Gibt es eine Versicherung gegen eventuelle Impfschäden durch eine Corona Impfung?

Ja, die gibt es. Dabei ist nicht die Krankenversicherung dafür zuständig, sondern die Unfallversicherung.

Denn eine Impfung ist in der Versicherungssprache ein Unfallereignis, wenn der Geimpfte  bleibende Gesundheitsbeeinträchtigungen durch den Impfstoff erleidet.

Wenn Sie demnächst eine Covid 19 Impfung vornehmen lassen wollen und Sie haben Bedenken dahingehend, ob nicht doch Nebenwirkungen auftreten könnten, dann kann eine Unfallversicherung eine wichtige finanzielle Absicherung bieten.

Haben Sie bereits eine Unfallversicherung?

Dann raten wir Ihnen zunächst einmal, die Versicherungsbedingungen in Ihrem Vertrag anzuschauen. Achten Sie darauf, ob eine „offene Erkrankungsliste“ vorliegt. Das bedeutet, dass der Versicherer grundsätzlich bei allen medizinisch notwendigen Impfungen leistet und nicht nur auf Impfungen für bestimmte Krankheiten begrenzt ist. Wenn nur bestimmte Impfungen aufgeführt sind, haben Sie demnach keinen Versicherungsschutz bei Corona Impfungen. Dann empfehlen wir, entweder diesen Tarif der sich  Impfschadenschutzversicherung nennt, zu erweitern oder den Versicherer zu wechseln. In diesem Fall ist es ratsam einen Versicherungsmakler nach einer geeigneten Unfallversicherung zu suchen. Eine Unfallversicherung ist schon ab ca. 20 Euro im Monat erhältlich.

 

Haben Sie noch keine Unfallversicherung?

In diesem Fall sollten Sie vor der Impfung eine Unfallversicherung abschließen. Bitte beachten Sie, dass Sie  Gesundheitsfragen bei Abschluss der Unfallversicherung beantworten müssen. Eine ärztliche Untersuchung ist nicht notwendig. Demnach können Sie in kürzester Zeit einen Versicherungsschutz erhalten. Beauftragen Sie einen Versicherungsmakler, der Ihnen einen umfassenden Unfallschutz und einen schnellen Deckungsschutz ermöglicht.

 

Welche Impfschäden ersetzt die Unfallversicherung und wie wird geleistet?

Der Versicherungsschaden tritt dann ein, wenn Sie durch die Impfung eine durch das übliche Maß übersteigende Gesundheitsbeeinträchtigung erleiden. Damit sind bleibende Schäden in Form von Allergien, Gelenksbeschwerden, Organbeschwerden, Nerven- und Gelenkentzündungen, Haarausfall u.a. gemeint. Ein vorrübergehender Hautausschlag ist keine Gesundheitsbeeinträchtigung die den Versicherungsfall auslösen würde. Die Unfallversicherung leistet eine Einmalzahlung sowie eine Unfallrente, je nach Einzelfall und je nach abgeschlossenen Tarif der Unfallversicherung.

 

Für weitere Fragen steht Ihnen das Team von Versicherungsmakler München gerne zur Verfügung. Zum Thema Unfallversicherung und Impfung stehen wir Ihnen beratend auch über die Weihnachtsfeiertage zur Verfügung.