Wer ein gefährliches Hobbie ausübt, sollte sich genau erkundigen, ob die gewählte BU Versicherung diese überhaupt abdeckt. Wer sich für eine Berufsunfaehigkeitsversicherung mittels der üblichen Vergleichsrechner entscheidet, sollte wissen, dass Online Vergleichsrechner bei der Kalkulation einer BU Versicherung gefährliche Hobbies, Sportarten und Nebentätigkeiten nicht berücksichtigen.
Mit Ausfüllen des Vergleichsrechners ist schnell ein Angebot zum Abschluss einer BU-Versicherung erstellt. Aber der Vergleichsrechner berücksichtigt keine Hobbies und Nebentätigkeiten. Wer nun einen Unfall in einer gefährlichen Sportart wie Springreiten, Tauchen oder Bergsteigen hat und eine Rente von der Berufsunfaehigkeitsversicherung fordert, riskiert Leistungsausschluss, wenn er dies im Antrag nicht angegeben hat. Der Versicherer begründet dies mit einer „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigenpflicht“. Hier sollten der Versicherungsmakler mit dem Versicherungsnehmer nicht nur Gesundheitsfragen genau beantworten, sondern auch Hobbies und Nebentätigkeiten beim Antrag angeben. Dabei leisten Versicherungskonzerne häufig sehr unterschiedlich. Deshalb obliegt es dem Versicherungsmakler sämtliche Versicherer für den jeweiligen Einzelfall zu prüfen und zu vergleichen, welcher Versicherer den optimalen Schutz gewährleistet. Nur wenn alle Angaben ordnungsgemäß durchgeführt worden sind, zahlt der Versicherer eine BU Rente im Falle eines Sportunfalls anstandslos.
Auch bei Ausübung einer Nebentätigkeit, d.h. eines Zweitjobs sollte dies im Antrag angegeben werden. Birgt der Zweitjob einige Risiken, ist dies von erheblicher Bedeutung für den Deckungsschutz.