Elementarschadenversicherung

 

Elementarschadenversicherung München

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Welche Schäden  deckt die Elementarschadenversicherung?

Ein Leitfaden für Werkstätten, Betriebe und Bürogebäude

Eine Elementarschadenversicherung, auch Elementarversicherung genannt, versichert Sturmschäden am Gebäude, Betriebseinrichtung, Lager und Vorräte, sowie die Betriebsunterbrechung. Extreme Wetterereignisse nehmen zu, und Gewerbebetriebe spüren die Folgen unmittelbar: überflutete Werkstätten, beschädigte Maschinen, feuchte Serverräume oder unterbrochene Betriebsabläufe. Die Elementarschadenversicherung wird dadurch zu einem zentralen Baustein der Risikovorsorge. Sie ist sogar existenziell wichtig, wenn ein Schadenfall mehrere Wochen Betriebsstillstand nach sich zieht.

Dieser Artikel zeigt klar und übersichtlich, welche Schäden versichert sind und bis zu welchen Summen eine Entschädigung erfolgen kann.


1. Welche Naturgefahren sind in der Elementarschadenversicherung enthalten?

Die Police deckt Schäden ab, die über klassische Sturm- oder Leitungswasserrisiken hinausgehen. Dazu gehören:

✔ Überschwemmung

Durch Regen, übertretende Gewässer oder Wassermassen, die von außen ins Gebäude eindringen.

✔ Starkregen

Auch ohne Flussnähe: Wasser fließt oberirdisch ins Gebäude oder in den Betrieb ein.

✔ Rückstau

Kanalisation überlastet → Wasser drückt durch Abläufe, Schächte oder Gruben zurück.

✔ Erdbeben

✔ Erdsenkung / Erdrutsch

✔ Schneedruck

Einsturz oder Beschädigung von Dächern – besonders relevant bei Hallen.

✔ Lawinen und Vulkanausbruch

In Deutschland selten, aber vertraglich meist eingeschlossen.

2. Welche Schäden ersetzt die Elementarschadenversicherung im Gewerbebetrieb?

a) Gebäudeschäden

  • Mauerwerk, Dach, Fenster, Fassaden

  • technische Gebäudeausrüstung

  • Tiefgaragen, Gruben, Hofbereiche

Beispiel: Einsturz eines Hallendachs durch Schneedruck oder Wassereintritt in Produktionsräume.

b) Betriebseinrichtung

  • Maschinen, Werkzeuge, Messgeräte

  • Lagerregale, Werkstattausstattung

  • Elektrische Anlagen, Heizsysteme

c) Waren, Vorräte, Materialien

  • Ersatzteile, Reifen, Rohstoffe

  • Lagerbestände, Verkaufsware

d) Kosten für die Betriebsunterbrechung

  • entgangener Gewinn

  • fortlaufende Kosten

  • Löhne, Mieten, Leasingraten

Dieser Baustein wird oft unterschätzt, ist aber nach Starkregen häufig entscheidend für die Existenzsicherung.

3. Bis zu welcher Höhe zahlt die Elementarschadenversicherung?

Die Entschädigungshöhen hängen vom Vertrag, vom Risiko Ihres Standorts und von den vereinbarten Sublimits ab.

a) Gebäude: meist Neuwert – ohne feste Obergrenze

Die meisten gewerblichen Gebäude werden zum Vollwert (Neuwert) versichert.
Der Versicherer ersetzt die tatsächlichen Wiederaufbaukosten, beispielsweise:

  • kleinere Werkstatt: 300.000–800.000 €

  • größere Halle oder Bürogebäude: 1–5 Mio. € und mehr

  • Hier gilt es insbesondere mit dem Versicherungsmakler die exakte Betriebsstättengröße im Rahmen einer Risikoanalyse zu erfassen.

b) Betriebseinrichtung & Maschinen

Typische Versicherungssummen im Gewerbe:

  • 100.000–1.500.000 €

  • bei spezialisierten Betrieben auch höher. Auch hier ist der exakte Wert der Maschinen zu kalkulieren.

c) Waren & Vorräte

Stark abhängig vom Betrieb.Versichert wird  der Wiederbeschaffungswert bzw. der Wert der Ware in verkaufsfähigem Zustand zum Schadenzeitpunkt. 

  • 20.000–300.000 €

  • bei Handel oder Lagerlogistik auch deutlich mehr. Hier gilt es, die Maximalbestände an Vorrat anzugeben, um eine Unterversorgung zu vermeiden.

d) Betriebsunterbrechung

  • Entschädigungszeit: meist 12–24 Monate

  • Summe orientiert sich am Jahresumsatz bzw. an den Fixkosten des versicherten Betriebes

  • typische Summen: 200.000–2.000.000 €

e) Selbstbeteiligungen

Elementarschäden haben fast immer einen Selbstbehalt:

  • 2.500–10.000 € pro Schadenfall

  • in hochgefährdeten Gebieten: prozentuale Beteiligung (z. B. 10 % des Schadens).

4. Unterschiede nach Betriebsart: Werkstatt vs. Bürogebäude

Werkstätten

  • höhere Maschinenwerte

  • oft gefährdete Räume (Gruben, tiefe Lagerbereiche)

  • häufig relevante Risiken wie Rückstau und Starkregen

  • Hallendächer = hohes Risiko bei Schneedruck

Bürogebäude

  • wertvolle IT- und Kommunikationsinfrastruktur

  • Technikräume als neuralgische Punkte

  • ältere Flachdächer anfällig für Feuchtigkeit

  • Entschädigungssummen meist höher wegen Immobilienwert


5. Warum sind die Deckungssummen nicht überall gleich?

Die Versicherer bewerten:

  • Gefährdungskarte des Standorts

  • Bauweise und Zustand des Gebäudes

  • Wert der Betriebseinrichtung

  • Nutzung (Werkstatt, Büro, Handel, Lager)

  • vorhandene Schutzmaßnahmen (Entwässerung, Rückstauklappe, Dachkonstruktion)

Dadurch ergeben sich unterschiedliche Prämien und Deckungsvarianten.


Fazit

Die Elementarschadenversicherung schützt Gewerbebetriebe vor Naturgefahren, deren Kosten schnell existenzbedrohend werden. Die Deckung umfasst Gebäude, Betriebseinrichtung, Waren und Betriebsunterbrechung – und die Entschädigung kann sich je nach Betrieb bzw. Standort auf hunderttausende bis mehrere Millionen Euro belaufen.

Eine individuelle Risikoanalyse ist entscheidend, um festzustellen, ob die vorhandene Deckung wirklich ausreicht.


 

Gebäude schützen. Betrieb sichern. Zukunft erhalten.


FAQ - Wichtige Fragen zur Elementarschadenversicherung
Was sind erweiterte Elementarschäden?

1. Überschwemmung

Wasser dringt von außen ein – bei Starkregen, Hochwasser oder übertretenden Gewässern.

2. Rückstau

Wasser aus dem überlasteten Kanalsystem steigt in Gebäude auf – besonders gefährlich für Werkstätten, Lager und Technikräume.

3. Starkregen

Extrem kurze, intensive Niederschläge, die unabhängig von Flüssen oder Gewässern Schäden verursachen.

4. Erdbeben

5. Erdsenkung / Erdrutsch

6. Schneedruck

Übermäßige Schneelast → Einsturz oder Verformung von Dächern, insbesondere Hallen und ältere Flachdächer.

7. Lawinen

In alpinen Regionen und Voralpengebieten relevant.

8. Vulkanausbruch

In Deutschland eher theoretisch, aber in Policen enthalten.

Diese Risiken gelten als „erweitert“, weil sie früher deutlich seltener auftraten oder regional begrenzt waren, inzwischen aber Breitenschäden verursachen.

Was gehört nicht zu den erweiterten Elementarschäden?

Viele Missverständnisse entstehen, weil einige Schadenarten nicht unter den erweiterten Elementarschutz fallen, zum Beispiel:

  • Sturm (ab Windstärke 8)

  • Hagel

  • Leitungswasserschäden

  • Frostschäden an Rohrleitungen

  • Sturmflut (separater Baustein, v. a. an der Küste)

Diese Risiken sind Teil der klassischen Gebäude- und Inhaltsversicherung, nicht des Elementarschadenbausteins.

Sind erweiterte Elementarschäden automatisch mitversichert?

Nein.
Die meisten Versicherer führen den Schutz über einen gesonderten Elementarschadenbaustein im Gebäude- und Inhaltsvertrag.
Ohne diesen Baustein bestehen oft komplette Deckungslücken.

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