Die Anzahl der Unwetter nimmt immer mehr zu und damit steigt auch die Anzahl der Schäden an Wohngebäuden. Das gibt manchem Versicherer den Anlass die Tarife für die Wohngebäudeversicherung zu erhöhen oder sogar den Vertrag zu kündigen. Was kann dagegen getan werden?
Im Jahr 2013 sorgte ein Hagelsturm im Kreis Tübingen für einen 600 Millionen Euro teuren Schaden allein beim ansässigen marktführenden Versicherer. Das war das höchste Schadensereignis in der Geschichte des Wohngebäudeversicherer. Aus diesem Grund hatte das Unternehmen einigen Versicherungsnehmern nach Schadenregulierung außerordentlich kündigen müssen. Diese Kündigung von Seiten des Versicherers bereitet dem Kunden eine neue Sorge, denn außerordentliche Kündigungen des Versicherers sind anzeigepflichtig. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer bei einer neuen Versicherung diese Kündigung anzeigen muss, was sich auf die Versicherungsbedingungen negativ auswirkt.
“ Man kann im Fall der Kündigung aber mit dem Versicherer verhandeln, erklärt Peter Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. So sei es oft durchaus möglich, die Kündigung gegenüber dem Versicherer selbst auszusprechen, sodass einem Neuabschluss bei einem anderen Anbieter nicht die seitens des Versicherers getätigte Kündigung im Wege steht. „
Dies kann auch den positiven Nebeneffekt haben, dass der Betroffene in aller Ruhe einen neuen Versicherungsvergleich bei Wohngebäudeversicherungen machen lassen kann und sich vom Versicherungsmakler einen neuen, günstigeren Tarif berechnen lässt.
(Quelle: pfefferminzia.de, Autor Isabell Schneider)