Versicherungen für Gastronomie und Einzelhandel

 

Gewerbeversicherungen für Gastronomie und Einzelhandel

Versicherungsmakler München findet für Sie die passende Lösung.

Welche Versicherungen sind für einen Gastronomie-Betrieb absolut notwendig?

Für Gastronomiebetriebe sind bestimmte Versicherungen unverzichtbar. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist Pflicht, da sie bei Personen- und Sachschäden gegenüber Gästen oder Dritten schützt. Ebenfalls notwendig ist die Inhaltsversicherung, die Einrichtung, Geräte und Vorräte z. B. bei Feuer oder Einbruch absichert. Ergänzend empfiehlt sich eine Betriebsunterbrechungsversicherung, falls der Betrieb nach einem Schaden stillsteht. In diesem Fall erstattet die Versicherung die laufenden Betriebskosten für die Dauer der Unterbrechung.

Welche Versicherungen brauchen Gastronomen in Ihrem Beruf?

 

 Berufshaftpflichtversicherung

Absicherung gegen Ansprüche Dritter bei Ausübung Ihres Berufes. Gilt für Personenschäden und Sachschäden.  Wenn Mitarbeiter vorhanden, Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Hier sind die Mitarbeiter im Versicherungsschutz mit einbegriffen. 

Betriebsunterbrechungsversicherung

Diese Versicherung leistet Erstattung der Betriebskosten für die Dauer des Betriebsausfalles, wenn  der Betrieb durch Sturm und Wasser, Blitzschlag oder Diebstahl  einen schweren Schaden erleidet. Zusätzlich kann ein Tarif für Pandemiefälle abgeschlossen werden und eine Betriebskostenversicherung bei Krnakheit oder Unfall.

Inhaltversicherung

Versicherungsschutz von Büroeinrichtung und Lager bei Schäden durch Sturm, Wasser, Feuer und Blitz. Transportversicherung für sicheren Warenverkehr. Photovoltaikversicherung leistet bei Schäden an der Photovoltaikanlage.

Gewerberechtsschutz

Rechtsschutz bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Arbeitsrecht, Strafrecht, allgemeine Vertragsstreitigkeiten und Verkehrsrecht.

Maschinenversicherung

Versicherungsschutz für Maschinen im Betrieb. Reparatur  sowie Ersatzgeräte werden von der Versicherung bezahlt.

 

 

Welche Versicherungen brauchen Gastronomen für Ihre persönliche Absicherung?

 Berufsunfähigkeitsversicherung

Absicherung des Wertes Ihrer Arbeitskraft bis zum Renteneintritt

Schwere-Krankheiten-Versicherung

Zahlung hoher V-Summen bei Eintritt bestimmter Krankheiten

Private Krankenversicherung

Gesundheitsversicherung auf höchsten Niveau für besserverdienende Arbeitnehmer und Selbständige. Krankenzusatzversicherung für Kassenpatienten. Pflegeversicherung.

Unfallversicherung

Zahlung hoher Summen bei Unfällen mit bleibender Beeinträchtigung

Rürup Rente

Private Altersvorsorge, steuerlich begünstigt.

FAQ zu wichtigen Versicherungsfragen in der Gastronomie
Konkreter Fall: Gast wird nach Essen krank – Schadensersatzforderung

Ein Gast macht geltend, dass er nach dem Verzehr eines Gerichts in Ihrem Restaurant gesundheitliche Probleme hatte (z. B. Lebensmittelvergiftung, allergische Reaktion durch falsche Kennzeichnung o. Ä.). Er fordert Schmerzensgeld, Behandlungskosten oder Verdienstausfall.


Zuständige Versicherung: Betriebshaftpflicht mit Produkthaftung

Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt in einem solchen Fall:

  • die rechtliche Prüfung der Forderung (berechtigt oder unberechtigt),

  • bei berechtigter Forderung: Schadensersatzleistungen (z. B. Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld),

  • bei unberechtigter Forderung: Abwehr von Ansprüchen (passiver Rechtsschutz).


⚠️ Wichtig:

Nicht jede Betriebshaftpflicht enthält automatisch einen ausreichenden Produkthaftungsbaustein für verarbeitete Lebensmittel. Bei Gastronomiebetrieben muss dieser explizit mitversichert sein – besonders bei:

  • selbst hergestellten Speisen

  • Catering oder Außerhauslieferung

  • Allergenrisiken oder Kennzeichnungspflichten


 

Der Gastronom wird krank. Ohne ihn läuft der Laden nicht. Er muss trotzdem Personal- und Betriebskosten weiter bezahlen. Welche Versicherung leistet bei solchen Schadensfällen?

In diesem Fall kommt in erster Linie eine Betriebsunterbrechungsversicherung in Kombination mit einer Krankentagegeld- bzw. Betriebsausfallversicherung für Selbstständige in Betracht.

1. Betriebsausfallversicherung (für den Inhaber)

Ist der Gastronom selbst erkrankt oder verunfallt und dadurch arbeitsunfähig, leistet eine spezielle Betriebsausfallversicherung.
Sie übernimmt – je nach Tarif – die weiterlaufenden betrieblichen Fixkosten, etwa:

  • Miete oder Pacht

  • Leasingraten

  • Personalkosten

  • Versicherungsbeiträge

  • Kreditzinsen

Diese Versicherung ist besonders wichtig, wenn der Betrieb stark von der persönlichen Arbeitsleistung des Inhabers abhängt.


2. Krankentagegeldversicherung

Zusätzlich sichert eine Krankentagegeldversicherung das private Einkommen des Gastronomen ab. Sie zahlt einen festen Tagessatz bei längerer Krankheit und verhindert so private Liquiditätsengpässe.


3. Betriebsunterbrechungsversicherung (Sachschadenbezogen)

Wichtig zur Abgrenzung:
Die klassische Betriebsunterbrechungsversicherung leistet in der Regel nur bei einer Unterbrechung infolge eines versicherten Sachschadens (z. B. Brand, Leitungswasser). Eine reine Erkrankung des Inhabers ist hier meist nicht automatisch mitversichert.


Fazit

Ist der Gastronom „Schlüsselperson“ des Betriebs, ist eine Betriebsausfallversicherung für den Unternehmer faktisch existenziell. Ohne diese Absicherung laufen Fixkosten weiter, während Einnahmen ausbleiben – das kann bereits nach wenigen Wochen wirtschaftlich kritisch werden.

 

Ein Gast rutscht im Restaurant aus. Er verlangt Schadensersatz. Welche Versicherung leistet in diesem Fall?

In diesem Fall leistet die Betriebshaftpflichtversicherung des Gastronomiebetriebs.

Rutscht ein Gast beispielsweise auf einem frisch gewischten, nicht ausreichend gesicherten Boden aus und verletzt sich, handelt es sich um einen Personenschaden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Der Gastronom ist verpflichtet, Gefahrenquellen im Betrieb zu vermeiden oder deutlich kenntlich zu machen. Wird diese Pflicht verletzt, haftet der Betrieb.

Die Betriebshaftpflicht übernimmt in einem solchen Schadenfall:

  • die Prüfung der Haftungsfrage (besteht tatsächlich ein Verschulden?),

  • bei berechtigtem Anspruch die Zahlung von Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten und Verdienstausfall,

  • bei unberechtigten Forderungen die Abwehr der Ansprüche (sogenannter passiver Rechtsschutz).

Wichtig ist eine ausreichend hohe Deckungssumme, insbesondere für Personenschäden (heute marktüblich mindestens 3–5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden).

 

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