In unseren Versicherungen Muenchen News, beantworten wir Fragen, die uns unsere Kunden immer wieder stellen. Hier geht es um folgende Themen:

Wo gibt es die billigsten Versicherungspolicen? Warum müssen Kinder demnächst mehr für die Pflege der Eltern zahlen und wieviel Bewegung ist gut für uns?

1. Wo sind Versicherungspolicen billiger? Im Internet oder beim Versicherungsmakler?

Erstaunliche Ergebnisse brachte die Verbraucherstudie einer Unternehmensberaterin zu Tage. Sie holte sich als fiktive Kundin Angebote aus dem Internet, beim Versicherer direkt und beim Versicherungsmakler.  Dabei kam heraus, dass Online Produkte nicht billiger waren als die vom unabhängigen Versicherungsmakler angebotenen Versicherungen. Das liegt auch oft daran, dass der Makler Rabattkompetenzen beim Versicherer hat. Außerdem ist er in der Lage den Kunden ganzheitlich zu betrachten, dessen Beruf, soziales Umfeld, d.h. er kann eine umfassende Risikoanalyse in diversen Lebensbereichen machen, die ein Online-Anbieter oder KI basierte Tarifvergleiche im Kunden nicht erkennen können. (Quelle: FAZ, 24.08.2018)

  1. Kinder müssen für die Pflege der Eltern zahlen

Kürzlich erging eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, nachdem Kinder für Pflege- und Heimkosten der Eltern zahlen müssen, wenn diese durch Erbschaft oder Wertzuwachs aus der Erbschaft, Geld erhalten haben, mit dem sie diese Kosten tilgen können. Bisher war es so, dass der Sozialhilfeträger für die Pflegekosten gezahlt hat, wenn die Rente oder die Pflegezusatzversicherung der Betroffenen nicht mehr gereicht hat. Kinder werden dabei zur Zuzahlung verpflichtet, allerdings nur so weit, wie deren Lebensstandard nicht eingeschränkt wird. Das gilt auch für Altersvorsorge und die selbst genutzte Immobilie. Nun ergab ein Fall, dass pflegebedürftige Eltern ihre Immobilie zu Lebzeiten an die Tochter vermacht hatten, im Haus weiterhin wohnten und der Tochter dafür Miete gezahlt haben. Als dann der Pflegefall eintrat und die Kosten nicht getragen werden konnten, wurde das zuständige Sozialamt mit einem Zuschuss für das Pflegeheim beauftragt.  Nach dem Tod der Eltern verlangt nun der Sozialhilfeträger die entstandenen Pflegeheimkosten in Höhe von 22 000 Euro von der Tochter zurück, mit der Begründung, die Tochter habe durch die jahrelang erhaltenen Mietzahlungen der Eltern eine Schenkung erhalten und die Rückzahlung an den Sozialträger sei ihr finanziell zumutbar.

Der Bundesgerichtshof hat der Klage stattgegeben.

Nun wird vom Oberlandesgericht Hamm demnächst entschieden, wie hoch solch eine Rückzahlung zumutbar ist. (Quelle: Oberlandesgericht Hamm AZ: XZR65/17)

  1. Wieviel Bewegung muss sein?

Die Deutschen halten sich für gesund und sportlich aber liegen mit ihren Einschätzungen total daneben. Das habe kürzlich eine Studie der DKV Krankenversicherung in Zusammenarbeit mit der Deutschen Sporthochschule in Köln ergeben. Fast 2900 Deutsche wurden befragt und es kam dabei heraus, dass 61 Prozent meinen, gesund zu leben. Dabei liegen deren Lebensgewohnheiten jenseits der internationalen Gesundheitsnormen der WHO (Weltgesundheitsorganisation). Wirklich gesunde Lebensweisen führen derzeit nur 9 Prozent der Deutschen. Da stellt sich die Frage, was einen gesunden Lebenswandel ausmacht. Auf jeden Fall gesunde Ernährung, wenig Alkoholkonsum und genügend Bewegung.

Laut WHO sollten wir Menschen uns pro Woche 150 Minuten gemäßigt bewegen, das hieße pro Tag 30 Minuten gehen, Fahrrad fahren, Treppen steigen oder Nordic Walking ausüben. Alternativ wäre intensive Bewegung, wie Jogging zu empfehlen. Sie sollte 75 Minuten pro Woche ausmachen. Das wären 2 mal pro Woche ca. 35 Minuten Jogging, Workout, Zumba oder ähnliche schweißtreibende Sportarten. 43 Prozent der Befragten haben angegeben, sich weitaus weniger zu bewegen und 10 Prozent gaben an, überhaupt keiner Bewegungsart nachzugehen.

(Quelle: Handelsblatt online, 30.07.2018)

Weitere Neuigkeiten zu den aufgeführten Themen in der nächsten Versicherungen München News Rubrik.