Brandschutz und Feuerversicherung für Betriebe und Firmen

 

Wie sollte ein effektiver Brandschutz und eine Feuerversicherung für Betriebe und Firmen aussehen? Mittels eines gezielten Risikomanagements lassen sich Feuerrisiken ermitteln und daraus einen geeigneten Versicherungsschutz ermöglichen.

1. Schritt: Brandschutz analysieren

Betriebsinhaber, Firmenchefs oder Unternehmer können nur dann gegen Brand und Feuer gewappnet sein, wenn sämtliche Räumlichkeiten und Einrichtungen nach Feuerrisiken analysiert worden sind. Es sind folgende Fragen zu klären:

  • Welche Materialien werden gelagert und sind besonders leicht entzündbar?
  • Wie werden brennbare Stoffe gelagert und Mitarbeiter dafür sensibilisiert?
  • Sind Brandschutztüren notwendig?
  • Sind Brandabschnitte sauber voneinander getrennt?
  • Wo und wie könnten Kurzschlüsse, Überspannung und Überlastung entstehen?
  • Bei welchen Produkten können Unverträglichkeitsreaktionen von Stoffen und Gemischen entstehen?
  • Können natürliche Brandursachen durch Sonneneinstrahlung und Blitz entstehen?
  • Ist Brandstiftung leicht möglich?
  • Funktionieren die Rauchmelder?
  • Ist der Zugang zu Feuerlöschern und Brandbekämpfungsmittel gewährleistet?

2. Schritt: Brandschutz-Management

Sämtliche Mitarbeiter sollten durch einen Brandschutzaushang über Verhaltensregeln bei einem Brand informiert werden. Bei Firmen mit besonderen Feuerrisiken sollte ein Brandschutzbeauftragter ernannt werden. Ein Aushang über Brandschutz und Alarmplan sollte in der Firma an mehreren Stellen gut sichtbar angebracht sein. Eine gesetzlich vorgeschriebene Form für den Aushang gibt es nicht. Wir empfehlen die Norm DIN 14096. Diese Form sieht einen Brandschutz für Personen ohne besondere Brandaufgaben vor und für Personen mit besonderen Brandaufgaben.  Beim Aushang sollten auch Verhaltensregeln für Mitarbeiter enthalten sein. Wie beispielsweise: Ruhe bewahren, Brand melden, Löschversuche mit Feuerlöscher unternehmen (wenn Mitarbeiter für den Umgang mit Löscher geschult worden ist) und sich und andere in Sicherheit bringen. Zusätzlich sollte eine Brandschutzordnung mit einem entsprechenden Alarmplan gem. § 22 BGV A1 sowie einem Rettungsplan gem. § 10 ArbSchG enthalten sein.

Weitere Infos zum Brandschutz liefert auch TÜV Süd: www.tuvsud.com/de-de

3. Schritt: Feuerversicherung abschließen

Wenn feststeht, wo besondere Brandschutzaufgaben bestehen, werden diese erfüllt und im nächsten Schritt entschieden, wie der Versicherungsschutz aussehen soll. Am besten lässt sich diese Aufgabe zusammen mit einem Versicherungsmakler erledigen. Denn jeder Betrieb ist anders und hat unterschiedliche Einrichtungen und Maschinen. Somit sollte hier der Versicherungsmakler eine geeignete Risikoanalyse vornehmen und damit die passende Versicherung finden. Denn pauschal eine Feuerversicherung zu empfehlen kann im Schadenfall für böse Überraschungen sorgen, wenn bestimmte Werte nicht ausreichend versichert wurden.

 

 

Diese Versicherung schützt grundsätzlich alle festen Bestandteile des Gebäudes gegen Feuer, Explosion, Blitzschlag und Brand. Sie kommt für Feuerschäden im Fußboden, an den Wänden, sanitären Anlagen, Keller und Tiefgarage auf.  Sturmschäden, Diebstahl und Vandalismus am Gebäude können als Extrabausteine zusätzlich mitversichert werden. Mobile Gegenstände wie Büroeinrichtung und Maschinen werden durch eine sogenannte Inhaltsversicherung gedeckt. Generell leistet die Versicherung, wenn der Brand durch fahrlässiges Handeln verursacht wurde. War Vorsatz im Spiel, leistet der Versicherer nicht.

 

 

Auch während der Bauphase kann die Immobilie bereits gegen Feuer versichert werden. Einige Versicherer bieten auch die Rohbauversicherung als Packet zusammen mit der Betriebsgebäudeversicherung an. Letztere würde ab Fertigstellung des Gebäudes automatisch in Kraft treten. Somit ist dann ein nahtlos ineinander übergehender Versicherungsschutz gewährleistet.

 

  • Inhaltsversicherung für Firmen, Betriebe und Unternehmen

Die Inhaltsversicherung deckt Schäden durch Feuer bei Einrichtung, Mobiliar, technischen sowie elektrischen Anlagen, Maschinen, Lagerware und sonstige mobile Gegenstände, die zum Betrieb gehören.

Nachdem ca. 30 Prozent aller Feuerschadenfälle durch fehlerhafte Elektronik wie Kurzschluss, Überspannung und Überlastung entstehen, verlangen die Versicherer einen jährlichen Anlage-Check des Versicherungsnehmers. Diese Klausel nennt sich Klausel 3602. Hiermit ist Vertragsbestandteil, dass alle Elektrik- und Kraftanlagen jährlich von einem unabhängigen Sachverständigten untersucht werden müssen. Ansonsten gibt es keinen Versicherungsschutz. Fragen Sie Ihren Versicherungsmakler, ob Ihr Betrieb ebenfalls diese Klausel erfüllen muss. Die Inhaltsversicherung ersetzt den Neuwert der beschädigten Sache. Auch Aufräumkosten und Sondermüllentsorgung werden ersetzt.

 

Ertragsausfallversicherung – wenn der Laden vorübergehend geschlossen werden muss.

Wenn ein Geschäft oder eine Firma aufgrund von Feuer oder Blitzschlag einen so erheblichen finanziellen Schaden erlitten hat, dass der Betrieb für eine gewissen Zeit nicht weitergeführt werden kann, so zahlt in diesem Fall die Betriebsunterbrechungsversicherung die Fixkosten und den entgangenen Gewinn  für die Dauer des Ausfalls , max. für 24 Monate. Diese Deckung ist ein optionaler Baustein der Inhaltsversicherung.

Betriebshaftpflichtversicherung

Kommt bei einem Brand ein Kunde zu Schaden, weil er sich im Betriebsgelände zum Zeitpunkt des Feuers befand, so leistet in diesem Fall die Betriebshaftpflichtversicherung.

Eine pauschale einzige Versicherung für alle Feuerschäden aller Art gibt es nicht. Vielmehr unterscheiden die Versicherer zwischen dem Schutz von festen und mobilen Bestandteilen eines Betriebes sowie Sach- und gesundheitliche Schäden an dritten Personen. Aus diesem Grund gewährleistet erst der Abschluss aller vier genannten Versicherungen einen zuverlässigen Schutz:

Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängt von Wert, Risikoeinschätzung und Qualität der zu versichernden Gegenstände ab. Lassen Sie sich daher am besten von einem Versicherungsmakler unverbindlich beraten.