Nach Sturmtief Sabine gehen derzeit bei uns zahlreiche Schadenmeldungen von Kunden ein. Sie wollen wissen, welche Versicherung für Sturmschaeden zahlt. Damit Sie im Schadenfall richtig handeln und zu ihrem Recht kommen, geben wir Ihnen Tipps, an welche Versicherung Sie sich wenden können, wer für welchen Schaden haftbar ist und was im Schadenfall  zu tun ist.

 

  1. Checkliste für eine erfolgreiche Schadenmeldung

Das müssten Sie als erstes tun, wenn Sie, Ihr Auto oder Ihr Heim durch den Sturm beschädigt worden sind:

Fotografieren Sie den Unfallort. Sei es ein Baum der auf Ihr Auto gestürzt ist, Dachziegel die Sie getroffen haben oder Ihre Fensterscheibe durch einen herumfliegenden Gegenstand zerborsten ist, um nur einige Beispiele zu nennen. Sie brauchen Beweise!

Falls Sie Zeugen haben, deren Namen und Adresse notieren.

Schreiben Sie Uhrzeit und genauen Ort des Schadens auf, denn die Versicherung wird vom Wetterdienst überprüfen lassen, ob an Ort des Schadens auch wirklich ein Sturm war. Ein Sturm liegt dann vor, wenn die Windstärke mindestens Stufe 8 war, d.h. 62km/Std.

Sehen Sie zu, dass der gerade erfolgte Schaden nicht noch größer wird. Das Versicherungsrecht sieht eine sogenannte Schadenminderungspflicht vor. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel bei einem eingeschlagenen Autofenster dieses abdecken sollten, damit nicht noch nachfolgender Regen oder Schnee den Innenraum beschädigen. Letzteres würde die Versicherung dann nicht mehr bezahlen.

  1. Bei Sturmschäden am Auto leistet die Teilkasko Versicherung

 Wenn ein umgefallener Baum oder ein Ast Ihr Auto beschädigt haben, dann zahlt die Teilkasko den entstandenen Schaden. Egal wo der Baum stand oder wem er gehört, also einem Hauseigentümer oder der Kommune. Es muss ein Sturm eingewirkt haben, d. .h. ein Minimum von Windstärke 8 muss vorhanden gewesen sein. Blitzeinschlag, Hagel und Überschwemmungen gehören ebenfalls zu den sturmbedingten Schadensursachen. Wenn Sie mit ihrem Auto in einen umgestürzten Baum fahren, weil sie nicht rechtzeitig voll abbremsen konnten, dann leistet hier die Voll Kasko Versicherung, nicht die Teil Kasko.

Wenn Dachziegel oder andere Gegenstände eines Gebäudes auf Ihr Auto stürzen, so teilen Sie das ebenfalls der Teil Kasko Versicherung mit. Diese wird den Schaden begleichen. Die Teil Kasko wendet sich dann an den jeweiligen Hauseigentümer von dessen Gebäude der Schaden aus geht, beziehungsweise an deren Wohngebäudehaftpflichtversicherung, um Regress zu nehmen.

  1. Bei Sturmschäden an Menschen leistet folgende Versicherung

 Wenn ein Blumentopf durch einen Sturm vom Balkon aus der Halterung gerissen wird oder wenn feste Bestandteile des Gebäudes wie Dachziegel oder Fensterläden herabstürzen und einen Passanten verletzen, so muss hier die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers den Schaden begleichen. Wenn ein Blumentopf nicht fachgerecht angebracht wurde und vom Balkon fällt (ohne Sturm) und dabei einen Passanten trifft, dann haftet der Bewohner mit seiner Privathaftpflichtversicherung.

Wird ein Mensch durch einen abstürzenden Ast oder einem umstürzenden Baum verletzt und dieser Baum befindet sich auf dem Gehweg oder in einem Park, so ist die Kommune dafür verantwortlich. In diesem Fall rate ich, wenn die Kommune Ihren Anspruch zurückweist, einen Anwalt zu nehmen, der auf dieses Thema spezialisiert ist.

  1. Bei Strumschäden am Gebäude leistet die Wohngebäudeversicherung

Ein Baum wird durch den Sturm aus seiner Wurzel entrissen und fällt auf Ihren Balkon. Der Schaden sind kaputte Fensterscheiben, eingerissene Balkon Fassade, um nur einige zu nennen. Hier leistet die Wohngebäude Versicherung. Bei Schäden durch starken Regen leistet die Elementarversicherung. Sie kann als Baustein zur Wohngebäudeversicherung dazu gebucht werden. Wenn Ihre Wohnungseinrichtung durch den Sturm beschädigt wird, z.B. Regen dringt durch ein kaputtes Fenster in ihre Wohnräume dringt, für diesen Bereich leistet die Hausratversicherung. Die Wohngebäudeversicherung leistet keinen Schutz für Einrichtungsgegenstände. Übrigens, es gibt keinen Versicherungsschutz für Gartenmöbel, Blumen­kübel oder Skulpturen, die auf einer offenen Terrasse stehen (Amts­gericht München, Az. 251 C 19971/06). Lediglich Markisen und Antennen, die zur Wohnung des Versicherungs­nehmers gehören, sind hier versichert. Deshalb raten wir umso mehr, bei Sturm alle Gegenstände auf Balkon, Garten oder Terrasse gründlich zu sichern.

Fazit: Durch die Klimaerwärmung ist es offensichtlich: Sturm und Starkregen nehmen zu. Deshalb wird die Elementarversicherung von betroffenen Hauseigentümern immer mehr in Anspruch genommen. Wer heutzutage eine Elementarversicherung abschließen will, hat viel mehr Hürden bei der Aufnahme zu nehmen, als früher. Immer mehr Wohngebiete werden als Hochwasser Risiko Bereiche eingestuft und machen eine Elementarversicherung unmöglich. Wir raten deshalb, sich mit einem Versicherungsmakler diesbezüglich so bald wie möglich in Verbindung zu setzen.