Eine Rechtsschutzversicherung zahlt dem Versicherten die Scheidungskosten in Form von Anwalts- und Gerichtskosten, wenn dieser einen Rechtsstreit gegen den Ehepartner hat oder eine Forderung gegen diesen gerichtlich geltend machen muss.
Wann leistet die Rechtsschutzversicherung?
Voraussetzung ist, dass die Versicherung vorher den Fall prüft, ob dieser vor Gericht Aussicht auf Erfolg hat und der Versicherte nicht schuldhaft gehandelt hat. Es gibt Rechtsschutzversicherungen für unterschiedliche Lebensbereiche:
1. Private Rechtsschutzversicherung für Streitigkeiten aus Verkehrsrecht, Arbeitnehmerrecht, Mietrecht, Vermieterrecht, Strafrecht, Unterhaltstreitigkeiten.
2. Gewerbliche Rechtsschutzversicherung für berufliche Rechtsstreitigkeiten, Arbeitgeberrecht, Strafrecht, Immobilienrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Forderungsmanagement.
Versicherungsschutz der Rechtschutzversicherung bei Scheidungen
Bei einer Scheidung können die Anwaltskosten rasant in die Höhe steigen, vor allem wenn es beim Streit um eine Immobilie oder Firmenvermögen gibt. Denn die Anwaltskosten für eine Scheidung berechnen sich nach dem Streitwert. Normalerweise zahlt die Privatrechtschutzversicherung hierfür nicht. Es gibt aber Ausnahmen. Z.B gibt es einen Versicherer der für Scheidungen und Unterhaltsklagen pauschal bis zu einer Summe von 30.000,00 Euro Kosten aufkommt. Aber vom Versicherungsnehmer müssen drei Jahre Wartezeit eingehalten werden. D.h. dass der scheidungswillige Ehepartner kurz vor Einreichung der Scheidung mal schnell eine Privatrechtschutz mit Ehescheidungsdeckung nicht abschließen kann. Das müsste der Betroffene bereits vor 3 Jahren getan haben und das verlangt ziemlich viel Misstrauen. Denn wer will eine Rechtsschutzversicherung mit Eherechtsschutz abschließen, wenn die Ehe noch intakt ist?
Streitschlichtung durch Mediator als Alternative
Eine andere Möglichkeit wäre einen Mediator aufzusuchen. Viele private Rechtschutzversicherungen übernehmen dafür die Kosten. Ein Mediator ist eine unabhängige, auf Schlichtung von Streitfällen geschulte Person, die zwischen Streitenden zur Konfliktlösung beiträgt. Ein Anwalt oder Gericht werden hier nicht eingeschaltet. Wieviel in solch einem Fall an Mediatorkosten bezahlt wird, hängt vom jeweiligen Versicherer ab. Manche decken bis zu 10.000,00 Euro Mediatorkosten ab, andere beteiligen sich mit 1.500,00 bis 3.000,00 Euro.
Deckung der Rechtsberatungskosten im Rahmen der Rechtsschutzversicherung
Wer sich bei einem Anwalt erst einmal über eine mögliche Scheidung informieren will, der erhält von der Rechtsschutzversicherung die Begleichung der sog. Erstberatungskosten. Hier werden bis zu 190 Euro für solch eine Erstberatung von der Versicherung bezahlt. Manche Versicherer lassen sich auch auf eine Begleichung weiterer Beratungskosten ein. Hier ist im Vorfeld in den Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, ob der Fall vorliegt oder nicht. Auf jeden Fall kann bei Abschluss einer Privatrechtschutzversicherung die Übernahme mehrmaliger Beratungsleistungskosten im Versicherungstarif einbezogen werden. Für weitere Informationen steht Ihnen Franz Leeb Versicherungsmakler München zur Verfügung.
- Entstehen bei jeder Scheidung Kosten?
- Gibt es einen Unterschied bei den Kosten, wenn die Scheidung einvernehmlich stattfindet?
- Können Scheidungskosten von der Steuer abgesetzt werden?
Wichtige Informationen zu diesen Fragen erhalten Sie in folgendem Ratgeber von Anwalt.org.
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