Versicherungen für produzierendes Gewerbe
Versicherungen für das produzierende Gewerbe
Folgende Versicherungen bieten einen umfassenden Risikoschutz für das produzierende Gewerbe
Betriebshaftpflichtversicherung
Zwingend notwendig. Deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch betriebliche Tätigkeit Dritten zugefügt werden.
Produkthaftpflichtversicherung
Unverzichtbar bei Produktion von Gütern. Schutz vor Ansprüchen wegen Schäden durch fehlerhafte Produkte. Besonders relevant bei Komponenten für Maschinen, Fahrzeuge, Elektrogeräte etc.
Inhaltsversicherung
Deckt Schäden an Betriebseinrichtung, Lagerbeständen und Vorräten ab – z. B. durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl. Wichtig zur Absicherung von Maschinen, Werkzeugen, Materialien und Fertigwaren.
Maschinenversicherung
Schützt Maschinen bei Bedienfehlern, technischen Defekten, Kurzschluss, Sabotage. Empfohlen für Betriebe mit kostenintensivem Maschinenpark.
Ertragsausfall-/Betriebsunterbrechungsversicherung
Erstattet den entgangenen Gewinn und laufende Kosten während der Stilllegung des Betriebes, wenn der Betrieb nach einem Schaden stillsteht (z. B. durch einen Brand).
Transportversicherung
Deckt Schäden oder Verluste an Waren auf dem Transportweg – egal ob durch eigene Fahrzeuge oder Spedition. Wichtig bei regelmäßiger Lieferung von Halb- oder Fertigwaren.
Cyberversicherung
Schutz vor Datenverlust bei Hackerangriffen, IT-Ausfällen. Besonders wichtig, wenn die Produktion digital gesteuert oder vernetzt ist (Industrie 4.0).
Rechtsschutzversicherung für Unternehmen
Schutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen (Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht etc.). Optional auch mit Spezial-Straf-Rechtsschutz.
Für Ihre persönliche Absicherung sind folgende Versicherungen empfehlenswert:
Dienstunfähigkeitsversicherung
Absicherung des Wertes Ihrer Arbeitskraft bis zum Renteneintritt unabhängig vom Ruhegeld. Bei Rechtsstreitigkeiten : private Rechtsschutzversicherung.
Schwere-Krankheiten-Versicherung
Zahlung hoher V-Summen bei Eintritt bestimmter Krankheiten
Private Krankenversicherung
Gesundheitsversicherung auf höchsten Niveau für Beamte mit Beihilfeanspruch
Unfallversicherung
Zahlung hoher Summen bei Unfällen mit bleibender Beeinträchtigung
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FAQ zu Schadenfällen im produzierenden Gewerbe
Was passiert, wenn durch einen Maschinenbruch die Produktion mehrere Tage stillsteht?
Ein reiner Maschinenbruch wird durch die Maschinenversicherung abgedeckt – diese ersetzt die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten.
Was viele übersehen: Der dadurch entstehende Betriebsausfall (z. B. entgangener Gewinn, laufende Fixkosten, Vertragsstrafen) ist nicht automatisch mitversichert.
Hier greift die Ertragsausfallversicherung (Betriebsunterbrechungsversicherung) – nur sie übernimmt die finanziellen Folgen der Produktionsunterbrechung. Ohne diese Absicherung drohen Liquiditätsengpässe.
Wer haftet, wenn ein fehlerhaft produziertes Bauteil beim Kunden einen Schaden verursacht?
Sobald ein Produkt des Unternehmens beim Kunden einen Sach- oder Personenschaden verursacht, greift die Produkthaftpflichtversicherung. Diese ist oft Bestandteil einer Betriebshaftpflicht, muss aber ausdrücklich den Bereich „erweiterte Produkthaftung“ und ggf. „Rückrufkosten“ einschließen.
Beispiel: Ein produziertes Metallteil reißt aufgrund eines Materialfehlers – in der Folge entsteht ein Schaden an der Anlage des Kunden. Ohne passenden Produkthaftungsbaustein drohen Regressforderungen, die den Betrieb in existenzielle Schwierigkeiten bringen können.
Wie ist ein Betrieb abgesichert, wenn ein Brand in der Werkhalle den gesamten Warenbestand zerstört?
Ein Brandfall zählt zu den klassischen versicherten Gefahren in der Sachversicherung (Inhaltsversicherung). Sie übernimmt den Schaden am Betriebsinventar und Warenbestand zum Neuwert.
Wichtig: Häufig fehlt eine Mitversicherung von Roh-, Halb- oder Fertigprodukten, was zu massiven Deckungslücken führen kann.
Zusätzlich notwendig: Eine Betriebsunterbrechungsversicherung, damit auch der Ertragsausfall in der Zeit des Wiederaufbaus abgedeckt ist.
Doch eine persönliche Beratung erwünscht?

Tel: 089 74 999 997
Montag bis Freitag 09:00 bis 18:00 Uhr ________ oder nutzen unsere flexiblen Beratungsmöglichkeiten.Unsere flexiblen Beratungsmöglichkeiten




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