Cyber Versicherungen München
Cyber Versicherungen für Gerbetreibende
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Cyber Versicherungen für Gewerbetreibende gibt es bereits ab 290.- Euro im Jahr.
Was ist eine Cyber Versicherung?
Eine Cyber-Versicherung schützt Unternehmen, Betriebe und Selbständige gegen Schäden durch Hackerangriffe oder sonstige Cyberkriminalität.
Werden einem Unternehmen durch einen Hackerangriff wichtige Daten gestohlen oder wird dieses Unternehmen beispielsweise in seinem Ranking durch einen Hackerangriff von Google gelöscht und ist im Internet nicht mehr auffindbar, greift hier die Cyber Versicherung.
Erleidet ein Dritter, z.B. ein Kunde oder ein Geschäftspartner durch diese Datenrechtsverletzung ebenfalls einen Schaden, so leistet hier ebenfalls die Cyber-Versicherung.
Bei konventionellen Sachschäden ist die Elektronik- und Datenträgerversicherung zuständig. Weitere Infos dazu unter -„Elektronikversicherung“-.
Warum reicht die klassische Betriebshaftpflicht nicht aus?
Eine klassische Haftpflicht deckt in der Regel nur Schäden ab, die Dritten entstehen, und auch nur, wenn die eigene Firma, also der Versicherungsnehmer, den Schaden verschuldet hat. Liegt eine Cyber Attacke vor, würde die Betriebshaftpflicht den Schaden daher nicht ersetzen.
Welche Schäden deckt die Cyber-Versicherung?
Eigenschäden
- die Kosten der Wiederherstellung und Reparatur der IT-Systeme und Daten.
- die Beauftragung eines Computerforensik-Analysten für Feststellung der Schadenursache und Höhe des Schadens
- die Inanspruchnahme spezialisierter Anwälte
- professionelles Krisenmanagement und PR für den Umgang mit der Presse
- Schäden im Zusammenhang mit Ansprüchen der Kreditkartenindustrie gegen den Versicherungsnehmer bei Missbrauch von Kreditkartendaten
- Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer bei Verletzung des Datenschutzgesetzes
- Betriebsunterbrechungsschäden durch den Cyberschaden
Fremdschäden
- Vermögensschäden die Kunden, Geschäftspartner und auch Gesellschafter erleiden, wenn diese durch Datenrechtsverletzungen geschädigt wurden. Die Datenrechtsverletzung muss der Versicherungsnehmer nicht selber verschuldet haben. Eine Hackerattacke oder ein eingeschleppter Virus reichen als Auslöser vollkommen aus.
- Sind keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen worden um Cyberangriffe verhindern zu können, wird den Geschäftsführern und Vorständen der betroffenen Firmen sehr schnell eine Verletzung Ihrer Sorgfaltspflicht vorgeworfen. Sie haften dann bei Verurteilung mit Ihrem persönlichen Vermögen für die entstandenen Schäden.
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