Maschinenbruchversicherung
Maschinenbruchversicherung für Betriebe und Firmen
Versicherungsmakler München findet für Sie die passende Lösung.
Wer braucht eine Maschinenbruchversicherung?
Alle Unternehmen, Betriebe, Werkstätten und Landwirtschaftsbetriebe die in Ihren Betriebsstätten mit großen und teuren, statischen oder mobilen Maschinen arbeiten.
Welche Maschinen werden durch die Maschinenbruchversicherung versichert?
- Bewegliche Maschinen wie Kräne, Bagger und Gabelstapler
- Stationäre Maschinen wie Waschanlagen, Windkraftanlagen, Verpackungsmaschinen, Fräsen, u.a.
- Kessel, Motoren, Turbinen, Generatoren, Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Druck- und Falzmaschinen, Aufzüge, Hallenkräne, Förderanlagen, Sämaschinen, Mähdrescher, Strohpressen, um nur einige zu nennen.
Welche Schäden werden durch die Maschinenbruchversicherung abgesichert?
Bedienungsfehler durch Fahrlässigkeit, Vandalismus, Konstruktion – und Materialfehler, Kurzschluss und Überspannung. Auch bei Schäden durch Frost und Eis.
Welche Schäden werden durch die Maschinenbruchversicherung nicht gedeckt?
Schäden, die durch Abnutzung der Maschine, Erdbeben, Kernenergie oder Krieg entstehen, werden nicht ersetzt. Bei stationären Maschinen wird auch kein durch Feuer oder Diebstahl verursachter Schaden ersetzt. Hier greift die Inhaltversicherung. Diese leistet bei Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm und Wasserschaden. Weitere Informationen zur Inhaltsversicherung.
Welcher Wert wird bei der Maschinenbruchversicherung versichert?
Wenn die Maschine repariert werden muss, so leistet die Versicherung die Kosten für die Reparatur. In manchen Fällen richtet sich die Leistung nach dem Neuwert der Maschine, in manchen Fällen wird der Zeitwert ersetzt. Insbesondere bei kapitalintensiven Maschinen kann die Qualität des Versicherungsschutzes dann verhindern, dass bei Maschinenbruch dann existenzbedrohende Kosten für Ihr Unternehmen entstehen. Wir empfehlen Ihnen diese Details mit Ihrem Versicherungsmakler zu besprechen.
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