Wenn eine Person sich im Rahmen eines öffentlichen Events verletzt oder es entsteht ein Sachschaden, so kann sich der Veranstalter an die Veranstalterhaftpflichtversicherung wenden. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist in diesem Fall nicht zuständig.
Veranstalterhaftpflichtversicherung – wann ist sie sinnvoll?
Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ist dann sinnvoll, wenn Sie eine oder mehrere Veranstaltungen planen. Dabei müssen folgende Unterscheidungen in Betracht gezogen werden.
Ist die Veranstaltung öffentlich oder privat?
Eine Veranstaltung ist dann privat, wenn die Teilnehmer einem abgegrenzten Teilnehmerkreis zugehören. Das heißt, wenn Sie zum Veranstalter verbunden sind, entweder durch private Sphäre oder durch persönlichen Kontakt mit diesem. Öffentlich ist eine Veranstaltung auf jeden Fall, wenn jedermann Zugang zu dieser hat, auch bei einem vorherigen Kauf von Eintrittskarten.
Handelt es sich um einen einmaligen Event oder ist eine Serie von Events geplant?
Auch für einmalige Veranstaltungen kann eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Bei einer geplanten Serie kann auch eine Police mit Jahresfrist oder der Dauer der Veranstaltungsreihe abgeschlossen werden.
Findet die Veranstaltung in einem Innenraum statt oder auch draußen, als Open Air Event?
Bei Open Air Events ist der Schutz gegen Unwetter einkalkuliert. Wenn ein Event aufgrund schlechten Wetters nicht stattfinden kann, deckt eine Veranstalterausfallversicherung den entstandenen Schaden aufgrund des Abbruchs oder dem Ausfall der Veranstaltung.
Welche Veranstaltungstechnik wird eingesetzt?
Bei vorhandener Bühnentechnik sollte diese im Versicherungsschutz mit einer Veranstaltungstechnikversicherung eingeplant sein. Wer sportliche Wettbewerbe ausrichtet, muss mit einem besonderen Risiko von Personenschäden rechnen, z.B. dass sich Teilnehmer verletzten könnten und daraus auch noch Vermögensschäden wie Schadensersatzansprüche erfolgen könnten.
Gibt es Bewirtung auf der Veranstaltung? Wird die Bewirtung unter Eigenregie durchgeführt oder beliefert ein externer Dienstleister die Gäste?
Die Veranstalterhaftpflichtversicherung deckt in der Regel auch Schäden, die während der Bewirtung einer Veranstaltung entstehen, sofern dies nicht ausdrücklich im Versicherungsvertrag ausgeschlossen ist. Dazu zählen beispielsweise:
✅Personenschäden: z. B. wenn ein Gast durch verschüttete heiße Getränke verletzt wird.
✅Sachschäden: z. B. wenn durch unsachgemäße Handhabung bei der Bewirtung Eigentum beschädigt wird (z. B. verschmutzte Mietmöbel).
✅Vermögensschäden: z. B. Folgeschäden aus einem Personenschaden, wie Arbeitsausfall.
Bewirtung durch einen Außendienstleister:
Wenn die Bewirtung von einem externen Dienstleister (z. B. Catering-Unternehmen) übernommen wird, hängt die Haftung von den vertraglichen Vereinbarungen und den Versicherungsbedingungen ab:
Haftung des Veranstalters: Die Veranstalterhaftpflichtversicherung greift in der Regel für Schäden, die in Zusammenhang mit der Gesamtveranstaltung stehen, auch wenn ein Außendienstleister involviert ist. Der Veranstalter bleibt oft für die allgemeine Verkehrssicherungspflicht verantwortlich (z. B. sichere Aufstellung von Buffets oder Getränkestationen).
Haftung des Dienstleisters: Der Außendienstleister sollte eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung haben, die für Schäden greift, die direkt durch seine Tätigkeiten entstehen (z. B. Fehler bei der Lebensmittelzubereitung oder unsachgemäßer Service). In solchen Fällen kann die Veranstalterhaftpflichtversicherung subsidiär greifen, wenn der Dienstleister nicht haftbar gemacht werden kann.
Abgrenzung: Manche Versicherungen schließen Schäden aus, die durch Subunternehmer verursacht werden, oder verlangen, dass der Veranstalter sicherstellt, dass der Dienstleister ausreichend versichert ist. Es ist daher wichtig, im Vorfeld zu klären, ob die Bewirtung durch den Außendienstleister in den Versicherungsschutz eingeschlossen ist oder ob zusätzliche Absicherungen nötig sind.
Empfehlung von Leeb Versicherungsmakler München:
-
-
- Versicherungsbedingungen prüfen: Klären Sie mit Ihrem Versicherer, ob Schäden durch Bewirtung (einschließlich externer Dienstleister) abgedeckt sind und ob es Einschränkungen gibt (z. B. bei Lebensmittelvergiftungen oder alkoholbedingten Schäden).
- Vertrag mit Dienstleister: Stellen Sie sicher, dass der Außendienstleister eine eigene Haftpflichtversicherung hat, und klären Sie im Vertrag die Haftungsverteilung.
- Dokumentation: Halten Sie Vereinbarungen mit dem Dienstleister schriftlich fest, um im Schadensfall Klarheit über die Verantwortlichkeiten zu haben.
-

Kann eine Veranstalterhaftpflichtversicherung auch kurzfristig abgeschlossen werden?
Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, den Versicherungsschutz innerhalb weniger Tage – teilweise sogar innerhalb weniger Stunden – zu erhalten, sofern alle notwendigen Angaben und Unterlagen rechtzeitig vorliegen.
Gerade für einmalige oder kurzfristig geplante Events ist dies üblich: Die Police gilt dann für die Dauer der Veranstaltung sowie meist für den Auf- und Abbau (jeweils bis zu drei Tage). Idealerweise sollte der Abschluss etwa eine Woche vor dem Event erfolgen, aber auch bei kürzerer Vorlaufzeit ist eine Absicherung möglich, wenn Sie den Antrag schnell und vollständig ausfüllen.
Die Veranstalterhaftpflichtversicherung zählt zu den sogenannten kurzfristigen Versicherungen und endet automatisch nach dem vereinbarten Zeitraum – eine separate Kündigung ist nicht erforderlich.
Kurzum: Auch bei spontanen Veranstaltungen oder wenn Sie die Versicherung vergessen haben, ist ein kurzfristiger Abschluss in den meisten Fällen problemlos möglich.
Beratung anfordern
Unsere Experten von Leeb Versicherungsmakler München stehen Ihnen zur Verfügung