Bei einer Maschinenbruchversicherung sind  Risikoanalysen und Deckungskonzepte des gesamten Maschinenbestandes notwendig, um einen kompletten Versicherungsschutz zu gehwährleisten.

Wie sieht solch ein Deckungskonzept bzw. Risikoanalyse  für eine Maschinenbruchversicherung aus ?

Maschinen können einen technischen Defekt haben und ausfallen oder Ihren Betrieb lahmlegen. Aus diesem Grund ist eine Maschinenbruchversicherung ein wichtiger Bestandteil zum Schutz der Firmeneigentums. Wenn Sie eine Einschätzung über den Umfang des Versicherungsschutzes benötigen, sollten Sie einen Versicherungsprofi in Ihren Betrieb bestellen und einen Besichtigungstermin ausmachen.  Der Versicherungsmakler wird nun folgender maßen vorgehen:

Er muss erst einmal einen Deckungsschutz für mobile oder statische Maschinen ausarbeiten. Dabei ermittelt der Versicherungsmakler den Wert der Maschine. Es können auch als Firmenbaustein mehrere Maschinen mit einem Gesamtwert von bis zu 5 Millionen Euro oder Einzelmaschinen mit bis zu 350.000 Euro versichert werden. In der Land- und Forstwirtschaft beträgt die maximale Versicherungssumme an die 7000.000 Euro. Es gibt aber auch erweiterte Deckungsbereiche, wenn es sich um höhere Versicherungssummen handelt. Ebenso kann der Unternehmer den Geltungsbereich der Versicherung auf den gesamten EU Raum abgeschließen. Um eine Unter- oder Überversicherung zu vermeiden, sollten Sie die Deckungskonzepte mit Ihrem Versicherungsmakler genau abstimmen.

Drei verschiedene Deckungskonzepte bietet die Maschinenbruchversicherung :

1. Maschinen –Teilversicherung

Versicherungsschutz bei Brand, Blitzschlag und Explosion

Sturm, Hagel und Überschwemmung

Glasbruch und Diebstahl

2. Kaskoversicherung für Maschinen

Unmittelbare Folge eines von außen einwirkenden Ereignisses

Transportschäden

Deckung wie bei Maschinenteilversicherung

3. Volles Deckungskonzept der Maschinenbruchversicherung

Unvorhergesehene Schäden, auch innere Betriebsschäden z. B. durch:

Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit

Konstruktionsfehler, Materialfehler

Wasser- oder Schmiermittelmangel

Über- oder Unterdruck

Kurzschluss, Überstrom

Versagen von Mess-oder Regeleinrichtungen

Erfolgreiche Beispiele der Maschienenbruchversicherung aus der Praxis:

Brandschäden

In einem Häcksler Werk entsteht ein Brand, der zu einem Totalschaden des  fahrbaren Maishäckslers führt. Der Schaden beträgt 300.000 Euro. Die Maschinenbruchversicherung deckt auch Schäden für fahrbare Maschinen, die durch Brand verursacht wurden, ab. Wenn die zerstörte Maschine weniger als 12 Monate alt ist, ersetzt die Versicherung den gesamten Wert. Ist die Maschine älter als 1 Jahr, so ersetzt  der Versicherer den Zeitwert.

Bedienungsfehler

In einer Druckerei mit einer Bogen-Offsetmaschine, also einer stationären Maschine, fällt ein Schraubenschlüssel in das Druckwerk dieser Maschine. Druckzylinder und Lagerzapfen werden beschädigt. Hier handelt es sich um einen Teilschaden in Höhe von 22.000 Euro. Die Reparaturkosten begleicht die Maschinenbruchversicherung. Ergeben sich finanzielle Folgeschäden aus einer kaputten Maschine so leistet auch hier die Versicherung, wenn ein dementsprechender Tarif vereinbart wurde.

 

Sichern Sie Ihre Maschinen nicht „auf dem Papier“, sondern für den Ernstfall ab


Eine Maschinenbruchversicherung entfaltet ihren Wert erst im Schadenfall. Lassen Sie daher prüfen, ob Ihr Versicherungsschutz tatsächlich zu Ihrem Maschinenpark und Ihrer täglichen Praxis passt.

Fragen zum Thema Maschinenbruchversicherung
Auf was sollten Landwirte bei Abschluss einer Maschinenbruchversicherung achten?

Beim Abschluss einer Maschinenbruchversicherung sollten Landwirte sehr sorgfältig vorgehen. In der Praxis zeigt sich immer wieder: Der Versicherungsschutz ist vorhanden – passt aber nicht zur realen Nutzung der Maschinen. Nachfolgend erhalten Sie eine  fachlich saubere Checkliste, worauf es wirklich ankommt.


1. Exakte Definition der versicherten Maschinen

Zunächst muss eindeutig geklärt sein:

  • Welche Maschinen sind konkret versichert?
    • z. B. Mähwerke, Häcksler, Pressen, Schneidwerke, Erntemaschinen
  • Sind Anbaugeräte und Wechselaggregate mitversichert?
  • Gilt der Schutz auch für gebrauchte Maschinen?

⚠️ Häufiger Fehler:
Nur die „Hauptmaschine“ ist versichert – Anbaugeräte bleiben außen vor.


2. Fremdkörperschäden ausdrücklich mitversichern

Für landwirtschaftliche Betriebe der entscheidende Punkt.

Achten Sie darauf, dass Schäden durch:

  • Steine
  • Metallteile
  • Werkzeuge
  • Draht, Gabeln, Zinken

nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen sind.

➡️ Besonders wichtig:

  • Keine Einschränkung auf „innere Betriebsvorgänge“
  • Fremdkörperschäden müssen uneingeschränkt gelten

3. Umgang mit Verschleiß- und Werkzeugteilen

Hier entstehen die meisten Enttäuschungen im Schadenfall.

Klären Sie vor Vertragsabschluss ausdrücklich:

  • Gelten Messer, Klingen, Zinken, Schlegel, Sägeblätter als:
    • nicht versicherte Verschleißteile?
    • oder als mitversicherte Werkzeugteile bei Fremdkörperschäden?

Praxisrelevant:
Ein Schaden durch ein einmaliges Ereignis ist kein normaler Verschleiß – das muss im Vertrag abgebildet sein.


4. Folgeschäden und Nebenkosten

Eine gute Maschinenbruchversicherung reguliert nicht nur das defekte Teil.

Achten Sie darauf, ob mitversichert sind:

  • Folgeschäden an angrenzenden Bauteilen
  • Kosten für:
    • Demontage und Montage
    • Not- und Eilzuschläge
    • Fremdreparaturen
    • Ersatzteile in Originalqualität

➡️ Ohne diese Punkte bleibt ein erheblicher Teil der Kosten beim Landwirt hängen.


5. Versicherungswert und Unterversicherung

Ein häufiger, teurer Fehler.

Wichtig ist:

  • Richtiger Neuwert oder Zeitwert?
  • Regelmäßige Anpassung bei:
    • Maschinenumbauten
    • Nachrüstungen
    • Preissteigerungen

⚠️ Unterversicherung führt im Schadenfall zu anteiligen Kürzungen, selbst bei kleinen Schäden.


 

Ein niedriger Selbstbehalt klingt gut – ist aber nicht immer sinnvoll.

Praxisgerecht ist:

  • Selbstbehalt angepasst an:
    • Schadenerfahrung
    • Reparaturkosten der Maschinen
  • Kein pauschaler Mindestschadenbetrag, der typische Schäden ausschließt

7. Ausschlüsse genau lesen – nicht überfliegen

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Ausschlüsse zu:

  • grober Fahrlässigkeit
  • Bedienungsfehlern
  • Material- und Konstruktionsfehlern
  • Schäden durch Überlastung

➡️ Moderne Tarife verzichten hier auf pauschale Ausschlüsse oder entschärfen sie deutlich.


8. Nutzung und Einsatzgebiet korrekt angeben

Unbedingt angeben:

  • Einsatz auf:
    • Acker
    • Grünland
    • Koppel
  • Einsatzdauer und Intensität
  • Lohnarbeiten für Dritte

Fehlangaben können im Schadenfall zu Leistungskürzungen oder Ablehnung führen.


9. Versicherer mit landwirtschaftlicher Schadenpraxis wählen

Nicht jeder Maschinenbruchversicherer versteht landwirtschaftliche Abläufe.

Entscheidend ist:

  • Erfahrung mit Agrarbetrieben
  • Klare Schadenpraxis bei:
    • Erntezeit
    • Zeitdruck
    • Folgeschäden

10. Fachliche Beratung statt Standardprodukt

Eine Maschinenbruchversicherung ist kein Produkt von der Stange.

Sinnvoll ist:

  • individuelle Risikoanalyse
  • Vertragsgestaltung passend zu:
    • Maschineneinsatz
    • Betriebsgröße
    • Schadenhistorie

Fazit

Eine Maschinenbruchversicherung schützt nur dann, wenn sie zur realen Arbeit auf dem Betrieb passt.
Viele Landwirte sind formal versichert – praktisch jedoch nicht ausreichend.

Wenn Sie möchten, prüfen wir bestehende Verträge rein fachlich und ohne Verkaufsdruck und zeigen auf:

  • wo Lücken bestehen
  • welche Klauseln entscheidend sind

Weitere Informationen oder eine Terminvereinbarung finden Sie unter:
www.versicherungsmakler-muenchen.info

So stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherung im Schadenfall auch wirklich leistet.