Wann leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben?
Eine Berufsunfaehigkeitsversicherung für deutsche Staatsbürger im Ausland leistet in der Regel auch dann, wenn die Berufsunfaehigkeit erst im Ausland eingetreten ist. Hier sind jedoch folgende Dinge zu beachten:
1. Der Versicherte einer Berufsunfaehigkeitsversicherung muss zwingend seinen offiziellen Wohnsitz und Bankverbindung in Deutschland haben. Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie auf unserer Landingpage zur BU.
2. Der Lebensmittelpunkt des Versicherten muss weiterhin in Deutschland sein. Dies bedeutet der Auslandsaufenthalt darf nur vorrübergehend sein oder der Versicherte kehrt hin und wieder nach Deutschland zurück. Der Kunde sollte daher immer die Flugtickets und andere Nachweise aufbewahren. Bei den Versicherern variiert dieser Zeitraum. Manche Versicherungen gewähren BU-Schutz bei einem Auslandsaufenthalt bis zu 1 Jahr. Andere können gegen Aufpreis bzw. Risikozulage auf längere Zeiträume gefasst werden. Deshalb sollte dies vor Abschluss der Versicherung unbedingt vom Makler verlässlich geklärt werden.
3. Der internationale Geltungsbereich der BU umfasst in der Regel lediglich die EU – Mitgliedstaaten. Soll der Schutz für alle Länder gelten muss extra ein uneingeschränkter internationaler Geltungsbereich vereinbart werden. Einige Versicherer verlangen hierfür einen Zuschlag von 10-50%. Dies wird damit begründet, dass der Mehraufwand bei einer BU Meldung aus dem Ausland weitaus höher ist. Darunter fällt die Korrespondenz mit Ärzten, Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften, die dann noch ins Deutsche übersetzt werden müssen.
4. Wer eine vorübergehende Arbeit in einem Krisengebiet annimmt, sollte sich unbedingt vorher erkundigen, ob dort Versicherungsschutz besteht und dies dann beim Versicherer anmelden. Wenn der Versicherer zustimmt wird of ein Risikozuschlag fällig, der dann wieder wegfällt, wenn der Versicherte wieder in die Heimat zurückkehrt.
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Häufig gestellte Fragen zur BU Versicherung im Ausland
Kann eine BU Versicherung während des Auslandsaufenthaltes abgeschlossen werden?
In den meisten Fällen nein – zumindest nicht ohne Einschränkungen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann während eines Auslandsaufenthaltes nur unter sehr engen Voraussetzungen abgeschlossen werden. Hier sollte man keine falschen Erwartungen haben.
BU-Abschluss aus dem Ausland
Die Mehrheit der deutschen Lebensversicherer verlangt beim Antrag auf eine BU-Versicherung:
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einen ständigen Wohnsitz in Deutschland und
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dass sich der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung in Deutschland aufhält.
Ist beides nicht erfüllt, wird der Antrag häufig abgelehnt, unabhängig von Beruf oder Gesundheitszustand.
Wann ein BU-Abschluss dennoch möglich sein kann
1. Vorübergehender Auslandsaufenthalt
Ein Abschluss ist teilweise möglich, wenn:
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der Auslandsaufenthalt zeitlich befristet ist (z. B. Entsendung, Projekt, Studium),
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der Hauptwohnsitz weiterhin in Deutschland besteht,
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eine Rückkehr nach Deutschland konkret geplant ist.
In diesen Fällen verlangen Versicherer oft:
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genaue Angaben zum Aufenthaltsland,
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Dauer des Aufenthalts,
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berufliche Tätigkeit im Ausland.
Je nach Land kann es zu:
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Zuschlägen,
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Leistungsausschlüssen,
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oder vollständiger Ablehnung kommen.
Abschluss vor der Ausreise – der sichere Weg
Fachlich klar zu empfehlen ist:
➡️ Abschluss der BU-Versicherung vor dem Auslandsaufenthalt, solange Sie:
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Ihren Wohnsitz in Deutschland haben,
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sich physisch in Deutschland befinden,
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und der Gesundheitszustand stabil ist.
Ein sauber abgeschlossener Vertrag besteht in der Regel auch während und nach dem Auslandsaufenthalt weiter, sofern keine Ausschlüsse vereinbart sind.
BU-Abschluss bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland
Bei dauerhaftem Wohnsitz außerhalb Deutschlands gilt:
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Ein Neuabschluss bei deutschen Versicherern ist meist nicht möglich.
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Einzelne Anbieter prüfen Ausnahmen, z. B.:
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EU-/EWR-Staaten,
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bestimmte Industrienationen (USA, Kanada, Schweiz),
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deutsche Staatsangehörigkeit mit enger Bindung an Deutschland.
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Das sind Einzelfallentscheidungen, keine verlässliche Regel.
Besondere Risiken für Selbstständige und Unternehmer
Für Gewerbetreibende ist das Thema besonders kritisch:
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Ohne BU droht bei Krankheit oder Unfall ein kompletter Einkommensausfall.
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Ausländische Alternativen sind oft:
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leistungsschwächer,
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rechtlich schwer vergleichbar,
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nicht auf deutsche Berufsbilder zugeschnitten.
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Eine nachträgliche „Reparatur“ ist meist nicht möglich.
Empfehlung von Leeb Versicherungsmakler
Wenn ein Auslandsaufenthalt geplant ist – egal ob kurz- oder langfristig – gilt:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte immer vorher abgeschlossen werden.
Alles andere ist unsicher und häufig nicht mehr umsetzbar.
Gerne prüfen wir:
-
ob ein Abschluss in Ihrer aktuellen Situation noch möglich ist,
-
welche Versicherer realistisch in Frage kommen,
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und wie der Schutz auch bei Auslandsaufenthalten rechtssicher gestaltet werden kann.
Weitere Informationen finden Sie unter:
👉 www.versicherungsmakler-muenchen.info
Leistet die BU Versicherung, wenn die Berufsunfähigkeit im Ausland eintritt?
Ja – eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann auch dann leisten, wenn die Berufsunfähigkeit im Ausland eintritt. Allerdings gilt das nicht automatisch, sondern hängt strikt von den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrags ab. Hier bestehen in der Praxis relevante Fallstricke, die man klar benennen muss.
Grundsatz: Eintritt der Berufsunfähigkeit im Ausland
Bei modernen deutschen BU-Tarifen ist der Versicherungsschutz weltweit vorgesehen. Das bedeutet:
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Der Auslöser der Berufsunfähigkeit (Krankheit, Unfall, Kräfteverfall) darf sich auch außerhalb Deutschlands ereignen.
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Entscheidend ist nicht der Ort, sondern ob die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % dauerhaft nicht mehr ausüben kann.
👉 Der Eintritt der Berufsunfähigkeit im Ausland schließt eine Leistung grundsätzlich nicht aus.
1. Weltweiter Versicherungsschutz – ja oder nein?
Nicht jeder Vertrag enthält automatisch eine weltweite Deckung.
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Gute Tarife: weltweiter, unbegrenzter Schutz
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Schwächere Tarife: Einschränkungen auf
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EU / EWR
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zeitlich begrenzte Auslandsaufenthalte
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Ausschlüsse für bestimmte Länder
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➡️ Die Versicherungsbedingungen sind entscheidend, nicht Werbeaussagen.
2. Leistungsprüfung im Ausland – der häufigste Streitpunkt
Selbst wenn der Versicherungsschutz besteht, entstehen in der Praxis oft Probleme bei der Nachweisführung:
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Anerkennung ausländischer ärztlicher Atteste
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Qualität und Vergleichbarkeit medizinischer Gutachten
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Sprache und Übersetzungen
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Möglichkeit, zusätzliche Gutachten zu verlangen
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In manchen Verträgen: Rückkehrpflicht nach Deutschland zur Begutachtung
👉 Die BU leistet nicht „automatisch“, sondern erst nach erfolgreicher Leistungsprüfung.
3. Wohnsitz im Ausland
Ein dauerhafter Wohnsitz im Ausland ist nicht per se leistungsfeindlich, kann aber:
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den Prüfprozess verlängern,
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zusätzliche Nachweise erfordern,
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organisatorisch aufwendiger sein (Postzustellung, Fristen, Gutachter).
Wichtig:
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Besteht der Vertrag bereits und ist kein Ausschluss vereinbart, darf der Versicherer die Leistung nicht allein wegen des Auslandswohnsitzes verweigern.
4. Auszahlung der BU-Rente
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Die BU-Rente kann auch ins Ausland gezahlt werden, auch außerhalb der EU.
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Praktisch verlangen viele Versicherer:
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ein SEPA-fähiges Konto
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oder ein deutsches Referenzkonto
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BU Versicherung für Unternehmer und Freiberufler im Ausland
Für Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmer mit Auslandstätigkeit gilt:
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Ja, die BU kann auch bei Eintritt der Berufsunfähigkeit im Ausland leisten.
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Aber: Nur, wenn der Vertrag eindeutig formuliert ist.
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Alte oder billige Tarife enthalten oft versteckte Einschränkungen, die im Leistungsfall teuer werden.
Gerade bei Selbstständigen ist die BU häufig existenziell. Hier darf man sich keine Unklarheiten erlauben.
Empfehlung von Leeb Versicherungsmakler
Wenn Sie:
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bereits im Ausland leben,
-
regelmäßig außerhalb Deutschlands arbeiten,
-
oder einen längeren Auslandsaufenthalt planen,
sollte Ihr BU-Vertrag vorher fachlich geprüft werden, insbesondere:
-
Geltungsbereich
-
Leistungsprüfung im Ausland
-
Formulierungen zu Gutachten und Nachweisen
Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihren bestehenden Vertrag einzuordnen oder eine belastbare Lösung zu finden.
👉 www.versicherungsmakler-muenchen.info