Wer Versicherungsbeiträge zahlt , die steuerlich geltend gemacht werden können, sollte die notwendigen Unterlagen zeitnah dazu einreichen. Am 31.Mai ist Deadline zur Abgabe der Einkommens-Steuererklärung beim Finanzamt, das gilt für Selbständige und Angestellte mit Nebenverdienst. 

 

  1. Basis- und Riesterrente

Beitragsbescheinigungen werden mittlerweile vom Versicherer an das Finanzamt direkt elektronisch übermittelt, vorausgesetzt der Versicherungsnehmer hat hier seine Einwilligung dazu erteilt. Trotzdem muss der Versicherte in der Steuererklärung angeben, dass er solch eine Rentenversicherung bezahlt, um sich die Förderung zu sichern.

  1. Berufsunfähigkeitsversicherung

Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherungen sollten ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden. Allerdings müssen sie innerhalb der Höchstbeitragsgrenze für Versicherungen liegen. Siehe auch PKV und Pflegeversicherung.

  1. Betriebliche Altersvorsorge

Eine gesonderte Erklärung ist hier nicht nötig, da die Beiträge vom Bruttogehalt abgezogen werden. Allerdings kann der Beitragszahler  unter bestimmten Voraussetzungen weitere Beträge bis zu 1.800.-€ steuerlich geltend machen. Zur Klärung dieser Sachlage sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.

  1. Private Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Bei Arbeitnehmern kann die Basisabsicherung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ komplett steuerlich abgesetzt werden. Das gilt auch für die Kinder und den Ehepartner. Für Selbständige gelten ebenfalls die gleichen Voraussetzungen zur steuerlichen Geltendmachung. Wenn die Aufwendungen über dem Höchstbeitrag liegen, für Angestellte sind das 1.900.- €, für Selbständige 2.800.-€,  so können diese als Gesamtbetrag angesetzt werden.

  1. Haftpflicht- und Unfallversicherung

Ist der Maximalbeitrag für Versicherungen noch nicht maximal ausgeschöpft, können die Beiträge für diese Versicherungen ebenfalls steuerlich gelten gemacht werden.