Vier Versicherungen die Sie unbedingt haben sollten, wenn Sie Kleinunternehmer sind!

Wer und was ist ein Kleinunternehmer?

Ein Unternehmer, der einen Betrieb gründet und führt oder als Freiberufler tätig ist und keine Tätigkeit als Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch ausübt. Solange der Umsatz 500.000.-Euro pro Jahr nicht übersteigt, liegt keine Buchhaltungspflicht vor und somit kann von einem Kleingewerbe ausgegangen werden. Der Betrieb kann aus einer oder auch mehreren Personen bestehen. Voraussetzung ist eine Anmeldung des Betriebes beim Gewerbeamt.

Diese drei Versicherungen sind für Ihren Kleinstbetrieb unerlässlich:

1. Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung

Ob Sie einen beratenden oder handwerklichen Beruf ausüben, diese Versicherung schützt Sie gegen Ansprüche Dritter, wenn Sie diesen einen finanziellen oder gesundheitlichen Schaden zugefügt haben. Bei der Ausübung des Berufes kann schnell ein Schaden entstehen der in existenzgefährdende Höhen steigt. Dies ist insbesondere bei Personenschäden der Fall. Gegen diese Gefahren schützt die Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung. Wichtig ist hier, eine Police mit einer geeigneten Deckungssumme abzuschließen.

2. Inhaltversicherung

Wenn ein Kurzschluss an der Kaffeemaschine im Büro ein Feuer verursacht oder Einbrecher Ware aus Ihrem Laden stehlen, dann ist dadurch im schlimmsten Fall das gesamte Betriebsinventar zerstört. Um einen solchen Schaden nicht selbst tragen zu müssen, sollte jeder Kleinunternehmer eine Inhaltversicherung abschließen. Auch Schäden verursacht durch einen Sturm oder Leitungswasser wird von dieser Versicherung übernommen. Hier sollte ebenfalls der Versicherungsmakler die geeignete Deckungssumme ermitteln, damit der Kleinunternehmer nicht unterversichert ist. Ganz wichtig ist auch die Einbeziehung des Betriebsunterbrechungsschutzes. Hier werden im Schadenfall die Fixkosten des Betriebes, wie etwa die Mitarbeitergehälter, vom Versicherer weiterbezahlt, umso eine Insolvenz der Firma zu verhindern.

3. Firmenrechtsschutz

Sie übernimmt anfallende Kosten, die insbesondere durch einen Rechtsstreit im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen können. Es gibt zusätzlich Rechtschutz-Tarife, die auch Auseinandersetzungen mit Kunden und Lieferanten abdecken. Im Streitfall übernimmt die Versicherung die Anwaltskosten sowie Aufwendungen für Zeugen, Gutachten und Gerichtskosten.

4. Berufsunfähigkeitsversicherung

Gerade als Selbständiger ist es wichtig im Falle einer vorübergehenden oder längerfristigen Berufsunfähigkeit eine verlässliche Rente zu erhalten. Wenn es noch eine Familie zu ernähren gibt, gilt dies umso mehr. Wie hoch hier die erwünschte Absicherung sein soll, ist am besten mittels Beratung durch einen Versicherungsmaklers zu erlangen.