Wann leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für deutsche Staatsbürger die im Ausland leben?

Eine Berufsunfaehigkeitsversicherung für deutsche Staatsbürger im Ausland leistet in der Regel auch dann, wenn die Berufsunfaehigkeit erst im Ausland eingetreten ist. Hier sind jedoch folgende Dinge zu beachten:

 1. Der  Versicherte einer Berufsunfaehigkeitsversicherung muss zwingend seinen offiziellen Wohnsitz und Bankverbindung in Deutschland haben. Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie auf unserer Landingpage zur BU.

 2. Der Lebensmittelpunkt des Versicherten muss weiterhin in Deutschland sein. Dies bedeutet der Auslandsaufenthalt darf nur vorrübergehend sein oder der Versicherte kehrt hin und wieder nach Deutschland zurück. Der Kunde sollte daher immer die Flugtickets und andere Nachweise aufbewahren. Bei den Versicherern variiert dieser Zeitraum. Manche Versicherungen gewähren BU-Schutz bei einem Auslandsaufenthalt bis zu 1 Jahr. Andere können gegen Aufpreis bzw. Risikozulage auf längere Zeiträume gefasst werden. Deshalb sollte dies vor Abschluss der Versicherung unbedingt vom Makler verlässlich geklärt werden.

 3. Der internationale Geltungsbereich der BU umfasst in der Regel lediglich die EU – Mitgliedstaaten. Soll der Schutz für alle Länder gelten muss extra ein uneingeschränkter internationaler Geltungsbereich vereinbart werden. Einige Versicherer verlangen hierfür einen Zuschlag von 10-50%. Dies wird damit begründet, dass der Mehraufwand bei einer BU Meldung aus dem Ausland weitaus höher ist.  Darunter fällt die Korrespondenz mit Ärzten, Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften, die dann noch ins Deutsche übersetzt werden müssen.

4. Wer eine vorübergehende Arbeit in einem Krisengebiet annimmt, sollte sich unbedingt vorher erkundigen, ob dort Versicherungsschutz besteht und dies dann beim Versicherer anmelden. Wenn der Versicherer zustimmt wird of ein Risikozuschlag fällig, der dann wieder wegfällt, wenn der Versicherte wieder in die Heimat zurückkehrt.