Versicherungen für Auswanderer werden dann notwendig, wenn  die Versicherungen in der Heimat  im Ausland keine Gültigkeit haben.

Sie planen eine große Reise, wollen eine Auszeit einlegen oder stehen kurz vor der Rente und befassen sich mit dem Gedanken ins Ausland zu ziehen? 

 

Das kann pauschal nicht bejaht werden, da jeder Versicherungsschutz andere Maßstäbe setzt. Deshalb muss in diesem Fall zwischen den Versicherungsarten unterschieden werden:

  1. Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung gilt auch im Ausland, sofern zwischen Deutschland und dem Zielland ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Allerdings richten sich die Sachleistungen nach dem jeweiligen Leistungskatalog des Landes.  Mit der Schweiz besteht nicht solch ein Abkommen, abgesehen, dass es sich hier nicht um ein EU Land handelt. Demnach gilt die GKV nicht in der Schweiz und deshalb es ist empfehlenswert eine Zusatzversicherung abzuschließen. In anderen EU Mitgliedsländer gilt die GKV. Es kann jedoch vorkommen, dass weniger gleistet wird als in der Heimat. Die Differenz muss man dann aus eigener Tasche zahlen. Deshalb empfiehlt sich für kürzere Reisen eine private Reiskrankenversicherung abzuschließen. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt ist der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung als klassischer Fall einer Versicherung für Auswanderer ratsam. Bei der Zusatzversicherung sollte unbedingt der Tarif für den Rücktransport nach Deutschland, im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls, abgeschlossen werden.

  1. Private Krankenversicherung

Wer eine private Krankenversicherung hat, ist grundsätzlich weltweit geschützt. Das gilt jedoch nur bis zu einem Auslandsaufenthalt von maximal 6 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt greift der weltweite Schutz mit einem Auslandskrankentarif. Zusätzlich sollte eine Anwartschaft abgeschlossen werden, die es ermöglicht den gleichen Versicherungsschutz zu gleichen Bedingungen nach Rückkehr in die Heimat zu erhalten.

  1. Rentenversicherung

Die gesetzliche Rente gilt innerhalb der EU. Wer seinen Altersruhesitz in einem Land außerhalb der EU verbringen will, sollte sich vorher bei der gesetzlichen Rentenversicherung erkundigen, ob die Rente auch in dem jeweiligen Land ausbezahlt wird. Wer eine private Rente erhält, kann diese weltweit beanspruchen.

Die Riesterrente wird innerhalb der EU, sowie Island, Norwegen und Liechtenstein gezahlt. Hier geht auch die staatliche Förderung nicht verloren. Wer aber in diesen Ländern dauerhaft bleibt, muss die Zulagen bis zum Zeitpunkt der Auswanderung nachbezahlen

  1. Berufsunfähigkeitsversicherung

Diese Versicherung gilt weltweit, auch bei vorübergehender Berufsunfähigkeit. Wichtig ist, dass die Berufsunfähigkeit mindestens 6 Monate vorher abgeschlossen sein muss.

  1. Haftpflichtversicherung

Bis zu 1 Jahre Auslandsaufenthalt ist der Versicherungsschutz gültig. Wer länger bleibt muss eine  dem Aufenthaltsland angepasste Haftpflicht abschließen. Wichtig ist auch, dass der Erstwohnsitz nicht im Ausland sein darf.

  1. Autoversicherung

Wer seinen Wagen mitnehmen will genießt Versicherungsschutz bis zu 6 Monaten Auslandsaufenthalt. Nach diesem Zeitraum muss der Wagen umgemeldet werden.

7. Studenten im Ausland

Studenten genießen Versicherungsschutz zu ganz anderen und günstigeren Konditionen. Hier bieten einige Versicherungen spezielle Studentenpakete für das Ausland an. Darin enthalten sind meistens eine Kombination aus Krankenversicherung und Reiseunfallversicherung.

Weitere Informationen zu Versicherungen für Auswanderer erhalten Sie ebenfalls in einem persönlichen Beratungsgespräch.