Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, erhält im Versicherungsfall mit wesentlich höherer Wahrscheinlichkeit eine Rente als ein staatlich Versicherter. Denn über 70 Prozent der BU Anträge werden anerkannt. Somit agiert der Versicherer kundenfreundlicher als staatliche Rentenversicherer.

Nach Aussage des Versicherungsverbandes GDV wurden im Jahre 2015 77 Prozent der BU Anträge vom Versicherer bewilligt, d.h. das in diesen Fällen eine Rente wegen Berufsunfähigkeit bezahlt wurde. Bei der staatlichen Erwerbsunfähigkeitsrente hingegen wurden ca. 50 Prozent der Anträge wegen Erwerbsunfähigkeit bewilligt.

Doch weitere Faktoren ergeben einen Unterschied zwischen diesen beiden Rentenversicherungen:

Bei der Erwerbsunfähigkeitsrente wird nur dann eine Rente gezahlt, wenn der Arbeitnehmer überhaupt keiner Tätigkeit mehr nachgehen kann. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird eine Rente bezahlt, wenn der Versicherte seiner angestammten beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Kann also der Arbeitnehmer eine andere Tätigkeit wahrnehmen als sein Beruf und kann er länger als 3 Stunden am Tag arbeiten, so wird ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente nicht oder nur teilweise bewilligt.

Hinzu kommt, dass die Rentenhöhen unterschiedlich ausfallen. Währen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel bis zu 75 Prozent des Bruttolohnes bezahlt werden (der Versicherte muss aber diese Höhe bei Abschluss des BU Vertrages festgelegt haben), gewährt die Erwerbsunfähigkeitsrente nur an die 30 Prozent des Bruttolohnes und bei teilweiser Rentenauszahlung beträgt die Höhe 15 Prozent des Bruttolohnes. Ob bei letzterer Rentenhöhe die bisherigen Lebenshaltungskosten beglichen werden können, ist zu bezweifeln.

Eine Berufsunfähigkeitsrente kann jeder Selbständige aber auch jeder Angestellte abschließen, als zusätzlichen Schutz bei Berufsunfähigkeit. So kann in diesem Fall die BU Rente aufgebessert werden.  Eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten nur Arbeitnehmer, wenn diese mindestens 5 Jahre in die staatliche Rentenversicherung einbezahlt haben.