Eine Schwere Krankheiten Versicherung  oder eine Krankentagegeld Versicherung können die Existenz einer Firma retten, wenn der Chef ausfällt.

 

Kürzlich bekam ich die Nachricht, dass einer meiner Kunden einen Herzinfarkt erlitten hat und nun sehr lange in REHA sein wird. Ein aktiver Mann, Unternehmer mit 12 Mitarbeitern, verheiratet, 3 Kinder und ein wunderschönes Haus. Die Nachricht hat mich sehr getroffen. Denn vor ein paar Tagen noch besprach ich mit meinem Kunden am Telefon, dass wir uns in nächster Zeit mal zusammentun sollten, um über mögliche Versorgungslücken im Betrieb zu sprechen und den Abschluss einer Schwere- Krankheiten- Versicherung und einer Krankentagegeldversicherung zu erwägen. Dafür ist es nun zu spät. Hätte der Kunde zumindest eine dieser Versicherungen abgeschlossen, so hätte er keine existenziellen Sorgen während der Dauer seines Arbeitsausfalles. Die schwere Krankheiten Versicherung zahlt im Krankheitsfall eine bestimmte, hohe Versicherungssumme, die Krankentagegeldversicherung zahlt bei Arbeitsunfähigkeit das monatliche Gehalt weiter, bis zu sechs Monaten. Danach würde die Berufsunfähigkeitsversicherung leisten, falls der Geschäftsführer der Firma weiterhin krank oder arbeitsunfähig ist. In diesem Fall, wo der Unternehmer noch keine Vorsorge getroffen hatte, musste er herbe finanzielle Einbußen hinnehmen. Aus diesem Grund allein schon, lohnt es sich immer zumindest eine dieser Versicherungen abzuschließen. Denn wer zahlt sonst die Fixkosten, Gehälter und Baukredite weiter, wenn der erkrankte Chef für mehr als sechs Wochen ausfällt?

Wann ist eine Schwere Krankheiten Versicherung sinnvoll?

Nehmen wir an, in Ihrer Familie gab es bei den älteren Generationen öfter Herzinfarkte und Sie denken sich „bei meinem täglichen Stress sehe ich hier ein gewisses Risiko, obwohl ich top fit bin und ständig Sport mache. Was ist, wenn Sie auf einmal Herzbeschwerden bekommen und eine Stent OP benötigen? Von der Krankenkasse erhalten Sie lediglich ein Krankentagegeld bis zur 6. Woche.  Was ist aber ab der sechsten Woche im Krankheitsfall und was ist mit weiteren Kosten, die Sie sich dann nicht mehr leisten können, wie Gehaltszahlungen an Mitarbeiter, Fixkosten fürs Büro oder Ratenabzahlungen für die eigene Immobilie? In diesem Fall würde die Schwere Krankheiten Versicherung (SKV) helfen, vorausgesetzt Sie haben eine Krankheit  im Sinne der Schwere-Krankheiten-Versicherung. Der Versicherer stellt in den Vertragsbedingungen eine festgesetzte Krankheiten-Liste auf, wonach eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme in einem Betrag ausbezahlt wir.

Zwei Beispiele für einer Schwere Krankheiten Versicherung

  1. Bäckerin, 33 Jahre alt, befürchtet im Laufe der Jahre eine Mehlallergie zu bekommen. Sie zahlt ca. 110.- Euro pro Monat für die SKV. Ihre Rente wäre im Krankheitsfall somit: 1.400,00 Euro pro Monat. Alternativ kann Sie eine Einmalleistung fordern: 221.861.- Euro im Schadensfall. Die monatlichen Beiträge für die schwere Krankheiten Versicherung kann sie steuerlich absetzen.
  1. Architekt, 43 Jahre alt, befürchtet Herz- oder Nervenkrankheit wegen Dauerstress. Er zahlt ca. 135.- Euro pro Monat für die SKV. Seine Rente wäre im Krankheitsfall somit: ca. 3.000,00 Euro im Monat. Alternativ kann er eine Einmalleistung fordern: 169.000,00 Euro im Schadensfall. Die monatlichen Beiträge für die schwere Krankheiten Versicherung kann er steuerlich absetzen.

Die drei wichtigsten Vorteile der Schwere Krankheiten Versicherung:

  1. Auszahlung der Versicherungssumme von mindestens 70.000,00 Euro erfolgt innerhalb von ein paar Tagen
  2. Gesundheitsprüfung ist wesentlich einfacher als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung
  3. Monatsbeiträge der SKV sind niedriger als BU Beiträge und sie sind steuerlich absetzbar.

Krankentagegeldversicherung – Großer Vorteil für Manager

Die Krankentagegeldversicherung zahlt  Geschäftsführern, Managern oder Freiberufler das bisherige Gehalt ab der 6. Woche Arbeitsunfähigkeit weiter. Bis zu einer Dauer von 6 Monaten.

Arbeitsunfähigkeit bedeutet in diesem Fall, dass der Versicherte eine Krankheit, UInfall oder psychisches Leiden hat. Näheres dazu erfahren Sie in unserem gesonderten Blogartikel über die Krankentagegeldversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung –  Rente ab dem sechsten Monat der Berufsunfähigkeit

Eine Berufsunfähigkeit besteht dann, wenn der Versicherte zu 50 % seiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Selbständige und Manager in Führungspositionen verzichten oft auf die gesetzliche Rentenversicherung. Das bedeutet, dass sie im Falle einer Erwerbsunfähigkeit keine Rente erhalten. Umso mehr ist es anzuraten eine BU für den Falle einer Berufsunfähigkeit abzuschließen. Einzelheiten und Tarife zur Berufsunfähigkeitsversicherung erfahren Sie in unserem gesonderten Blogartikel zur Berufsunfähigkeitsversicherung.