Wie sinnvoll ist eine Bürgschaftsversicherung im derzeit kriselnden Baugewerbe?

In der FAZ-Ausgabe vom 21.02.24 sieht der Präsident des Zentralen Immobilien-Ausschusses ZIA, Andreas Mattner, auch weiterhin schlechte Aussichten für das Baugeschäft.  26% weniger Bauaufträge sind im Jahr 2023 eingegangen. Seit Nachkriegszeit die schlechteste Lage für das Baugewerbe. Eine schnelle Besserung ist bislang nicht in Sicht.

Macht es in diesen Zeiten Sinn, eine Bürgschaftsversicherung abzuschließen?

Bürgschaftsversicherungen können in der derzeitigen Baukrise Sinn machen, insbesondere um Risiken zu minimieren, Vertrauen aufzubauen und Kreditlinien zu schonen.

Derzeit wollen immer mehr Käufer die Immobilie nur noch nach Baufortschritt bezahlen, weil sie Bedenken haben, der Bauunternehmer könne in der Zwischenzeit Pleite gehen, ohne die Arbeiten beendet zu haben. Hier wäre eine Bürgschaftsversicherung von großer Hilfe. Der Immobilienkäufer bzw. Auftraggeber, verlangt vom Bauunternehmer eine Bürgschaftsversicherung, die bei Nichtfertigstellung wegen Insolvenz des Bauunternehmers, einen bestimmten Betrag an den Käufer zahlt, damit dieser dann wiederum einen anderen Bauunternehmer beauftragen kann, um das Gewerk ((Bauarbeiten) fertigzustellen.

 

Das sind die Vorteile einer Bürgschaftsversicherung für die Beteiligten an einem Bauprojekt:

  1. Risikominimierung: In Zeiten einer Baukrise können Bauunternehmen und Bauherren einem erhöhten Risiko ausgesetzt sein, wie z.B. Insolvenzen von Baufirmen oder Verzögerungen bei Bauprojekten. Eine Bürgschaftsversicherung kann dazu beitragen, dieses Risiko zu minimieren, indem sie finanzielle Sicherheit bietet und potenzielle Verluste abdeckt, falls der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.
  2. Vertrauensbildung: In unsicheren Zeiten kann eine Bürgschaftsversicherung dazu beitragen, das Vertrauen zwischen den Vertragsparteien zu stärken. Der Bauherr kann sicher sein, dass das Projekt abgeschlossen wird, selbst wenn der Bauträger bzw. Bauunternehmer Probleme hat und dieser somit seine Bonität und Zuverlässigkeit durch den Abschluss einer Bürgschaftsversicherung demonstrieren kann.
  3. Gesetzliche Anforderungen: In einigen Fällen können Bürgschaften gesetzlich vorgeschrieben sein, insbesondere bei öffentlichen Bauprojekten oder großen privaten Bauvorhaben. In solchen Fällen ist eine Bürgschaftsversicherung unerlässlich, unabhängig von der aktuellen Marktsituation.
  4. Kosten: Eine Bürgschaftsversicherung ist mit Kosten verbunden, die je nach Art und Umfang des Projekts variieren können. Das bauausführende Unternehmen spart Liquidität und rührt somit die Kreditlinie der Bank nicht an, da hier der Versicherer eine eigene Kreditlinie einbindet.

Was ist eine Bürgschaftsversicherung?

Eine Bürgschaftsversicherung ist eine Versicherung, die eine Zahlungsverpflichtung absichert. Eine Bürgschaft ist eine Vereinbarung, bei der eine Person oder Organisation (der Bürge) sich verpflichtet, für die Schulden oder Verpflichtungen einer anderen Person oder Organisation (dem Hauptschuldner) einzustehen, falls dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Die Bürgschaftsversicherung übernimmt im Falle eines Ausfalls des Hauptschuldners die Verpflichtung des Bürgen. Das bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft dem Gläubiger den gebürgten Betrag erstattet, wenn der Hauptschuldner ausfällt, auch bei Insolvenz. Die Versicherung kann verschiedene Arten von Bürgschaften abdecken, wie beispielsweise Zahlungsbürgschaften, Erfüllungsbürgschaften oder Vertragserfüllungsbürgschaften.

 1.Vertragserfüllungsbürgschaft

Diese Art von Bürgschaft gewährleistet, dass der Auftragnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. Wenn der Auftragnehmer den Vertrag nicht erfüllt, kann der Auftraggeber (in der Regel der Bauherr) die Bürgschaft in Anspruch nehmen, um die Kosten für die Fertigstellung des Projekts zu decken.

2. Gewährleistungsbürgschaft

Nach Abschluss der Bauarbeiten gewährleistet diese Bürgschaft, dass der Auftragnehmer für einen bestimmten Zeitraum (normalerweise ein bis fünf Jahre) für Mängel haftet und diese auf eigene Kosten behebt. Wenn Mängel auftreten und der Auftragnehmer nicht in der Lage ist, sie zu beheben, kann der Bauherr die Gewährleistungsbürgschaft in Anspruch nehmen, um die Kosten für die Mängelbeseitigung zu decken.

3.Anzahlungsbürgschaft

Wenn der Bauherr dem Auftragnehmer eine Anzahlung leistet, um mit den Arbeiten zu beginnen, kann eine Anzahlungsbürgschaft den Betrag der Anzahlung absichern. Falls der Auftragnehmer seine Verpflichtungen nicht erfüllt, kann der Bauherr die Anzahlungsbürgschaft nutzen, um die geleistete Anzahlung zurückzuerhalten.

4.Bürgschaft für Zahlungen an Subunternehmer und Lieferanten

In einigen Fällen kann der Hauptauftragnehmer Subunternehmer oder Lieferanten beauftragen, um Teile des Bauvorhabens durchzuführen oder Materialien zu liefern. Eine Bürgschaft für Zahlungen an Subunternehmer und Lieferanten sichert die Zahlungen an diese Parteien ab, falls der Hauptauftragnehmer zahlungsunfähig wird.

Diese Bürgschaften bieten somit gerade im derzeit angespannten Immobilienmarkt dem Bauherrn Schutz und stellen sicher, dass das Bauprojekt gemäß den Vertragsbedingungen und den gesetzlichen Anforderungen abgeschlossen wird.

Informieren Sie sich bei uns über die besten Möglichkeiten zum Abschluss einer Bürgschaftsversicherung.