Unterschied Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter

 

Unterschied Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter

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Wichtige Unterscheidung zwischen „Versicherungsvertreter“ und „Versicherungsmakler“:

Grundsätzlich sind zwei Gruppen von Vermittlern zu unterscheiden: „Versicherungsvertreter“, welche angestellt oder selbständig ein einziges Versicherungsunternehmen repräsentieren und „Versicherungsmakler“, welche vertraglich nicht an eine einzige Versicherungsgesellschaft gebunden sind, sondern im Auftrag Ihrer Kunden die gesamte Bandbreite des Marktes abdecken. Die Unterscheidung zwischen „Versicherungsvertreter“ einerseits und „Versicherungsmakler“ andererseits ist von ganz entscheidender Bedeutung, wenn es um die juristische Zurechnung von Rechten und Pflichten des Versicherten oder der Versicherungsgesellschaft geht:

Der „Versicherungsvertreter“ ist Geschäftsbesorger der Versicherungsgesellschaft und steht damit vertragsrechtlich auf der Seite der Versicherung. Der „Versicherungsmakler“ ist Beauftragter des Kunden und steht somit vertragsrechtlich auf dessen Seite, vertritt ausschließlich die Interessen des Kunden und ist gesetzlich verpflichtet als „treuhänderischer Sachwalter“ für den Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz am Markt zu besorgen. Sie vermitteln Verträge zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Sie sind Kaufleute nach dem Handelsrecht §93 HGB.

Dadurch, dass der „Versicherungsmakler“ nicht an eine bestimmte Gesellschaft gebunden ist, muss dieser dem Kunden nicht – wie der Agenturvertrieb – das zur Verfügung stehende Produkt verkaufen, sondern sucht die Versicherungsschutzlösung auf dem Markt, die den Risikogegebenheiten und Bedürfnissen des Kunden am besten entspricht. Die Betriebshaftpflichtversicherung kann mit Versicherer A, die Sachversicherung mit Versicherer B und die Personenversicherung mit dem Versicherer C abgeschlossen werden. Damit optimiert der „Versicherungsmakler“ für seine Kunden Prämien und Deckungsumfang.

Der „Versicherungsmakler“ unterbreitet seinem Kunden in der Regel einen Vergleich von drei Angeboten auf dessen Basis der Kunde dann eine fundierte Entscheidung treffen kann.

Der „Versicherungsmakler“ verwaltet in der Regel sämtliche Versicherungsverträge verschiedener Anbieter und ist somit als Fachmann erster Ansprechpartner für den Kunden in allen Versicherungsfragen und im Schadensfall.

Versicherungsmakler sind demnach neutral, analytisch und zuverlässig.

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