Bei einer Maschinenbruchversicherung sind Risikoanalysen und Deckungskonzepte des gesamten Maschinenbestandes notwendig, um einen kompletten Versicherungsschutz zu gehwährleisten.
Wie sieht solch ein Deckungskonzept bzw. Risikoanalyse für eine Maschinenbruchversicherung aus ?
Maschinen können einen technischen Defekt haben und ausfallen oder Ihren Betrieb lahmlegen. Aus diesem Grund ist eine Maschinenbruchversicherung ein wichtiger Bestandteil zum Schutz der Firmeneigentums. Wenn Sie eine Einschätzung über den Umfang des Versicherungsschutzes benötigen, sollten Sie einen Versicherungsprofi in Ihren Betrieb bestellen und einen Besichtigungstermin ausmachen. Der Versicherungsmakler wird nun folgender maßen vorgehen:
Er muss erst einmal einen Deckungsschutz für mobile oder statische Maschinen ausarbeiten. Dabei ermittelt der Versicherungsmakler den Wert der Maschine. Es können auch als Firmenbaustein mehrere Maschinen mit einem Gesamtwert von bis zu 5 Millionen Euro oder Einzelmaschinen mit bis zu 350.000 Euro versichert werden. In der Land- und Forstwirtschaft beträgt die maximale Versicherungssumme an die 7000.000 Euro. Es gibt aber auch erweiterte Deckungsbereiche, wenn es sich um höhere Versicherungssummen handelt. Ebenso kann der Unternehmer den Geltungsbereich der Versicherung auf den gesamten EU Raum abgeschließen. Um eine Unter- oder Überversicherung zu vermeiden, sollten Sie die Deckungskonzepte mit Ihrem Versicherungsmakler genau abstimmen.
Drei verschiedene Deckungskonzepte bietet die Maschinenbruchversicherung :
1. Maschinen –Teilversicherung
Versicherungsschutz bei Brand, Blitzschlag und Explosion
Sturm, Hagel und Überschwemmung
Glasbruch und Diebstahl
2. Kaskoversicherung für Maschinen
Unmittelbare Folge eines von außen einwirkenden Ereignisses
Transportschäden
Deckung wie bei Maschinenteilversicherung
3. Volles Deckungskonzept der Maschinenbruchversicherung
Unvorhergesehene Schäden, auch innere Betriebsschäden z. B. durch:
Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
Konstruktionsfehler, Materialfehler
Wasser- oder Schmiermittelmangel
Über- oder Unterdruck
Kurzschluss, Überstrom
Versagen von Mess-oder Regeleinrichtungen
Erfolgreiche Beispiele der Maschienenbruchversicherung aus der Praxis:
Brandschäden
In einem Häcksler Werk entsteht ein Brand, der zu einem Totalschaden des fahrbaren Maishäckslers führt. Der Schaden beträgt 300.000 Euro. Die Maschinenbruchversicherung deckt auch Schäden für fahrbare Maschinen, die durch Brand verursacht wurden, ab. Wenn die zerstörte Maschine weniger als 12 Monate alt ist, ersetzt die Versicherung den gesamten Wert. Ist die Maschine älter als 1 Jahr, so ersetzt der Versicherer den Zeitwert.
Bedienungsfehler
In einer Druckerei mit einer Bogen-Offsetmaschine, also einer stationären Maschine, fällt ein Schraubenschlüssel in das Druckwerk dieser Maschine. Druckzylinder und Lagerzapfen werden beschädigt. Hier handelt es sich um einen Teilschaden in Höhe von 22.000 Euro. Die Reparaturkosten begleicht die Maschinenbruchversicherung. Ergeben sich finanzielle Folgeschäden aus einer kaputten Maschine so leistet auch hier die Versicherung, wenn ein dementsprechender Tarif vereinbart wurde.
Sichern Sie Ihre Maschinen nicht „auf dem Papier“, sondern für den Ernstfall ab
Eine Maschinenbruchversicherung entfaltet ihren Wert erst im Schadenfall. Lassen Sie daher prüfen, ob Ihr Versicherungsschutz tatsächlich zu Ihrem Maschinenpark und Ihrer täglichen Praxis passt.
Fragen zum Thema Maschinenbruchversicherung
Auf was sollten Landwirte bei Abschluss einer Maschinenbruchversicherung achten?
Beim Abschluss einer Maschinenbruchversicherung sollten Landwirte sehr sorgfältig vorgehen. In der Praxis zeigt sich immer wieder: Der Versicherungsschutz ist vorhanden – passt aber nicht zur realen Nutzung der Maschinen. Nachfolgend erhalten Sie eine fachlich saubere Checkliste, worauf es wirklich ankommt.
1. Exakte Definition der versicherten Maschinen
Zunächst muss eindeutig geklärt sein:
- Welche Maschinen sind konkret versichert?
- z. B. Mähwerke, Häcksler, Pressen, Schneidwerke, Erntemaschinen
- Sind Anbaugeräte und Wechselaggregate mitversichert?
- Gilt der Schutz auch für gebrauchte Maschinen?
⚠️ Häufiger Fehler:
Nur die „Hauptmaschine“ ist versichert – Anbaugeräte bleiben außen vor.
2. Fremdkörperschäden ausdrücklich mitversichern
Für landwirtschaftliche Betriebe der entscheidende Punkt.
Achten Sie darauf, dass Schäden durch:
- Steine
- Metallteile
- Werkzeuge
- Draht, Gabeln, Zinken
nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen sind.
➡️ Besonders wichtig:
- Keine Einschränkung auf „innere Betriebsvorgänge“
- Fremdkörperschäden müssen uneingeschränkt gelten
3. Umgang mit Verschleiß- und Werkzeugteilen
Hier entstehen die meisten Enttäuschungen im Schadenfall.
Klären Sie vor Vertragsabschluss ausdrücklich:
- Gelten Messer, Klingen, Zinken, Schlegel, Sägeblätter als:
- nicht versicherte Verschleißteile?
- oder als mitversicherte Werkzeugteile bei Fremdkörperschäden?
Praxisrelevant:
Ein Schaden durch ein einmaliges Ereignis ist kein normaler Verschleiß – das muss im Vertrag abgebildet sein.
4. Folgeschäden und Nebenkosten
Eine gute Maschinenbruchversicherung reguliert nicht nur das defekte Teil.
Achten Sie darauf, ob mitversichert sind:
- Folgeschäden an angrenzenden Bauteilen
- Kosten für:
- Demontage und Montage
- Not- und Eilzuschläge
- Fremdreparaturen
- Ersatzteile in Originalqualität
➡️ Ohne diese Punkte bleibt ein erheblicher Teil der Kosten beim Landwirt hängen.
5. Versicherungswert und Unterversicherung
Ein häufiger, teurer Fehler.
Wichtig ist:
- Richtiger Neuwert oder Zeitwert?
- Regelmäßige Anpassung bei:
- Maschinenumbauten
- Nachrüstungen
- Preissteigerungen
⚠️ Unterversicherung führt im Schadenfall zu anteiligen Kürzungen, selbst bei kleinen Schäden.
Ein niedriger Selbstbehalt klingt gut – ist aber nicht immer sinnvoll.
Praxisgerecht ist:
- Selbstbehalt angepasst an:
- Schadenerfahrung
- Reparaturkosten der Maschinen
- Kein pauschaler Mindestschadenbetrag, der typische Schäden ausschließt
7. Ausschlüsse genau lesen – nicht überfliegen
Besondere Aufmerksamkeit verdienen Ausschlüsse zu:
- grober Fahrlässigkeit
- Bedienungsfehlern
- Material- und Konstruktionsfehlern
- Schäden durch Überlastung
➡️ Moderne Tarife verzichten hier auf pauschale Ausschlüsse oder entschärfen sie deutlich.
8. Nutzung und Einsatzgebiet korrekt angeben
Unbedingt angeben:
- Einsatz auf:
- Acker
- Grünland
- Koppel
- Einsatzdauer und Intensität
- Lohnarbeiten für Dritte
Fehlangaben können im Schadenfall zu Leistungskürzungen oder Ablehnung führen.
9. Versicherer mit landwirtschaftlicher Schadenpraxis wählen
Nicht jeder Maschinenbruchversicherer versteht landwirtschaftliche Abläufe.
Entscheidend ist:
- Erfahrung mit Agrarbetrieben
- Klare Schadenpraxis bei:
- Erntezeit
- Zeitdruck
- Folgeschäden
10. Fachliche Beratung statt Standardprodukt
Eine Maschinenbruchversicherung ist kein Produkt von der Stange.
Sinnvoll ist:
- individuelle Risikoanalyse
- Vertragsgestaltung passend zu:
- Maschineneinsatz
- Betriebsgröße
- Schadenhistorie
Fazit
Eine Maschinenbruchversicherung schützt nur dann, wenn sie zur realen Arbeit auf dem Betrieb passt.
Viele Landwirte sind formal versichert – praktisch jedoch nicht ausreichend.
Wenn Sie möchten, prüfen wir bestehende Verträge rein fachlich und ohne Verkaufsdruck und zeigen auf:
- wo Lücken bestehen
- welche Klauseln entscheidend sind
Weitere Informationen oder eine Terminvereinbarung finden Sie unter:
www.versicherungsmakler-muenchen.info
So stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherung im Schadenfall auch wirklich leistet.
Wenn man ein Jahr keinen Schaden gehabt hat, kann man dann davon ausgehen, dass die Beiträge für eine Maschinenbruchversicherung mit der nächsten
Beitragsrechnung sinken?
Vielen Dank für Ihre Frage.
Die Prämie zur Maschinenversicherung geht nicht automatisch runter, nur weil kein Schaden eingerechnet wurde. Bei erhöhter Schadenhäufigkeit geht die Prämie aber rauf oder der Versicherer kündigt den Vertrag.
Wenn Ihre Schadenquote nicht zu hoch ist, können Sie sich aber jederzeit über einen Makler andere Anbieter auswählen, die eventuell günstigere Beiträge anbieten. Die Kündigungsfrist ist 3 Monate zur Hauptfälligkeit (Datum des Abschlusses des derzeitigen Vertrages). Die Kündigung könnte auch der Makler für Sie vornehmen.
Beratung für den Abschluss einer Maschinenbruchversicherung für Diesellokomotive erwünscht.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Tel: 089 74999997
Hallo ich bin Landwirt,
und möchte folfenden Fall schildern:
Eine Wendegabel auf der Koppel wurde eingezogen, dadurch mussten insgesamt 18 Messer im Schneidwerk ausgetauscht werden.
Meine aktuelle Bruchversicherung lehnt einen Schaden am Schneidwerk bzw. an den Messern im Schneidwerk ab und kommt nicht für den Schaden an den Messern auf.
Wie würden Sie diesen Fall regulieren?
Vielen Dank für die präzise Schilderung des Schadenfalls. Der geschilderte Vorgang ist in der Praxis keineswegs ungewöhnlich – die Ablehnung ist dennoch erklärungsbedürftig und hängt stark von den Versicherungsbedingungen ab.
Grundprinzip der Maschinenbruchversicherung
Eine Maschinenbruchversicherung (MBV) leistet grundsätzlich bei:
* plötzlich eintretenden
* unvorhergesehenen
* technischen Schäden
* an versicherten Maschinen
Ausdrücklich ausgeschlossen sind jedoch in nahezu allen Bedingungswerken:
* Verschleiß
* Abnutzung
* Verbrauchs- und Verschleißteile
(dazu zählen regelmäßig: Messer, Schneiden, Klingen, Sägeblätter)
Der Knackpunkt ist also **nicht der Fremdkörper**, sondern **das betroffene Bauteil**.
Warum Ihre aktuelle Versicherung ablehnt:
Die Ablehnung ist formal korrekt, wenn Ihre Bedingungen folgendes vorsehen:
* Messer im Schneidwerk gelten als **Verschleißteile**
* Schäden an Verschleißteilen sind **vom Versicherungsschutz ausgeschlossen**
* Es liegt **kein Folgeschaden an versicherten Hauptbauteilen** vor
👉 In diesem Fall wird argumentiert:
> „Es sind ausschließlich Messer beschädigt worden – keine Welle, kein Lager, kein Getriebe, kein Rahmen.“
Aus Sicht vieler Versicherer ist das **kein erstattungsfähiger Maschinenschaden**, sondern ein nicht versicherter Austausch von Verschleißteilen.
Wie eine gut konzipierte Maschinenbruchversicherung diesen Fall regulieren würde:
Es gibt zwei Varianten:
Variante A – Standardbedingungen (häufig)
* Schaden an Messern **nicht versichert**
* Keine Leistung
➡️ Entspricht Ihrer aktuellen Situation
Variante B – Erweiterte Maschinenbruchversicherung (praxisgerecht)
Hier leisten Versicherer **trotz Verschleißteil**, wenn:
* der Schaden **durch ein versichertes Ereignis** (z. B. Fremdkörper) entstanden ist
* der Schaden **nicht auf normalen Verschleiß**, sondern auf ein **Einmalereignis** zurückzuführen ist
➡️ In solchen Tarifen werden Messer **nicht als klassischer Verschleiß**, sondern als **schadenbedingt zerstörte Teile** gewertet.
**Ergebnis:**
✔ Austausch der Messer wird reguliert
✔ Abzüglich Selbstbehalt
✔ Keine Diskussion über Verschleiß
Diese Deckung ist **nicht Standard**, sondern muss **bewusst vereinbart** sein.
Klare fachliche Einschätzung, ohne Beschönigung:
Ihre aktuelle Ablehnung ist bedingungstechnisch nachvollziehbar**
Der Schaden wäre versicherbar gewesen**, wenn:
* die Maschinenbruchversicherung erweitert abgeschlossen worden wäre
* oder Messer explizit mitversichert wären
* Viele Land- und Gewerbebetriebe sind hier **falsch oder unvollständig versichert**, weil beim Abschluss nicht ausreichend auf solche Praxisfälle geachtet wurde
Was ich Ihnen konkret empfehle
1. **Prüfung Ihrer aktuellen Bedingungen**
* Sind Fremdkörperschäden an Werkzeugen ausgeschlossen?
* Gibt es Sonderklauseln zu Schneidwerkzeugen?
2. **Anpassung der Maschinenbruchversicherung**
* Mitversicherung von Werkzeugen / Messern
* Erweiterte Auslegung bei Fremdkörperschäden
3. **Vermeidung künftiger Eigenkosten**
* Gerade bei regelmäßigem Einsatz auf Koppeln und Grünflächen ist dieses Risiko realistisch – nicht theoretisch
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Wenn Sie möchten, prüfen wir Ihren bestehenden Vertrag ohne Verkaufsrhetorik, sondern rein fachlich:
👉 Was ist versichert – und was eben nicht?
Ein persönliches Gespräch oder eine Vertragsprüfung können Sie jederzeit über
http://www.versicherungsmakler-muenchen.info anfragen.
So vermeiden Sie künftig genau solche unangenehmen Überraschungen im Schadenfall.