Vier Versicherungen bzw. Policen  die Sie sich mit Partner oder Familie teilen können

Wer als Paar, Familie oder Ehepaar unter ein Dach zieht kann bei folgenden Versicherungen sparen, indem diese zusammengelegt werden und somit eine Versicherungspolice alle Familienmitglieder und Lebenspartner abdeckt.

  1. Hausratversicherung

Hier bedarf es einer Versicherung für das gemeinsame Heim. Allerdings sollte die Versicherungssumme auf den neuen Hausrat angepasst werden, damit keine Unterdeckung vorliegt. Als Versicherungsnehmer empfiehlt sich nur einen der Lebenspartner eintragen zu lassen. Das hat den Vorteil, dass wenn ein nicht eingetragener Partner grob fahrlässig handelt keine Kürzung der Regulierung erfolgt. Wenn hingegen der Versicherungsnehmer grob fahrlässig handelt, so riskiert er die Kürzung der Versicherungssumme. Beispiel: In das Haus wird durch ein aufgeklapptes Fenster eingebrochen. Hier liegt grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers vor und dieser riskiert eine Kürzung der Deckungssumme. Wenn hingegen der Partner oder Familienmitglied diese Fahrlässigkeit verursacht hat, wird nicht gekürzt.

  1. Privathaftpflichtversicherung

Hier können Partner und Kinder in die Familienpolice mit aufgenommen werden.

Dabei sollte folgende Klausel in den Vertrag einbezogen werden: Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, privaten Krankenkassen sowie Arbeitgebern sollen mitversichert werden. Das bedeutet,  wenn z.B.  durch ein Versehen ein Familienmitglied verletzt wird, kann dessen Krankenkasse die Behandlungskosten einfordern und das kann teuer werden. Durch die benannte Klausel würde die Haftpflicht die Kosten übernehmen.

  1. Rechtsschutz

Wichtig ist auch hier, den gemeinsamen Wohnsitz bei der Versicherung schriftlich anzumelden. Nur wenn der Partner im Versicherungsschein mit eingetragen ist, ist dieser auch mitversichert.

  1. Auslandsreiseversicherung

Hier gilt ebenfalls bei Abschluss, alle in der Lebensgemeinschaft beteiligten Familienmitglieder,  schriftlich einzubinden. So ist die ganze Familie während der Auslandsreise durch den Deckungsmantel der Versicherung geschützt.