Sollte man seine Versicherungen in Corona Zeiten kündigen oder nicht? Immer wieder melden sich Kunden bei uns, um uns mitzuteilen, dass ihre berufliche Situation in Corona Zeiten miserabel läuft.

Aus diesem Grund müssen sie Einsparungen machen und überlegen, ob sie einige Versicherungsverträge kündigen sollten. Für diese finanziell kritischen Zeiten kann ich jedoch ein paar Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie Versicherungsbeiträge einsparen können, ohne gleich zu kündigen oder Ihren Versicherungsschutz aufs Spiel setzen zu müssen.

  1. Stundung der Versicherungsbeiträge

Bei der Beitragsstundung wird die Zahlung ausgesetzt bis zu einem Zeitpunkt an dem es für den Versicherten wieder möglich ist, die monatlichen Raten nach zu zahlen. Für die Covid 19 Zeit verzichten sogar einige Versicherer, wie die Zürich, auf Stundungszinsen. Der große Vorteil an der zinsfreien Stundung ist, dass der Versicherte weiterhin Versicherungsschutz hat. Wenn Sie also Ihre Firma  oder Ihren Gastronomiebetrieb absichern müssen, ihre Gesundheit oder Ihr Haus und sie diese Kosten zur Zeit nicht tragen können, so lohnt sich vor der Kündigung immer ein Gespräch mit  dem Versicherungsmakler um eine Lösung zu finden.

  1. Freistellung der Versicherungsbeiträge

Eine weitere Möglichkeit ist die Freistellung der Beiträge. Sie zahlen für einen von Ihnen festgelegten Zeitraum keine Beiträge, genießen aber auch keinen Versicherungsschutz mehr. Wenn Sie wieder zahlen können, wird die Versicherung wieder aktiviert. Das hat einen großen Vorteil, wenn Sie einen guten Versicherungsvertrag haben. Beispiel Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn sie diese schon ein paar Jahre haben, dann sollten Sie auf keinen Fall kündigen. Denn wenn Sie wieder eine BU abschließen wollen, sind sie älter und müssen dann höhere Beiträge als vorher zahlen und müssen ebenfalls eine Gesundheitsprüfung machen, bei der Sie nicht sicher sein können, ob der Versicherer Sie überhaupt aufnimmt.

  1. Verträge aus dem Jahr 2020 verschieben

Wenn Sie in diesem Jahr eine Versicherung abgeschlossen haben, können Sie den Zeitpunkt des Versicherungsbeginns auf Ende des Jahres verlegen und somit bräuchten Sie auch erst ab diesem Zeitpunkt Beiträge zahlen. Das gilt allerdings nicht für fondsgebundene Versicherungen.

  1. Stundung von Sachversicherungen

Bei niedrigen Versicherungsbeiträgen raten wir eher von einer Stundung oder Beitragsfreistellung ab. Für beispielsweise 60 Euro Jahresgebühr lohnt sich eine Einsparung wenig, vor allem wenn es um die Risikoabwägung geht. So können Sie einen hohen Schaden in ihrem Haus beispielsweise erleiden und wären dann ohne Versicherungsschutz. Hier wäre keine Verhältnismäßigkeit zu den Ausgaben für die Versicherungsbeiträge gegeben.

Viele Versicherer erklären sich bereit in diesen Zeiten einen finanziellen Kompromiss einzugehen. Deshalb raten wir unseren Bestandskunden, über ihren Versicherungsmakler als neutrale Person, Kontakt mit dem Versicherer aufzunehmen und zu verhandeln.