Alljährlich mehren sich Sturmschäden oder Überflutungen durch starke Regenfälle in deutschen Haushalten.Eine Hausrat- und Elementarversicherung kann da helfen.

Überschwemmungen, überflutete Gebäude und zerstörtes Mobiliar sind nur einige der Auswirkungen die Sommerstürme oder Erdrutsche mit sich bringen.

Wer sich gegen solche Schäden schützen will, sollte eine Elementarversicherung abschließen. Diese wird als zusätzlicher Tarif im Rahmen der Hausratversicherung angeboten. Die Hausratversicherung deckt Wasserschäden die aufgrund einer Fahrlässigkeit oder beschädigter Wasserleitungen entstanden sind. Wasserschäden die durch Naturgewalten entstehen, werden von der Hausrat nicht gedeckt. Hier greift der dazu wählbare Baustein der Elementarversicherung.

 

Bei Abschluss einer Elementarversicherung ist es jedoch ratsam bestimmte Vorkehrungen in Haus und Keller zu treffen:

  1. Rückstausicherung. Bauen sie diese in den Räumen ein, die generell überflutungsgefährdet sind
  2. Halten sie Abflussleitungen an ihrem Grundstück frei
  3. Lagern sie die Gegenstände im Keller mindestens 12 cm über dem Boden.

Werden diese Vorkehrungen nicht getroffen, kann der Versicherer die Leistungen kürzen.

In folgenden Fällen übernimmt weder die Elementarversicherung noch die Hausratversicherung den Wasserschaden:

  1. Sie haben das Fenster offengelassen und Regen beschädigt ihre Möbel. Hier deckt keine der Versicherungen den entstandenen Schaden
  2. Ein Wasserschaden am Gebäude wird nicht übernommen. Da muss die eingeschlossene Elementarversicherung der Gebäudeversicherung in Anspruch genommen werden
  3. Ein aus welchem Grund auch immer, ausgelaufenes Aquarium wird von den benannten Versicherungen nicht gedeckt. Hier muss vorab eine gesonderte Aquarium-Versicherung abgeschlossen worden sein
  4. Bei einem Leck im Wasserbett und dadurch beschädigtes Mobiliar zahlt die Hausrat nicht.

Generell empfehlen wir, gerade bei diesen beiden Versicherungsarten, Wohngebäude und Hausrat, sicherzustellen, dass in beiden Versicherungen die Zusatzbauteile „Elementarschäden“ miteingeschlossen sind.  Eine reine Elementarschadenversicherung kann nicht abgeschlossen werden, da es sich hier um einen zusätzlichen Tarif zur jeweilegen Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung handelt. Nur so können Sie sichergehen, dass Sie bei einem Überschwemmungsschaden durch Starkregen nicht auf dem Schaden sitzen bleiben.