Die gesetzlichen Versicherungen bezeichnen es als Bonusprogramm. Wählt der Versicherungsnehmer eines von der Versicherung erstellten Vorsorgeprogramms wird er dafür finanziell belohnt. Bei den privaten Krankenversicherungen können Bonuszahlungen bei Verzicht auf ärztliche Leistungen einen erheblichen Betrag ausmachen, wenn der Versicherte bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Bonusprogramm der gesetzlichen Krankenversicherungen

Der Versicherungsnehmer erhält ein Bonusheft. Die darin enthaltenen Gesundheitsvorsorgeprogramme müssen vom Versicherten erfüllt werden. In der Regel sind folgende Check- ups vorgesehen:

  • Gesundheitscheck-up beim Arzt ab dem Alter von 35 Jahren, alle 2 Jahre
  • Krebsvorsorge bei Frauen ab 20 Jahren und bei Männern ab 45 Jahren
  • Jährliche Zahnvorsorge, sie sollte 5 Jahre lang ohne Unterbrechung stattfinden
  • Body Mass Index zwischen 18 und 27
  • Alle vorgeschriebenen Schutzimpfungen.

Wenn diese Untersuchungen alle vorgenommen wurden und im Bonusheft notiert sind, dann zahlt die Versicherung in der Regel eine Prämie in Höhe von 50.- Euro aus.

Bonuszahlungen bei der privaten Krankenkasse

 

Wenn der Versicherungsnehmer keine ärztlichen Leistungen im Lauf eines Jahres beansprucht und dadurch auch keine Arztrechnungen an die Versicherung weiterreicht, erhält er eine Beitragsrückerstattung von bis zu drei Monatsbeiträgen. Wie hoch diese Boni sind, fällt von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich aus und richtet sich auch nach der Dauer des Verzichts und der einzelnen Monatsbeiträge. Das können Beträge bis zu über 1000,00 Euro sein. Hier ist der Versicherungsvertrag mit seinen speziellen Bedingungen maßgebend. Daher sollte dieser Punkt mit dem Versicherungsmakler vorher geklärt werden.

Die meisten Versicherer bieten jedoch nur die erfolgsabhängige Beitragsrückzahlung an. Das bedeutet, dass das Unternehmen in dem betreffenden Jahr ausreichend Überschüsse erwirtschaftet hat, um einen Teil wieder an seine Versicherten auszuschütten. Der Kunde hat keinen Rechtsanspruch auf die Rückerstattung, denn es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Versicherers.  Vorsorgeuntersuchungen werden von vielen privaten Krankenversicherern nicht als Hinderungsgrund zur Zahlung der Beitragsrückerstattung angesehen.

Einige Versicherer erhöhen Ihre Erstattungsleistungen im Zahntarif z.B. bei Zahnersatz, wenn der Versicherte einen regelmäßigen, d.h. jährlichen Arztbesuch nachweisen kann.

In jedem Fall sollte ein Versicherungsmakler zu diesen Versicherungsthemen herangezogen werden, denn die unterschiedlichen Versicherungstarife sind auch bei den Bonuszahlungen äußerst unterschiedlich.