Im heutigen Prozess vor dem Landgericht München I ist nach Einschätzung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute, ein erstes Zeichen für den Verbraucherschutz gesetzt worden.

Wer Check24 im Internet besucht gewinnt den Eindruck, dass es sich hier um ein Verbraucherportal handelt. Preisvergleiche in mehreren Lebens- und Konsumbereichen werden  angeboten. So auch im Versicherungsbereich. Hier werden mehrere Versicherungsanbieter vorgeschlagen und Verträge können über das Portal abgeschlossen werden. Eindeutig eine Dienstleistung die der eines Versicherungsvermittlers entspricht. So sollten auch die gesetzlichen Voraussetzungen für Versicherungsmakler im Interesse des Verbrauchers eingehalten werden. Aus diesem Grund hatte der BVK im September vergangenen Jahres eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs beim Landgericht München eingereicht.

„Bei der mündlichen Verhandlung in dem Prozess am heutigen Mittwoch, der klären soll, ob das Internetportal Check24 gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs verstößt, hat die vorsitzende Richterin deutlich zu erkennen gegeben, dass zum Wohl des Verbrauchers grundsätzlich alle Vertriebswege denselben Pflichten unterworfen sein sollten.“ (Pressemitteilung BVK 24.02.2016)

Nach Ansicht des BVK soll dem Online Kunden übermittelt werden, dass check24 im Rahmen seiner Versicherungsangebote dem Status eines Versicherungsvermittlers entspricht und somit eine individuelle Bedarfs- und Leistungsanalyse herstellen sollte. Somit wäre im Sinne des Verbraucherschutzes Transparenz gegeben.

„Als BVK begrüßen wir diese vorläufigen Einschätzungen des Gerichts und sehen darin eine Stärkung des Verbraucherschutzes“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz nach der Verhandlung vor dem Landgericht München I.

Ein Urteil wurde nicht verkündet. Der Prozess geht am 11.Mai weiter.