Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, muss beim Versicherer vor Vertragsabschluss, Gesundheitsfragen zur Person schriftlich beantworten. Wer hier ungenau oder gar falsch antwortet, kann im Falle einer Berufsunfähigkeit den Anspruch auf BU Rente verlieren.

Kürzlich erging ein BGH Urteil zu einer Klage über eine geforderte BU Rente, das jeden Antragsteller zum achtsamem Umgang mit Gesundheitsfragen veranlassen sollte.

Ein Versicherungsnehmer fordert bei seiner Versicherung eine BU Rente ein, weil er nicht mehr seiner Arbeit nachgehen kann. Der Versicherer prüft daraufhin den Gesundheitsstatus des Antragstellers und findet heraus, dass sich einige Ungereimtheiten bei den Gesundheitsfragen ergeben. Der Antragsteller hatte damals bei Abschluss der Versicherung eine einmalige MRT Untersuchung angegeben. In Wirklichkeit hatte er mehrmalige MRT Untersuchungen gehabt. Dieses Detail zu übersehen oder zu lax zu behandeln, kann den Versicherungsnehmer die Chance auf eine BU Rente nehmen. Und so war das auch. In diesem Fall nämlich, verweigerte die Versicherung die Leistungen mit der Begründung, bei der Gesundheitsprüfung habe der Versicherungsnehmer falsche Angaben gemacht und somit liege arglistige Täuschung vor. In diesem Fall zahlt die Versicherung nicht.

 

Der Betroffene ging vor Gericht und verfolgte dabei mehrere gerichtliche Instanzen.  Das Landgericht und das Oberlandesgericht Frankfurt wiesen seine Klage ab. Der Kläger habe gegen die Vertragsbedingungen verstoßen und bekomme daher kein Recht. Der Kläger ging sogar in die Revision vor den Bundesgerichtshof. Hier wurde zumindest von Seiten des Gerichts verkündet, dass kein Nachweis für eine arglistige Täuschung bei nicht korrekter Gesundheitsangabe vorlag, weil der Versicherungsnehmer nicht arglistig die Falschangabe hingenommen hat, was den Versicherer zu einer anderen Handlung veranlasst hätte , wenn dieser über den wahren Sachverhalt informiert gewesen wäre.

BGH, Urteil vom 10.05.2017, Az.: IV ZR 30/1

Aus diesem Grund empfehlen wir bei Fragen zum Gesundheitsprotokoll, diese mit dem Versicherungsmakler durchzugehen. Somit werden sämtliche Zweifel über die Genauigkeit oder Mangelhaftigkeit der Angaben beiseite geräumt. Sonst kann es passieren, dass der Versicherer im Leistungsfall beim Überprüfen der Gesundheitsfragen Ungereimtheiten feststellen muss und somit die Leistungen verweigert. Wer in solch einem Fall über viele Jahre hinweg die Versicherungsbeiträge bezahlt hat, erhält trotzdem nicht die gewünschten Rentenauszahlung. Für mehr Informationen steht Ihnen Franz Leeb Versicherungsmakler zu Verfügung.