Eine Wallbox Versicherung? Das muss nicht sein. Auch eine Gebäudeversicherung oder Inhaltsversicherung kann für die Ladestation ausreichenden Schutz bieten.

 

Angesichts der steigenden Anzahl von Elektroautos, werden immer mehr Wallbox Anlagen in der Firmengarage oder der heimischen Garage eingebaut.  Was ist nun, wenn die Wallbox brennt? Wenn Hochwasser oder andere Sturmschäden die Wallbox außer Betrieb setzen? Ein Marder die Kabel zerfrisst oder wenn gar jemand Ihnen die Wallbox stiehlt?  Hier ein kurzer Leitfaden sowie die Voraussetzungen für einen passenden Versicherungsschutz:

 1. Gebäudeversicherung und Wallbox

Wenn Sie die Wallbox in Ihrer Garage, Tiefgarage, Car Port und bei Firmen an der Wand des Firmengebäudes installiert haben, dann gilt diese als fester Bestandteil Ihres Gebäudes. Die Wallbox muss durch einen zertifizierten Elektrofachbetrieb angeschlossen worden sein, sonst übernimmt die Versicherung keine Haftung. Passiert nun ein Schaden durch Sturm, Kurzschluss, Feuer und Vandalismus an der Ladeanlage, dann kommt hierfür die Gebäudeversicherung auf. Diese zahlt Ihnen den jeweils erlittenen Schaden oder gegebenenfalls den Neuwert der Wallbox. Die Gebäudeversicherung deckt den Schaden für den Inhaber des Gebäudes. Wenn Sie Mieter sind, müssen Sie im Schadenfall den Eigentümer verständigen und sich die Erstattung der Versicherung vom Eigentümer holen. Sollte jedoch keine Gebäude Versicherung vorhanden sein, dann müssen Sie den Schaden selbst zahlen. Sollten Sie als Eigentümer demnächst eine Gebäudeversicherung abschließen, dann bitten Sie Ihren Versicherungsmakler, die Wallbox auch gegen Schäden durch Marderbisse zu versichern. Die ersten Marderbiss-Fälle haben sich schon ereignet. Eine Wallbox die nicht an der Wand fest angebracht ist, fällt nicht unter den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung, es sei denn Ihre Gebäudeversicherung deckt auch für mobile Ladestationen den Schaden. Das sollten Sie im Vorfeld bei ihrer Gebäude Versicherung abklären. Sonst käme hier die Hausratversicherung in Frage.

 

2. Wallbox und Hausratversicherung

Neuerdings sichern auch einige Hausratversicherungen die Wallbox gegen Schaden durch Sturm, Hochwasser, Blitzeinschlag, Vandalismus oder Diebstahl. Wenn Sie eine Hausratversicherung haben, empfehlen wir, dass Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und fragen ob auch die Wallbox mitversichert ist. Wenn nicht, empfehlen wir, einen Zusatztarif, der diese miteinschließt. Bei Firmen empfehlen wir eine Deckungszusage durch die Inhaltsversicherung einzuholen.

 

3. Wallbox und Fotovoltaikversicherung

Wer eine Photovoltaikanlage in seinem Haus oder Firmengelände hat, kann die Wallbox oder andere Ladestationen in den Versicherungsschutz der Fotovoltaikanlage integrieren. Somit wäre die Anlage auch gegen Sturmschäden, Diebstahl oder Vandalismus geschützt. Einige Versicherer bieten mittlerweile einen speziellen Zusatztarif für Ladestationen in einem durch Fotovoltaik betriebenen Haushalt.

 

Auf jeden Fall empfehlen wir, sich mit Ihrem Versicherungsmakler in Verbindung zu setzen.  Beauftragen Sie ihn, einige Versicherungsangebote zur zusätzlichen Absicherung von Wallbox und Ladestation einzuholen und für Sie die besten Konditionen auszuarbeiten.