Bauleistungsversicherung

 

Bauleistungsversicherung

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Bauleistungsversicherung – Was ist das?

Eine Bauleistungsversicherung (auch Bauwesenversicherung genannt) ist eine Sachversicherung, die Bauherren, Bauunternehmer oder Bauträger gegen unvorhergesehene Schäden an Bauleistungen, Baustoffen und Bauteilen während der Bauzeit absichert.

Zweck der Bauleistungsversicherung

Sie schützt vor finanziellen Risiken, die während der Bauphase durch plötzliche und unvorhersehbare Ereignisse entstehen – also nicht durch normale Abnutzung oder fehlerhafte Planung/Ausführung.

Bauleistungsversicherung – wann ist sie sinnvoll?

Ein Gebäude kann erst, wenn es komplett bezugsfähig ist,  über eine vollwertige Gebäudeversicherung gegen Schäden abgesichert werden.
Doch schon vor Fertigstellung häufen sich nach und nach hohe Werte an. Der Rohbau ist in dieser Phase  schutzlos der Witterung ausgesetzt und ist auch leicht begehbar für jedermann. So kommt es nicht selten vor, dass z. B. verbaute Heizungen über Nacht gestohlen werden oder durch Vandalismus ein Feuer den Rohbau beschädigt oder zerstört. Schäden dieser Art sind im Regelfall das Problem des Bauherren und treiben die Kosten hoch.
Gegen Brandschäden schützt die recht bekannte Feuerrohbauversicherung, die viele Versicherer ihren Kunden beitragsfrei zur Verfügung stellen, wenn diese das fertige Haus über sie absichern.  Andere Schadensursachen wie z.B. Schäden die ein Handwerker auf dem Bau anrichtet und Naturgefahren wie beispielsweise Hagel, Sturm, Diebstahl, Überschwemmung etc. sind über eine Bauleistungsversicherung absicherbar. Feuerrohbau- und Bauleistungsversicherung erstatten Ihnen die anfallenden Kosten, um den Zustand am Bau wieder herzustellen, der vor dem Schadensereignis bestand.

Bauleistungsversicherung für Bauhelfer und Freundschaftsdienste am Bau

Rund eine Million meldepflichtige Arbeitsunfälle weist die Statistik der Berufsgenossenschaft aus – pro Jahr! Auf dem Bau trifft es statistisch jeden sechsten Mitarbeiter. Der Grund dafür sind eine Vielzahl von Gefahrenherden. Besonders hoch ist das Risiko, wenn Freunde, die keine Bauprofis sind und Verwandte, die als Bauhelfer einspringen und den Freundschaftsdienst mit großem Enthusiasmus leisten. Gerade wenn es die helfende Hand von Freunden oder Nachbarn ist, die in die Kreissäge gerät, ist es gut, wenn man für eine Bauhelfer-Unfallversicherung gesorgt hat. So wird für einen gewissen finanziellen Ausgleich gesorgt, wenn die Hilfsbereitschaft zu einer dauerhaften Invalidität führt. Auch dann,
wenn Ihnen kein Verschulden vorgeworfen werden kann, ist es doch ein beruhigendes Gefühl, dass Sie einen Helfer in seiner Not nicht alleine stehen lassen, oder? Viel zu schnell ist ein Unfall passiert – vor allem dann, wenn eine Baustelle ungewohntes Terrain für einen Helfer darstellt. Es sei an dieser Stelle noch angemerkt, dass eine grundsätzliche Meldepflicht von Bauhelfern bei der Berufsgenossenschaft besteht. Seitens des Gesetzgebers wurde das Gefahrenpotenzial einer Baustelle also bereits erkannt. Da eine private Unfallversicherung bereits ab
dem ersten Prozentpunkt der unfallbedingten Invalidität leistet, wird eine Lösung auf diesem Weg meist sinnvoller sein. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn sich hier Fragen ergeben.

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Was ist in der Bauleistungsversicherung versichert?

Versichert sind in der Regel:

  • Bauleistungen (z. B. Rohbau, Ausbau, technische Gebäudeausrüstung)
  • Baustoffe und Bauteile, solange sie auf der Baustelle lagern
  • Hilfsbauten und Schalungen

Welche Schäden sind typischerweise gedeckt?

  • Höhere Gewalt wie Sturm, Überschwemmung oder Erdrutsch
  • Vandalismus, Diebstahl fest verbauter Teile
  • Konstruktions- oder Materialfehler Dritter
  • Fahrlässigkeit von Handwerkern
  • Setzungs- oder Erdrutschschäden infolge von Bauarbeiten

Was ist nicht versichert?

  • Schäden durch normalen Verschleiß
  • Vorsatz
  • Krieg, Kernenergie, Pandemien
  • Planungsfehler oder Konstruktionsmängel des Bauherrn (sofern nicht ausdrücklich mitversichert)
  • Nicht fest verbaute Geräte oder Werkzeuge

Wer schließt die Versicherung ab?

  • Meist der Bauherr – also derjenige, der das Bauvorhaben beauftragt und bezahlt
  • Alternativ: Generalunternehmer oder Bauträger

Laufzeit und Prämie

  • Die Versicherung läuft ab Baubeginn bis zur Bauabnahme.
  • Die Prämie ist abhängig von:
    • Bausumme
    • Risikofaktoren (z. B. Lage, Bauart, Bauzeit)
    • gewünschtem LeistungsumfangWarum ist sie sinnvoll?

Ein Bauprojekt ist komplex und störanfällig – unvorhergesehene Schäden können zu erheblichen Mehrkosten führen. Die Bauleistungsversicherung bietet hier einen wichtigen finanziellen Schutz, insbesondere bei größeren Bauvorhaben.

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Wer sollte oder muss eine Bauleistungsversicherung abschließen?

Eine Bauleistungsversicherung ist in Deutschland gesetzlich nicht verpflichtend, wird aber in der Praxis häufig verlangt oder dringend empfohlen, abhängig von Bauvorhaben, Vertragspartnern und Finanzierung. 

🔒 Verpflichtend (faktisch, nicht gesetzlich)

1. Bei Baufinanzierung durch Banken:

  • Viele Banken verlangen den Nachweis einer Bauleistungsversicherung als Bedingung für die Kreditauszahlung.
  • Besonders bei Neubau- oder Sanierungsprojekten mit hohem Volumen.
  • Hintergrund: Die Bank schützt ihr Sicherungsobjekt (die Immobilie) gegen Baurisiken.

2. Öffentliche Auftraggeber:

  • Öffentliche Bauherren oder bestimmte Bauträger schreiben sie häufig in ihren Vergabeunterlagen oder Werkverträgen vor.

Üblich / Standard (empfohlen in der Praxis)

1. Bei größeren Bauvorhaben (ab ca. 100.000 €):

  • Besonders bei komplexen Rohbau-, Tiefbau- oder Gewerbebauten.
  • Auch bei Einfamilienhäusern ist sie üblich – oft über den Generalunternehmer vermittelt.

2. Wenn mehrere Gewerke beteiligt sind (Gewerke-Koordination = Risikofaktor)

3. Wenn Bauherren selbst Leistungen erbringen (Eigenleistung)

  • Erhöht das Risiko von Schäden durch unsachgemäße Arbeiten.

4. Bei Generalübernehmermodellen:

  • Hier wird häufig eine Bauleistungsversicherung pauschal in die Baukosten einkalkuliert.

Optional (Risikoabwägung des Bauherrn)

1. Kleinere Bauprojekte oder Renovierungen:

  • z. B. Innenausbau, Modernisierung ohne Eingriffe in tragende Strukturen

2. Wenn geringe Schadenpotenziale bestehen:

  • z. B. einfache Gartenhäuser oder Carports

3. Wenn der Bauherr bewusst das Risiko trägt (z. B. Budgetgründe)

  • Aus fachlicher Sicht nicht empfehlenswert, da selbst ein kleiner Schaden hohe Kosten verursachen kann

🧾 Fazit

Projektart Bauleistungsversicherung
Neubau Einfamilienhaus mit Finanzierung faktisch verpflichtend
Mehrfamilienhaus / Gewerbeprojekt üblich bis erforderlich
Eigenheim ohne Finanzierung optional, aber empfehlenswert
Kleinprojekte ohne Statikrelevanz meist verzichtbar
Öffentliche Ausschreibung oft vorgeschrieben

 

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