Krankenzusatz Versicherungen

 

Die private Krankenzusatzversicherung

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Wenn Sie gesetzlich versichert sind aber einige Zusatzleistungen haben wollen, die Sie sonst nur in der privaten Krankenversicherung haben können, dann lohnt sich der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung. Der antragstellende Kassenpatient muss in diesem Fall eine Gesundheitsprüfung beim Versicherer vorlegen und die Art und Höhe der Leistung mit der Versicherung vertraglich vereinbaren.

 

Welche Leistungsbereiche gibt es bei der Krankenzusatzversicherung?

Diese Leistungsbereiche werden auch Tarife genannt und in folgende Bereiche aufgeteilt:

 

Ambulante Behandlungen

Stationäre Behandlungen

Zahnbehandlungen

Krankenhaustagegeld

Krankentagegeld

Pflegetagegeld

 

Ambulante Krankenzusatzversicherung

 

Für ärztliche Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht bezahlt, kann in folgenden Bereichen ein ambulanter Zusatztarif gewählt werden: Heilpraktiker, Sehhilfen, Kuren, Vorsorgeuntersuchungen, Arznei-und Verbandmittel, Hilfs- und Heilmittel. Sie leiden beispielsweise unter chronischen Kopfschmerzen und der behandelnde Arzt kann Ihnen nicht helfen und Sie möchten einen Homöopathen aufsuchen, dann tritt hier die Krankenzusatzversicherung ein. Wenn Sie Gelenkbeschwerden haben und eine Kur kann Ihre Beschwerden lindern, dann würde in diesem Fall die Krankenzusatzversicherung leisten. Oder Sie möchten bestimmte Krebsvorsorgeuntersuchungen vornehmen lassen, die wesentlich genauere Diagnostiken ergeben, dann bezahlt in diesem Fall die Versicherung.

 

Stationäre Zusatzversicherung

Hier geht es um die Leistungen im Krankenhaus. Wenn Sie die Vorzüge eines Privatpatienten haben wollen, dann lohnt sich der Abschluss dieses Tarifes. Folgende Krankenhausleistungen sind versichert: Unterbringung im Ein-oder Zweibettzimmer, zusätzliche Übernachtungsmöglichkeit für einen Angehörigen(Rooming-In), freie Krankenhauswahl, Krankentransport, Arzthonorar über dem Höchstsatz und Chefarztbehandlung, sowie Erstattung der stationären Zuzahlung. Wer im Krankhaus liegen muss und ein Drei-oder Mehrbettzimmer teilen muss, erlebt oft stressige Situationen mit den anderen Patienten. Der eine kann nicht schlafen, der andere braucht absolute Ruhe während die Zimmergenossen sich unterhalten wollen oder ein Patient bekommt sehr viel Besuch, was die anderen eher stört. In diesem Fall wäre es nicht nur entspannter, sondern bestimmt auch für den Heilungserfolg günstiger, wenn man sich ein Einzelzimmer oder ein Zweibettzimmer leisten kann. Dieses würde die Krankenzusatzversicherung bezahlen.

 

Zahnzusatzversicherung

Jeder Kassenpatient kennt die Situation: wer ein Keramik -Inlay haben will, bekommt dies nur ersetzt, wenn der Versicherte privat versichert ist. Das gilt auch für Implantate, Kieferorthopädie und jede Art von hochwertigem Zahnersatz. Keramikimplantate sind wesentlich strapazierfähiger und langlebiger und sie gewähren eine gute Optik im Zahnbereich. Bis heute erhalten Kassenpatienten keine Erstattung von der Kasse. Hier würde die Zahnzusatzversicherung die Kosten dafür decken.

 

 

 

Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldversicherung

 

Krankenhaustagegeld ist dann sinnvoll, wenn ein längerer Krankenhausaufenthalt besteht und der Versicherte seinen Verdienstausfall sichern will oder Zusatzkosten hat, wie z.B. eine Kinderbetreuung. Letztere zahlt die Kasse nicht.  Die Krankentagegeldversicherung ist für Selbständige äußerst wichtig., denn hier gilt es ein gewisses Einkommen für den Krankheitsfall abzusichern. Auch für Arbeitnehmer gilt der Vorteil ab dem 42. Tag der Krankheit, denn ab diesem Zeitpunkt zahlt der Arbeitgeber kein Krankengeld mehr. Wer z.B. einen längeren Krankenhausaufenthalt hat oder nach dem Krankenhaus in die Reha muss und dadurch länger als sechs Wochen bei der Arbeit fehlt, bekommt kein Krankentagegeld vom Arbeitnehmer. Hier bedeutet die Leistung der Krankentagegeldversicherung eine Sicherung des Einkommens.

 

 

 

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