Berufshaftpflichtversicherung für Heilberufe
Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Heilberufe
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Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und welche Schäden deckt sie ab?
Eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die Mediziner vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen schützt, wenn durch ihre berufliche Tätigkeit ein Patient oder Dritte zu Schaden kommen.
Da Ärzte in einem Bereich arbeiten, in dem selbst kleine Fehler gravierende Folgen haben können, gehört die Berufshaftpflichtversicherung zu den wichtigsten und meist auch gesetzlich oder standesrechtlich vorgeschriebenen Versicherungen. Ohne eine solche Absicherung kann ein einzelner Behandlungsfehler schnell existenzbedrohend werden.
- Personenschäden
- Schmerzensgeld- und Behandlungskosten nach ärztlichen Behandlungsfehlern (z. B. falsche Diagnose, falsche Medikation, Operationsfehler).
- Dauerhafte Folgeschäden, Pflegekosten oder Rentenzahlungen bei Invalidität.
- Ansprüche von Hinterbliebenen im Todesfall.
- Sachschäden
- Beschädigung von fremdem Eigentum im Praxisalltag (z. B. Schäden an Kleidung oder persönlichen Gegenständen von Patienten).
- Vermögensschäden (die aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren)
- Verdienstausfall des Patienten.
- Kosten durch Verzögerungen in der Behandlung oder falsche Gutachten.
- Passiver Rechtsschutz
- Abwehr unberechtigter Ansprüche: Die Versicherung prüft, ob eine Forderung überhaupt gerechtfertigt ist, und übernimmt die Kosten für Anwälte und Gerichte.
Wichtige Besonderheiten in der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte
- Die Deckungssummen sind hoch gewählt, meist mindestens mehrere Millionen Euro, da Personenschäden enorme Kosten verursachen können.
- Versichert ist nicht nur der Arzt selbst, sondern in vielen Fällen auch das medizinische Personal (je nach Vertragsgestaltung).
- Es gibt Unterschiede zwischen angestellten und niedergelassenen Ärzten: Angestellte Ärzte sind oft über den Arbeitgeber abgesichert, Praxisinhaber müssen eine eigene Berufshaftpflicht abschließen.
- Bei bestimmten Fachrichtungen (z. B. Chirurgie, Anästhesie) bestehen höhere Risiken, daher wird der Beitrag individuell kalkuliert.
👉 Zusammengefasst: Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte schützt vor den finanziellen Folgen von Behandlungsfehlern, Aufklärungsfehlern oder organisatorischen Versäumnissen und ist damit ein unverzichtbares Fundament jeder ärztlichen Tätigkeit.

Medizinisches Können erfordert höchste Verantwortung. Schützen Sie sich mit einer Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte
Individuell, rechtssicher und zuverlässig.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B. Schäden, die man selbst erleidet, Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt hat sowie Schäden, die nicht dem berufsspezifischen Risiko unterliegen oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind. Auch für spezielle Behandlungen muss Versicherungsschutz geprüft werden.
Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte
Die Berufshaftpflichtversicherung gilt innerhalb Deutschlands. Dies trifft sowohl für die Praxen, wie auch für die Tätigkeit auf fremden Grundstücken, wie z.B. bei Hausbesuchen. Für Auslandsschäden gelten je nach Anbieter und Tarif spezielle Regelungen. Hier sind die Auslandsregion, der Grund des Auslandsaufenthalts sowie auch die Dauer maßgeblich dafür, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht. Bitte fragen Sie uns bei diesen speziellen Themen nach der richtigen Versicherungsdeckung.
Berufshaftpflichtversicherung für Physiotherapeuten und Heilpraktiker
Bei einem Missgeschick während Ihrer beruflichen Tätigkeit deckt die Berufshaftpflichtversicherung den Schaden, den Ihre Patienten bei Ihnen geltend machen.
Wann ist die Berufshaftpflichtversicherung für Heilberufe sinnvoll?
Diese Versicherung ist für Heilnebenberufe aller Fachrichtungen,
z. B. Pfleger, Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Masseure, etc., ein absolutes Muss.
Was versichert eine Berufshaftpflichtversicherung für Heilberufe?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten,
Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihrer versicherten Praxis
entstehen kann.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Berufshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des
entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich
vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im
Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen.
Unter den Versicherungsschutz fallen alle Praxisinhaber, Mitarbeiter und Praktikanten.

Welche Schäden werden von der Berufshaftpflichtversicherung für Heilberufe gedeckt?
Eine Berufshaftpflichtversicherung für Heilberufe (z. B. Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Ergotherapeuten, Logopäden, Pflegekräfte, Osteopathen) funktioniert ähnlich wie die ärztliche Berufshaftpflicht, ist jedoch speziell auf die Risiken dieser Berufsgruppen zugeschnitten. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen können.
Abgedeckte Schäden in der Berufshaftpflichtversicherung für Heilberufe im Überblick
- Personenschäden
- Fehlerhafte oder unsachgemäße Behandlung (z. B. falsche Grifftechnik bei Physiotherapie, die zu einer Verletzung führt).
- Unterlassene Aufklärung oder Fehlinformationen, die gesundheitliche Folgen haben.
- Folgekosten bei dauerhaften Gesundheitsschäden: Schmerzensgeld, Reha-Maßnahmen, Pflege- oder Rentenzahlungen.
- Ansprüche von Hinterbliebenen im Todesfall.
- Sachschäden
- Beschädigung von Eigentum der Patienten (z. B. Brille fällt während der Behandlung herunter, Kleidung wird durch ein Massageöl beschädigt).
- Schäden an gemieteten Praxisräumen oder -einrichtungen (oft als „Mietsachschäden“ mitversichert).
- Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden
- Verdienstausfall eines Patienten, der durch eine fehlerhafte Behandlung arbeitsunfähig wird.
- Kosten für Folgebehandlungen oder Regressforderungen von Krankenkassen.
- Passiver Rechtsschutz
- Abwehr unberechtigter Ansprüche durch Patienten oder Dritte.
- Übernahme der Kosten für Anwälte, Gutachter und Gerichtsverfahren.
Besondere Aspekte in der Berufshaftpflichtversicherung für Heilberufe
- Behandlungsmethoden: Gerade im Bereich Heilpraktik und alternative Verfahren besteht ein erhöhtes Risiko für Streitigkeiten, da Patienten bei Misserfolg oft Schadenersatz einfordern.
- Angestellte Mitarbeiter: Je nach Police sind auch mitarbeitende Therapeuten oder Assistenten mitversichert.
- Produkthaftung: Wenn selbst hergestellte oder weiterverkaufte Präparate/Produkte eingesetzt werden, kann eine Erweiterung sinnvoll sein.
- Deckungssummen: Üblich sind hohe Summen im Millionenbereich, da Personenschäden finanziell sehr teuer werden können.
👉 Kurz gesagt: Die Berufshaftpflicht für Heilberufe deckt Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden ab, die durch berufliche Tätigkeit entstehen – und schützt gleichzeitig vor unberechtigten Forderungen.
Welche Gefahren und Schäden sind in der Berufshaftpflichtversicherung für Heilberufe nicht versichert?
Nicht versichert sind :
• Schäden, die man selbst erleidet
• Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
• Schäden, die nicht dem berufsspezifischen Risiko unterliegen oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind.
Wo gilt die Berufshaftpflichtversicherung für Heilberufe?
Die Berufshaftpflichtversicherung gilt innerhalb Deutschlands. Dies trifft sowohl für die Praxen zu, wie auch für die Tätigkeit auf fremden
Grundstücken (z. B. bei Hausbesuchen). Für Auslandsschäden gelten je nach Anbieter und Tarif spezielle Regelungen. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall.
FAQ zur Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Heilberufe
Wie hoch sollte die Deckungssumme bei einer Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Heilberufe sein?
-
Ärzte: Mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden, besser höher – da Behandlungsschäden extrem teuer werden können.
-
Heilberufe: Üblicherweise 3–5 Mio. Euro, abhängig von der Tätigkeit und Patientenanzahl.
Sind Mitarbeiter in der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Heilberufe mitversichert?
Ja, angestellte Mitarbeiter (z. B. Arzthelfer, Therapeuten, Assistenten) sind in der Regel in der Police eingeschlossen. Für freie Mitarbeiter oder Vertretungen ist oft eine Erweiterung nötig.
Besteht Versicherungsschutz auch für Hausbesuche oder Behandlungen außerhalb der Praxis?
Ja, die meisten Policen decken auch Hausbesuche, Notdienste oder Behandlungen in fremden Einrichtungen ab – wichtig ist, dass dies im Vertrag ausdrücklich geregelt ist.
Gelten die Versicherungen auch bei nebenberuflicher Tätigkeit oder Gutachtertätigkeit?
Dies hängt vom Vertrag der Berufshaftpflichtversicherung ab. Viele Versicherer bieten Zusatzbausteine für nebenberufliche oder gutachterliche Tätigkeiten an.
Doch eine persönliche Beratung erwünscht?

Tel: 089 74 999 997
Montag bis Freitag 09:00 bis 18:00 Uhr ________ oder nutzen unsere flexiblen Beratungsmöglichkeiten.Unsere flexiblen Beratungsmöglichkeiten




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