Sechs klassische Schadensfälle in der Gewerbeversicherung

Welche Gewerbeversicherungen leisten bei klassischen Schadensfällen in Betrieben und Firmen? Die Betriebshaftpflichtversicherung, Produkthaftpflichtversicherung oder Cyber Versicherung? Im Folgenden listen wir einige Beispiele auf und erläutern Ihnen welcher Versicherungsschutz geeignet wäre und was die jeweilige Gewerbeversicherung im Schadenfall leisten würde.

 

1. Eine Trojaner- Mail zerstört das Betriebssystem des Bürocomputers – Cyber Versicherung

Eine mittlerweile typische Alltagsbedrohung. Sie machen Ihre Mailkorrespondenz auf. In einer der Mails erhalten Sie einen Anhang, den Sie überprüfen wollen. Sie machen den Anhang auf und plötzlich erscheint Ihr Bildschirm nur noch schwarz. Alle Daten sind gelöscht. Das Firmennetzwerk ist ebenfalls verseucht. Gleichzeitig erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung vom Hacker, d.h. wenn Sie die von ihm verlangte Summe zahlen, erhalten Sie Ihre Daten zurück. In diesem Schadensfall tritt die Cyber Versicherung ein, wenn der Baustein –Cyber Erpressung- vertraglich inkludiert ist.

Was ist zu tun? Sie rufen die Schadenhotline Ihrer Cyberversicherung an und besprechen welche Schritte sofort zu tun sind.  Ein IT Administrator untersucht für Sie den Schaden vor Ort und ob Lösegeld bezahlt werden soll oder nicht. Wenn eine Lösegeldzahlung unumgänglich ist, leistet diese der Versicherer.  Ist eine Wiederherstellung des Systems möglich, weil Sie ein funktionierendes Backup haben, wird keine Lösegeldforderung bezahlt. Haben Sie einen Reputationsschaden bei Ihrer Kundschaft erlitten, so zahlt in diesem Fall die Versicherung die Maßnahmen zur Minimierung des Imageschadens, unter anderem durch Finanzierung von gezielten PR Kampagnen. Bis zu 250.000 Euro leistet hier der Versicherer, vorausgesetzt dieser Tarif wurde auch in der Cyber Versicherung mit abgeschlossen. Für die Zeit, in der der betroffene Betrieb durch die Hacker-Attacke lahmgelegt ist, leistet die Betriebsunterbrechungsversicherung die laufenden Fixkosten, bis der Betrieb wieder vollständig arbeiten kann, maximal für ein Jahr.

 

2. Ein Dienstreisender verliert sein Laptop auf der Dienstreise – Inhaltsversicherung

Egal ob selbständig oder in einer Firma angestellt, wer sein Laptop während der Dienstreise irgendwo liegen lässt, erhält von keiner Versicherung einen Schadensersatz. Lediglich wenn der Betroffene beraubt wurde und ihm das Laptop mit Gewalt weggerissen wurde, leistet in diesem Fall die Inhaltsversicherung. Wenn allerdings aus dem liegengelassenen Laptop Kundendaten entfernt worden sind und im Darknet beispielsweise kursieren, machen Ihre Kunden einen Schadensersatzanspruch geltend und dann handelt es sich hier um Datenmissbrauch, der von der Cyber Versicherung gedeckt wird.  In einem Fall wurde von der Versicherung ein Schaden in Höhe von 450.000,00 Euro beglichen. Einem Dienstleister wurde das Laptop am Flughafen entwendet und die Kundendaten die sich darauf befanden, im Darknet veröffentlicht. Die Kunden machten zusammen einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 450.000 Euro geltend, der von der Versicherung beglichen wurde. Auch im Falle einer groben Fahrlässigkeit leistet die Versicherung bis zu 80 Prozent der Schadenhöhe.

3. Malerarbeiten verseuchen Golfplatz – Betriebshaftpflichtversicherung

Ein Malertrupp renoviert die Räume eines Golfclubs. Beim Streichen muss der Malerpinsel in einem Verdünner gereinigt werden. Der Malerkollege stößt aus versehen den Eimer mit Verdünner um und der Inhalt fließt Richtung Golfplatz und versickert im Teich vom Golfplatz. Da der Teich für die Bewässerung des Golfplatzes verwendet wurde, ging der gesamte Rasen des Golfplatzes kaputt. Für einen neuen Rasen, Teich und Bewässerung der Anlage mussten somit 125.000,00 Euro bezahlt werden. Dieser finanzielle Aufwand wurde von der Betriebshaftpflichtversicherung des Malerbetriebes beglichen.

 

4. Schreiner baut defekte Holztreppe – Produkthaftpflichtversicherung

Ein Schreiner wird beauftragt eine Haustreppe aus Holz einzubauen. Bei Fertigstellung der Treppe verzog sich das Holz der gesamten Treppe und somit konnte die Treppe nicht benutzt werden. Grund für die schiefe Treppe war eine zu hohe Feuchtigkeit im Material. Der beauftragte Schreiner hatte mit einem Feuchtigkeitsmesser das Holz gemessen aber das Messgerät zeigte einen falschen Wert, weil es defekt war. In diesem Fall hatte der Schreiner eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung in der Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen und die Versicherung hat den entstandenen Schaden aus dem verzogenen Holz bezahlt.

 

5. Ein Elektroinstallateur unterbricht die gesamte Lebensmittelkühlung in einem Supermarkt – Betriebshaftpflichtversicherung

Ein Supermarkt engagiert einen Elektroinstallateur für Elektroarbeiten in der Verkaufshalle des Supermarktes. Damit der Elektriker seine Installationen machen kann, muss er die Sicherungen ausschalten. Was er nicht bedacht hatte, war, dass er auch die Sicherung für die Kühlanlagen ausgemacht hatte und somit die Kühlung der Lebensmittel ausgefallen ist. Das Essen war verdorben und der Supermarkt erlitt dadurch einen Schaden in Höhe von 7000.- Euro. Dieser wurde von der Betriebshaftpflichtversicherung des Elektroinstallateurs bezahlt. Wenn im Rahmen solcher Arbeiten der Elektrokreislauf in einer Klinik unterbrochen wird, dann entsteht ein wesentlich höherer Schaden. Auch in solch einem Fall gäbe es Deckung durch die Betriebshaftpflichtversicherung.

 

6. Eine ausgeliehene Arbeitsbühne wird bei Bauarbeiten beschädigt – Betriebshaftpflichtversicherung

Für Arbeiten an einem Gebäude least ein Baubetrieb zusätzliche Arbeitsbühnen. Beim Einsatz der Arbeitsbühnen beschädigt ein Bauarbeiter die Hebebühne bei der Arbeit mit einem Werkzeug. Die Maschine funktioniert nicht mehr. Nachdem die Arbeitsbühne nicht Eigentum des Baubetriebes ist, weil diese lediglich eine Mietsache und somit Bestandteil des Leasings ist, leistet trotzdem die Betriebshaftpflichtversicherung, wenn es sich um gewerblich gemietete Gegenstände handelt und wenn der Baustein Mietsachschäden an beweglichen Sachen vertraglich mit eingeschlossen wurde.

 

Fazit: Eine pauschale Betriebshaftpflichtversicherung, Produkthaftpflichtversicherung oder Cyber Versicherung abzuschließen reicht meistens nicht. Es kommt ganz auf die Art Ihres Betriebes an. Wo liegen Ihre Risiken? Was stellen Sie her?  Welche Versicherungsbausteine sind für den jeweiligen Betrieb wichtig? Fragen Sie  Versicherungsmakler München, wenn es um Gewerbeversicherung geht.

 

 

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