Rechtsschutz Versicherung

 

Rechtsschutzversicherung für Privatpersonen sowie Vermieter und Mieter

Versicherungsmakler München findet für Sie die passende Lösung.

Private Rechtschutzversicherung

Auch im Privatleben können sich Streitigkeiten ergeben, die einen Rechtsweg erforderlich machen. Hier springt die Rechtsschutz Versicherung ein.  Sie haben Prolbeme mit dem Vermieter,der Ihnen nicht die gesamte Kaution zurückzahlen will oder möchten Einspruch gegen den Rentenbescheid erheben oder ein Rollerblader beschädigt Ihren Wagen aber will die Reparaturkosten für die Delle nicht zahlen, Sie haben bei einem Onlinehändler etwas bestellt und bezahlt aber die Ware nicht erhalten,  um nur einige Beispiele zu nennen.  Um das Problem zu lösen, müssten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen und das kostet Geld. In diesem Fall könnte die rechtsschutz Versicherung Abhilfe leisten.

 

Geltungsbereich der privaten Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung gilt weltweit, jedoch gibt es unterschiedliche Deckungssummen für Europa und Übersee. Bei Interesse, bitte fragen Sie uns.

WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME ERMITTELN?

Je nach dem individuellen Bedarf gibt es unterschiedliche Versicherungssummen, die vereinbart werden können.

WER IST VERSICHERT?

Je nach Vereinbarung sind folgende Personen versichert:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehe- und Lebenspartner
  • Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind.
  • Volljährige, unverheiratete Kinder sind mitversichert, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben, maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr.

 

Welche Leistungsbereiche gibt es in der Rechtsschutz Versicherung??

Je nach vereinbartem Deckungsumfang und Tarif kann Folgendes versichert werden:

  • Privat- und Berufs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Fahrer-Rechtsschutz
  • Erweiterter Straf-Rechtsschutz

Soweit vereinbart sind folgende Leistungsarten im Deckungsumfang der Versicherung enthalten: Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-RS, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-RS, Opfer-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz (verschiedene Bereiche).

 

Welche Leistungsbereiche werden von der Rechtsschutz Versicherung nicht erfasst?

  • Baurechtsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Personen untereinander
  • Vorsätzlich begangene Straftaten.

 

Wie und wann leistet die private Rechtsschutzversicherung?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind. Die enthaltene Selbstbeteiligung wird von diesen Kostenerstattungen allerdings vom Versicherer abgezogen.

  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat

Bitte folgendes beachten!

Es empfiehlt sich, vor Inanspruchnahme eines Anwalts immer zuerst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, wie der Versicherungsumfang konkret abgegrenzt ist  und Sie erhalten so auch eine verbindliche Deckungszusage vom Versicherer. Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit vereinbart sein. Bitte beachten Sie weiterhin:  Für Versicherungsfälle, die sich innerhalb der Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Versicherungsschutz. Für weitere Fragen auch zur Berufsrechtsschutzversicherung, kontaktieren Sie uns bitte.

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