Wer sein Heim vor Einbrüchen besser schützen will, kann sich von Vater Staat finanzielle Förderung einholen. Die KFW, Kreditanstalt für Wiederaufbau, bezuschusst Präventivmaßnahmen bis zu einer Höhe von 1200.- Euro um Eigenheim und Wohnung sicherer zu machen.

In der vergangenen Jahren gab es durchschnittlich 30 Prozent mehr Einbrüche in deutschen Privathaushalten. Für den Schaden kommt die Hausratversicherung nur dann vollständig auf, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. In den letzten 5 Jahren mussten die zuständigen Versicherer bis zu 530 Millionen zahlen. Aus diesem Grund hat der Staat beschlossen, vorbeugende Einrichtungen zu fördern um Einbrüche zu verringern. Wer sein Haus oder Wohnung einbruchssicherer umbauen lässt, kann nun eine finanzielle Hilfe vom Staat beantragen. Weitere Infos zur Antragstellung unter:

https://public.kfw.de/zuschussportal-web/.

Wichtig ist hierbei die Maßnahmen einbauen zu lassen, die die KFW als förderungsfähig erachtet. Deshalb sollte vor dem Beginn des Umbaus die Bewilligung der KFW vorliegen. So ist der Eigenheim Besitzer auf der sicheren Seite. Auch die örtliche Polizeiberatungsstelle kann wichtige Informationen zu einbruchshemmenden Maßnahmen geben. Auch die Firma die die Baumaßnahmen durchführt, sollte ein fachlich anerkannter Betrieb sein.

Folgende Umbauten sind erfolgsversprechend und gelten als einbruchshemmend:

  • Einbau von Haustüren und Wohntüren zum besseren Schutz gegen Einbruch
  • Nachrüsten von Fenstern
  • Gegensprechanlage
  • Bewegungsmelder
  • Rollläden mit Sperreinrichtung

Wenn ein Einbruch stattgefunden hat, zahlt die Hausratversicherung den entstandenen Schaden. Damit ist gemeint, dass die Versicherung den Neuwert der gestohlenen Gegenstände ersetzt. Den emotionalen Wert einer Sache ersetzt aber keine Versicherung dieser Welt. Hinzu kommt, wer sein Heim nachweislich fahrlässig vor Einbruch schützt, riskiert eine erhebliche Minderung des Schadensersatzes. Z.B.  ein Fenster war bei Verlassen des Hauses gekippt und der Einbrecher ist durch dieses Fenster ins Haus gekommen. Hier liegt sogar grobe Fahrlässigkeit vor.

Zusätzlich empfiehlt es sich die Haustüre abzuschließen und nicht nur zuzuziehen. Wer in den Urlaub fährt, sollte die genaue Abwesenheit nicht in den sozialen Medien verkünden. Das gleiche gilt bei der Besprechung des Anrufbeantworters. Hilfreich ist es den Nachbarn zu bitten öfter nach dem Rechten zu schauen und wer wertvolle Gegenstände im Haus hat, sollte diese fotografieren und die Quittungen aufbewahren.

 

Für weitere Informationen zu einem geeigneten Versicherungsschutz stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Franz Leeb Versicherungsmakler