Wie können Sie wissen, ob Ihre Immobilie ausreichend versichert ist? Leistet die Wohngebäudeversicherung im Schadenfall? Was ist, wenn die  Wohngebäudeversicherung Sie aus dem Vertrag kündigt und Sie keinen neuen Versicherer finden?

 

Stiftung Warentest hat herausgefunden, dass bis zu 44 Prozent aller Wohngebäudeversicherungen mangelhafte Leistungen erbringen. Vor allem wenn ein Schaden am Wohngebäude durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Hier leisten Versicherer wenig oder kündigen den Vertrag.

Je älter der Wohngebäudeversicherungsvertrag, desto schlechter können die Versicherungsbedingungen ausfallen. Verträge aus den 80ger Jahren leisten weitaus weniger als moderne Policen.

Wenn Sie wissen wollen, ob Ihre Immobilie ausreichend versichert ist oder wenn Sie eine neue Wohngebäudeversicherung benötigen, sollten Sie folgendes beachten:

 

Sie haben bereits einen Gebäudeschaden erlitten?

 

Wenn Sie den Schaden nicht umgehend melden und ausreichend dokumentieren (Fotos und Protokoll), kann es erheblichen Ärger mit der Versicherung geben. Vor allem vergessen Sie nicht, dass Sie als Versicherungsnehmer für den erlittenen Schaden beweispflichtig sind. Sie müssen der Versicherung auch beweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Beispiele für grobe Fahrlässigkeit sind u.a.: eine brennende Kerze die vergessen wurde auszumachen. Durch die Kerze entsteht ein Feuer im Haus, es kommt zu Brandschäden. Weitere Fälle sind Feuer durch den offenen Kamin oder ein gekipptes Fenster, durch das Wasser aufgrund eines Starkregens in die Räume kommt.  Eine Wohngebäudeversicherung schützt gegen Schäden durch Sturm, Hochwasser, Frost, Feuer und Blitzschlag. Nicht gegen Wasserschäden, z.B. die ein Nachbar ausgelöst hat. Wenn der Schaden eingetreten ist, so empfehlen wir einen Versicherungsmakler aufzusuchen, damit dieser Ihnen bei einer korrekten und transparenten Schadenmeldung unterstützt. So kann der Versicherer den Schaden schneller einordnen und auszahlen.

 

Ist Ihre Immobilie ausreichend versichert?

 

Sie haben Ihre Immobilie vor einigen Jahren gekauft und im Laufe der Zeit ausgebaut (z.B. Ausbau Dachgeschoss, größere Bäder, Carport, u.a.) und dies dem Versicherer nicht gemeldet.  Zum damaligen Zeitpunkt des Kaufes haben Sie eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, die sich jedoch nach dem Immobilienwert des damaligen Zeitpunktes richtet. Wenn Sie nun einen Schaden am Gebäude erleiden, so wird der Versicherer nur bis zu der Schadenhöhe leisten, die damals ausgemacht wurde. Somit läge eine Unterversicherung vor, es sei denn Sie haben in der Zwischenzeit den Vertrag angepasst. Deshalb ist es ratsam einen Versicherungsmakler hinzuzuziehen, der Ihnen dabei hilft, den Vertrag auf den aktuellen Stand zu bringen.  So können Sie sicher sein, dass Sie im Schadenfall die passende Deckung von der Versicherung erhalten.

 

Die Wohngebäudeversicherung hat Ihren Vertrag gekündigt?

 

Der Versicherer kann Ihnen, je nach Versicherungsbedingung, bei  einem erfolgten Schaden durch Verletzung einer Obliegenheitspflicht oder bei grober Fahrlässigkeit kündigen. Eine Obliegenheitsverletzung liegt vor, wenn Sie eine Vertragsregel aus dem Vertrag gebrochen haben, wenn Sie z.B. Ihre Immobilie anders nutzen, als Ferienherberge und das nicht gemeldet haben oder Ihre Immobilie unterliegt neuen Gefahrenquellen (z.B. Nachbar betreibt Tankstelle, Sie vermieten Ihr Haus an Feriengäste, u.a.) die Sie dem Versicherer hätten anzeigen müssen. Grobe Fahrlässigkeit wird im Versicherungsvertrag genau definiert. Wenn Ihnen nun der Versicherer gekündigt hat und Sie versuchen über ein Vergleichsportal eine neue Wohngebäudeversicherung zu bekommen aber weil Sie einen „Vorschaden“ haben, erhalten Sie kein Angebot über den digitalen Versicherungsrechner. In diesem Fall lohnt es sich einen Versicherungsmakler zu kontaktieren. Dieser kann für Sie bei diversen Versicherern eine neue Wohngebäudeversicherung aushandeln. Ein digitales Vergleichsportal kann das nicht. Hier sind Erfahrung und Verhandlungsmöglichkeiten des Versicherungsmaklers von großem Vorteil.

 

Das Team von Versicherungsmakler München hat im Laufe der Jahre die Erfahrung gemacht, dass Versicherer sich von Fall zu Fall unterschiedlich verhalten. Bei manchen Versicherern werden Kunden ohne Prämienaufschlag untergebracht, bei anderen wird der Kunde abgelehnt. Gerade bei der Wohngebäudeversicherung gibt es erhebliche Unterschiede am Markt.  Es gibt neuerdings Wohngebäudeversicherungen, die sich einem digitalen Risiko- Index anschließen. Danach wird der Beitrag für die einzelnen Wohnimmobilien bewertet. Das kann für einige Versicherungsnehmer einen 30-prozentigen Beitragsaufschlag bedeuten, wenn dessen Immobilie in dieses Raster fällt. In diesem Fall ist es ein weiterer großer Vorteil erst mal den Versicherungsmakler zu konsultieren.