E Bikes erfreuen sich großer Beliebtheit.  Die schnellen Pedelecs sind allerdings auch teuer, sie kosten zwischen 2.000 bis ca. 8.000 Euro. Deshalb stellt sich hier die Frage, welche Versicherungen für E Bike und Fahrrad in Frage kommen.

Grundsätzlich unterscheiden die Versicherer zwischen normalen E Bikes und S Pedelecs. Alle Elektroräder die mehr als 250 Watt Leistung haben und schneller als 25 km/h sind, gelten als Kleinkrafträder und müssen wie ein KFZ versichert werden.

Die zweite Unterscheidung betreffend eine passende Versicherung, ist der Wert ihres Velos. Handelt es sich um ein normales Fahrrad, das weniger als 500 Euro wert ist, dann empfehlen wir dafür keine Extra-Versicherung. Es reicht, wenn das Rad in der Hausratversicherung mitversichert ist. Ist das Fahrrad teurer oder handelt es sich um ein E Bike oder ein Lastenfahrrad, dann macht der  Abschluss einer Fahrrad-Vollkaskoversicherung Sinn.

 

1. Versicherung für Fahrräder unter einem Neupreis oder Wert von 500 Euro.

 

Ihr Fahrrad ist in der Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert, wenn Sie eine Fahrrad-Klausel im Versicherungsvertrag der Hausrat abgeschlossen haben.  Die Versicherung erstattet den Neuwert Ihres Fahrrades dann, wenn das Rad gestohlen wurde. Ist das Fahrrad bei der Arbeitsstelle oder unterwegs gestohlen worden, dann leistet die Versicherung im normalen Basistarif nicht. Es kann jedoch der Zusatztarif „Fahrrad“ abgeschlossen werden und dann ist das Rad auch außerhalb des Wohnbereiches gegen Diebstahl geschützt. Sind mehrere Fahrräder im Haushalt, dann leistet die Hausratversicherung auch bei Diebstahl mehrerer Fahrräder.

Das Fahrrad muss zwingend mit einem Sicherheitsschloss abgeschlossen gewesen sein, denn sonst leistet die Versicherung nicht. Hier liegt die Beweislast beim Fahrradinhaber. Deshalb am besten vorsorglich ein Foto vom Fahrrad mit Schloss machen. Zahlenkombinationsschlösser werden nicht anerkannt. Bügelschlösser oder Kettenschlösser hingegen schon. Der Diebstahl muss auch bei der Polizei gemeldet werden. Details zur Schadenabwicklung, erfahren Sie weiter unten in Top 4.

Gerät der Akku in Brand, so deckt die Hausratversicherung ebenfalls den daraus resultierenden Schaden. Bei einem Brand empfehlen wir einen auf Lithium Akkus spezialisierten Löscher zu verwenden. Dieser nennt sich F500 Technology und sorgt für eine intensive Kühlung beim Löschvorgang. Dieses Löschmittel gibt es für Gewerbebetriebe und auch für Privathaushalte.

2. Versicherung für E Bikes, Fahrräder über einen Wert von 500 Euro oder Lastenfahrräder

Das E Bike hat eine maximale Watt Leistung von 250 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Alles was darüber liegt, bedeutet, dass Sie ein S Pedelec haben und dieses fällt unter den Versicherungsschutz für KFZ. Mehr dazu in Top 3, Versicherungsschutz bei S Pedelec Rädern.

Bei E Bikes, hochwertigen Fahrrädern und Lastenfahrrädern empfehlen wir den Abschluss einer Fahrrad Vollkaskoversicherung. Diese schützt das Fahrrad vor Diebstahl, Unfallschäden am Fahrrad, Vandalismus, Konstruktionsfehlern und Beschädigung durch äußere Einwirkung wie Blitzschlag. Der Versicherungsschutz gilt weltweit, also auch, wenn Sie Ihr Fahrrad mit auf reisen nehmen. Im Falle eines Diebstahls, deckt die Versicherung den Schaden auch, wenn Ihr Fahrrad an einem anderen Ort als Zu Hause entwendet wurde. Voraussetzung ist, dass das Velo mit einem Bügel- oder Kettenschloss abgeschlossen war.

E Bikes haben teure Komponenten wie Akku, Display und Motor. Wenn diese einen technischen Fehler haben, wird der daraus resultierende Schaden von der Versicherung gedeckt. Das gleiche gilt auch bei Komponenten eines Lastenfahrrads. Eine Fahrradvollkasko gibt es bereits ab ca. 7 Euro pro Monat, je nach Wert des Fahrrads. Bei hochpreisigen Rädern kann der Versicherungsbeitrag an die 25 Euro pro Monat ausmachen.

3. Versicherung für S Pedelec Fahrräder

Ein S Pedelec hat eine Minimum Watt-Leistung von 250 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Wer solch ein E Bike fährt, braucht einen Führerschein Klasse AM, es besteht Helm Pflicht und dieses Fahrrad darf nicht auf  Radwegen gefahren werden, das es als KFZ laut Straßenverkehrsordnung eingestuft wird. Demnach bedarf es auch eines Versicherungskennzeichens und dem Abschluss einer KFZ Haftpflichtversicherung, sowie einer Teilkaskoversicherung.

 

4. Schadenabwicklung bei Fahrraddiebstahl oder technischen Schäden.

  • Rechnungsbeleg vom Fahrradkauf aufbewahren. Am besten Sie lassen das Velo beim Fahrradhändler codieren, auch das Bügel- oder Kettenschloss. Bei letzteren ebenfalls den Kaufbeleg aufbewahren
  • Fotografieren Sie ihr Rad mit dem Schloss
  • Wenn das E Bike einen technischen Schaden hat, diesen ebenfalls fotografieren
  • Wenn das Fahrrad gestohlen wurde, melden Sie den Diebstahl bei der Polizei.
  • Fotografieren Sie den Ort, wo das Fahrrad gestohlen wurde
  • Wenn all diese Voraussetzungen vorliegen, dann melden Sie den Schaden bei der Versicherung. Wenn Sie noch Fragen zur Abwicklung haben, ist es ratsam Ihren Versicherungsmakler zu fragen, damit keine Probleme bei der Schadenabwicklung mit der Versicherung entstehen.

 

5. Leistet die Haftpflichtversicherung bei Fahrradschäden?

Die Haftpflichtversicherung bezahlt nur den Schaden, den der Versicherungsnehmer, während er ein E Bike ausgeliehen hat, bei einer Dritten Person verursacht hat. Das heißt im Rahmen eines Unfalls, wenn eine dritte Person verletzt ist. Wenn Sie ein Bike bei einem gewerblichen Vermieter ausleihen und das Fahrrad beschädigen, dann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht. Aus diesem Grund verlangen die meisten gewerblichen Verleiher eine Kaution für die Dauer des Ausleihens.