Leistet die Krankenversicherung oder Reisekrankenversicherung bei einem Aufenthalt in einem Risikogebiet?

 

Derzeit werden wieder einige europäische Staaten wie Spanien, Frankreich, Bulgarien, Belgien und Kroatien als Covid 19 Risikogebiete deklariert und wöchentlich kann sich das bekannter Weise ändern. Wer in ein Risikogebiet reist, muss mit einer Reihe von Risiken rechnen, gesundheitlicher und finanzieller Art. Ein Land wird zu einem Risikogebiet deklariert, wenn dort eine Pandemie, Krieg, Terrorismus oder Naturkatastrophen herrschen. Dabei spricht das Auswärtige Amt meistens eine Reisewarnung aus. Wenn solch eine Reisewarnung vorliegt, muss der Reisende auch mit Versicherungs-Risiken rechnen, die von den Meisten unterschätzt werden:

 

1. Reisekrankenversicherung

In einem Risikogebiet mit Reisewarnung leistet die Reisekrankenversicherung im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit nicht! Wenn Sie solch eine Versicherung abgeschlossen haben und erkranken in  einem Land das bei Ihrer Einreise als Risikogebiet bereits deklariert war, dann müssen Sie Krankenrücktransport und Behandlung selber bezahlen. Wenn Sie in ein Land reisen, das erst während Ihres Aufenthaltes als Risikogebiet eingestuft wird, dann erhalten Sie weiterhin vollen Versicherungsschutz von der Reisekrankenversicherung.

 

2. Gesetzliche Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt grundsätzlich nur die Arzt- oder Krankenhauskosten in einem EU Land. Wer außerhalb der EU reist, ist finanziell auf sich selber angewiesen und sollte idealerweise eine Auslandsreiseversicherung abschließen. Wenn nun ein EU Land als Risikogebiet eingestuft wird und der gesetzlich versicherte Reisende erkrankt, so kann ihm die Kasse die Deckung der Behandlungen verweigern. Das gilt nicht, wenn das Reiseland während des Aufenthaltes als Risikogebiet eingestuft wird. Damit wird eine klare Trennung gesetzt, zwischen dem bewussten Vorsatz in eine Risikogebiet zu reisen und alle Konsequenzen in Kauf zu nehmen und der Situation die sich ergibt, wenn erst während des Aufenthaltes die Reisewarnung ausgesprochen wird.

 

3. Private Krankenversicherung

Die PKV bezahlt Arzt- und Krankenhauskosten weltweit. Hier ist also keine Einschränkung zu befürchten. Auch bei einer Erkrankung in einem Risikogebiet leistet die private Versicherung. Allerdings sollten Sie vor Reiseantritt nochmals nachschauen, ob die Versicherungklauseln ihrer PKV das auch ausdrücklich vorsehen. Manche Versicherungen schließen Versicherungsschutz in Risikogebieten aus. Für bestimmte gefährliche Berufe wie Kriegsberichterstatter, Fachkräfte und Geschäftsleute die international unterwegs sein müssen, gibt es spezielle Tarife in der privaten Krankenversicherung, die mittels eines Risikoaufschlags  hohe monatliche Beiträge verlangen.

 

Wichtig ist vor Reisantritt genau zu recherchieren ob das Reiseziel ein Risikogebiet mit  oder ohne Reisewarnung ist. Oder ob es lediglich einen Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt gibt.

Bei Risikogebieten ohne Reisewarnung bleibt der volle Versicherungsschutz erhalten, sowohl bei der Privaten Versicherung wie bei der gesetzlichen Krankenkasse.

Bei Risikogebieten mit Reiswarnung gelten die bereits genannten Einschränkungen. In der grassierenden Covid 19 Pandemie sind übrigens alle Risikogebiete mit Reisewarnung vorgesehen.

Bei Sicherheitshinweisen des Außenministeriums besteht ebenfalls  Versicherungsschutz aber ein kostenloses Storno der Reise in solch ein Gebiet  ist nicht möglich.

 Fazit: Am besten vor Reiseantritt die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes anschauen:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/10.2.8Reisewarnungen

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