gibt es Wartezeiten beim Firmenrechtsschutz?
In der Regel ja. Gerade wenn es um Streitigkeiten im Arbeitsrecht und im Datenbereich geht, müssen ca. 3 Monate Wartezeit einkalkuliert werden. Dies dient dem Versicherer als Schutz gegen Missbrauch, denn sonst könnten kurzfristige Versicherungs-Policen abgeschlossen werden um den Prozess zu finanzieren und danach gleich wieder auszusteigen.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Hat der Versicherungsnehmer vorsätzlich einen Schaden herbeigeführt, so leistet in diesem Fall die Versicherung nicht. Wenn der Versicherte der Erfüllung eines Vertrages mit einem Geschäftspartner oder Kunden nicht nachkommt, so fällt dies ebenfalls nicht unter den Schutz der Versicherung. Grundsätzlich fallen auch sämtliche Rechtsstreitigkeiten die vor Abschluss der Versicherung entstanden sind, ausdrücklich nicht unter den Versicherungsschutz.
Wenn Sie ein Unternehmen in München, einen Betrieb in München oder einer freiberuflichen Tätigkeit in München nachgehen und eine Firmenrechtschutzversicherung benötigen, kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung.
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