Wenn ein angestellter Geschäftsführer länger als 6 Wochen krankgeschrieben ist und keine weiterführende Vergütung im Geschäftsführervertrag vorgesehen ist, dann übernimmt ab diesem Zeitpunkt die Krankenversicherung mit der Krankentagegeldversicherung die weitere Entlohnung des Geschäftsführers in Form eines Krankengeldes und die Firma stellt die Gehaltszahlungen ein.
Ist der Geschäftsführer in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, erhält er dann ab dem 43.Tag der Krankschreibung nur noch 70% des Bruttogehaltes.
Für privat krankenversicherte Geschäftsführer gibt es ein Versicherungsprodukt, das die Lohnfortzahlung ab der 6. Woche durch die Firma nicht beendet, sondern sogar bis zu 6 Monate weiterzahlt. Somit erhält der Geschäftsführer sein Gehalt weiterhin in vollständiger Höhe. Der Clou dabei ist, dass die Firma diesen besonderen Tagegeldtarif als Versicherungsnehmer auf den Geschäftsführer abschließt und sich dadurch den Anspruch sichert, dass die PKV ab dem 43. Tag dann die Lohnfortzahlung übernimmt und monatlich das Bruttogehalt des Geschäftsführers an die Firma auszahlt, die dann den Betrag an den GF als Gehalt auszahlt. Für die Firma sind die Prämien hierfür Betriebsausgaben und dem GF entsteht kein finanzieller Aufwand. Die Leistung endet nach 6 Monaten der Arbeitsunfähigkeit. Schon ab 60 Euro Monatsbeitrag kann für eine Firma eine volle Abdeckung eines Bruttogehaltes in Höhe von 5000.- Euro vereinbart werden.
Vorausschauend können Geschäftsführer vorsorglich für den Fall einer darüber hinaus anhaltenden Arbeitsunfähigkeit, auf eigene Kosten, eine gesonderte Krankentagegeldversicherung abschließen und zwar beim gleichen Anbieter und in gleicher Höhe. So haben diese dann im Anschluss an die 6 Monate, Anspruch auf weitere Auszahlung eines entsprechenden Krankentagegeldes. Die Beiträge hierfür sind sehr gering, da die Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate ununterbrochen krankgeschrieben zu sein, relativ gering ist. Voraussetzung für diese Konstruktion sind unter anderen die Festlegung der Weiterbezahlung des Gehalts über 6 Monate im Geschäftsführer Vertrag, was im Leistungsfall natürlich neben anderen Voraussetzungen von der PKV geprüft wird.
Krankentagegeldversicherung- Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen bei einer Krankentagegeldversicherung für Geschäftsführer erfüllt sein:
- Es muss eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen vorliegen. Das bedeutet entweder eine Krankheit, ein Unfall, Atemwegserkrankung, Erkrankung des Bewegungsapparates wie z.B. Rückenbeschwerden und psychische Erkrankungen, beispielsweise Burnout.
- Bei gesetzlich versicherten besteht ein Krankentagegeldanspruch ab der 6.Woche, bei der normalen privaten Krankenversicherung besteht der Anspruch auf Krankentagegeld je gewünschter Höhe, max. 90% vom Nettogehalt.
- Dauer der Lohnfortzahlung beträgt Minimum 6 Monate bis zu 18 Monate. Je nach gewähltem Tarif
- Es kann maximal ein Bruttoeinkommen von 15.000 Euro abgesichert werden.
Vorteile einer Krankentagegeldversicherung für Geschäftsführer gegenüber einer Krankentagegeldversicherung für Angestellte
Bei Angestellten zahlen Krankentagegeldversicherungen ab der 6. Krankheitswoche, allerdings nicht das gesamte Bruttogehalt, sondern meistens an die max. 70 Prozent des Bruttogehaltes. Somit ergibt sich in solchen Situationen ein monatlicher Gap zwischen dem vollen Gehalt und den Fixkosten, die jeden Monat fällig werden. Bei einer Krankentagegeldversicherung für Geschäftsführer gibt es dieses Gap nicht. Die Versicherung zahlt das volle Gehalt, das bedeutet das volle Bruttogehalt. Allerdings für einen festgelegten Zeitraum. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsmakler welcher Tarif geeignet ist.
Berufsunfähigkeitsversicherung nach der Arbeitsunfähigkeit
Sollte die Arbeitsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum als 6 Monate bestehen, tritt der Fall der Erwerbsunfähigkeit ein. Hier greift dann die Erwerbsminderungsrente, die jedoch nur einen Bruchteil vom Gehalt leistet. Geschäftsführer lassen sich in der Regel von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien, so dass für diese eine Erwerbsminderungsrente nicht in Frage kommt. Weitaus besser leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Versicherer zahlt im Falle einer Berufsunfähigkeit eine Rente in Höhe einer mit dem Versicherer vertraglich vereinbarten Rentensumme, bis zum Eintritt des Rentenalters. Berufsunfähig ist ein Arbeitnehmer dann, wenn er seine Arbeit zu 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Die Berufsunfähigkeit muss mindestens 6 Monate bestehen. Somit wäre eine Kombination aus folgenden Versicherungen vor den finanziellen Folgen einer Arbeits- und Berufsunfähigkeit nahtlos abgedeckt:
- Abschluss einer Krankentagegeldversicherung eischließlich des 6. Monats der Arbeitsunfähigkeit
- Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab dem 6 Monat der Berufsunfähigkeit.
Ein weiterer Vorteil der Krankentagegeldversicherung ist, dass der Geschäftsführer die Beiträge für diese Versicherung als Betriebsausgabe steuerlich voll absetzen kann.
Für weitere Fragen, lassen Sie sich ein Angebot für eine Krankentagegeldversicherung nach Ihren Vorstellungen, von Versicherungsmakler München erstellen.