Betriebskostenversicherung und Betriebsausfallversicherung – ähnliche Idee, aber unterschiedliche Auslöser

Beide Versicherungen verfolgen dasselbe Ziel:
👉 Sie sollen den Betrieb finanziell absichern, wenn Einnahmen ausfallen, aber laufende Kosten weiterlaufen.

Der entscheidende Unterschied liegt im Auslöser des Schadens.

Merkmal Betriebskostenversicherung (Sachfolge) Betriebsausfallversicherung (Personenbezogen)
Auslöser Sachschaden am Betriebsgebäude, Inventar oder Einrichtung (z. B. Brand, Wasser, Sturm) Krankheit oder Unfall des Betriebsinhabers oder einer Schlüsselperson
Versicherungsart Sachversicherung (Ergänzung zur Inhaltsversicherung) Personenversicherung (ähnlich Krankentagegeld)
Leistung Übernahme laufender Fixkosten während Betriebsstillstand Übernahme laufender Fixkosten bei Arbeitsunfähigkeit
Versicherte Kosten Miete, Leasing, Gehälter, Energie, Versicherungen usw. Miete, Leasing, Gehälter, Energie, Versicherungen usw.
Zielgruppe Gewerbebetriebe mit Betriebsstätte, Werkstatt, Produktion Selbständige, Freiberufler, Praxisinhaber
Beitragskalkulation abhängig von Sachwerten und Betriebsgröße abhängig von Gesundheitszustand und Fixkostenhöhe

Warum kommt es oft zu Verwechslungen ?

Im allgemeinen Sprachgebrauch und sogar bei einigen Versicherern werden die Begriffe Betriebskostenversicherung und Betriebsausfallversicherung gleich verwendet – obwohl sie zwei verschiedene Versicherungstypen sind.

Beispiel:

  • Eine Betriebskostenversicherung nach Sachschaden (Feuer, Wasser, Sturm) ist Teil der Sachversicherung.
  • Eine Betriebsausfallversicherung wegen Krankheit ist dagegen eine Personenversicherung, die an die Arbeitsunfähigkeit des Unternehmers gekoppelt ist. Diese Versicherung gilt allerdings nur für bestimmte Berufsfelder. Siehe weitere Infos unten, unter FAQ.

Beide Versicherungen leisten also für denselben Kostenblock, aber aus unterschiedlichen Gründen.


Die Praxislösung für Unternehmen und Selbständige

Um den Betrieb umfassend abzusichern, empfiehlt sich häufig eine Kombination aus beiden:

  • Betriebskostenversicherung (Sachbeschädigung) → schützt vor finanziellen Folgen bei Feuer, Wasser, Sturm usw.
  • Betriebsausfallversicherung bei Krankheit → schützt, wenn der Inhaber oder eine Schlüsselperson krankheitsbedingt ausfällt.

Somit ist sowohl das Sachrisiko als auch das Personenrisiko abgesichert – und der Betrieb bleibt in jedem Fall zahlungsfähig.


Fazit

Betriebskostenversicherung und Betriebsausfallversicherung sind nicht dasselbe.
Sie verfolgen zwar dasselbe Ziel (die Fixkostenabsicherung), beruhen aber auf unterschiedlichen Auslösern und Versicherungsarten:

  • Sachschaden = Betriebskostenversicherung
  • Krankheit/Unfall = Betriebsausfallversicherung

Erst die Kombination beider deckt das reale Risiko eines Unternehmens vollständig ab.


Die Betriebsunterbrechungsversicherung auch Ertragsausfallversicherung genannt

Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV) schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen eines Betriebsstillstands, der durch einen Sachschaden ausgelöst wird.

Beispielsweise, wenn ein Brand, ein Leitungswasserschaden, eine Explosion oder ein ähnliches Ereignis die Betriebsräume, Maschinen oder Einrichtungen beschädigt, sodass der Betrieb ganz oder teilweise zum Erliegen kommt, übernimmt die Versicherung den daraus entstehenden Ertragsausfall. Und genau an diesem Punkt unterscheidet sie sich im Leistungsfall von der Betriebsausfallversicherung und der Betriebskostenversicherung.

Das leistet die Betriebsunterbrechungsversicherung im Schadenfall:

  • Übernahme aller fortlaufenden Kosten

  • Ersatz des entgangenen Betriebsgewinns

  • ggf. Übernahme von Mehrkosten zur Wiederaufnahme des Betriebs

Zielgruppe:
Mittlere bis größere Betriebe, Produktionsunternehmen, Handel, Gastronomie, Betriebe mit hohem Umsatzanteil.

Welche Schadensursachen werden in der Betriebsunterbrechungsversicherung versichert?

Die BUV ist immer an eine Sachversicherung gekoppelt, meist an die Inhaltsversicherung oder Gebäudeversicherung.
Das bedeutet: Nur wenn dort ein versicherter Schaden vorliegt, kann auch die BUV leisten.

Typische versicherte Ursachen:

Schadensart Beispiele
Feuer / Brand / Explosion Brand in der Werkstatt, Maschinenbrand, Blitzschlag
Leitungswasserschaden Rohrbruch, geplatzte Leitung, Frostschaden
Sturm / Hagel Sturmschaden am Dach, Wasser dringt ein
Einbruchdiebstahl / Vandalismus Zerstörung von Inventar, Einbruch mit Sachbeschädigung
Elementarschäden (optional) Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck, Erdbeben, Rückstau

Fazit:

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist die „große Schwester“ der Betriebskostenversicherung – sie deckt mehr ab, ist aber auch teurer.

Betriebskostenversicherung und Betriebsausfallversicherung – ähnliche Idee, aber unterschiedliche Auslöser

Beide Versicherungen verfolgen dasselbe Ziel:
👉 Sie sollen den Betrieb finanziell absichern, wenn Einnahmen ausfallen, aber laufende Kosten weiterlaufen.

Der entscheidende Unterschied liegt im Auslöser des Schadens.

Merkmal Betriebskostenversicherung (Sachfolge) Betriebsausfallversicherung (Personenbezogen)
Auslöser Sachschaden am Betriebsgebäude, Inventar oder Einrichtung (z. B. Brand, Wasser, Sturm) Krankheit oder Unfall des Betriebsinhabers oder einer Schlüsselperson
Versicherungsart Sachversicherung (Ergänzung zur Inhaltsversicherung) Personenversicherung (ähnlich Krankentagegeld)
Leistung Übernahme laufender Fixkosten während Betriebsstillstand Übernahme laufender Fixkosten bei Arbeitsunfähigkeit
Versicherte Kosten Miete, Leasing, Gehälter, Energie, Versicherungen usw. Miete, Leasing, Gehälter, Energie, Versicherungen usw.
Zielgruppe Gewerbebetriebe mit Betriebsstätte, Werkstatt, Produktion Selbständige, Freiberufler, Praxisinhaber
Beitragskalkulation abhängig von Sachwerten und Betriebsgröße abhängig von Gesundheitszustand und Fixkostenhöhe

Warum kommt es oft zu Verwechslungen ?

Im allgemeinen Sprachgebrauch und sogar bei einigen Versicherern werden die Begriffe Betriebskostenversicherung und Betriebsausfallversicherung gleich verwendet – obwohl sie zwei verschiedene Versicherungstypen sind.

Beispiel:

  • Eine Betriebskostenversicherung nach Sachschaden (Feuer, Wasser, Sturm) ist Teil der Sachversicherung.
  • Eine Betriebsausfallversicherung wegen Krankheit ist dagegen eine Personenversicherung, die an die Arbeitsunfähigkeit des Unternehmers gekoppelt ist. Diese Versicherung gilt allerdings nur für bestimmte Berufsfelder. Siehe weitere Infos unten, unter FAQ.

Beide Versicherungen leisten also für denselben Kostenblock, aber aus unterschiedlichen Gründen.


Die Praxislösung für Unternehmen und Selbständige

Um den Betrieb umfassend abzusichern, empfiehlt sich häufig eine Kombination aus beiden:

  • Betriebskostenversicherung (Sachbeschädigung) → schützt vor finanziellen Folgen bei Feuer, Wasser, Sturm usw.
  • Betriebsausfallversicherung bei Krankheit → schützt, wenn der Inhaber oder eine Schlüsselperson krankheitsbedingt ausfällt.

Somit ist sowohl das Sachrisiko als auch das Personenrisiko abgesichert – und der Betrieb bleibt in jedem Fall zahlungsfähig.


Fazit

Betriebskostenversicherung und Betriebsausfallversicherung sind nicht dasselbe.
Sie verfolgen zwar dasselbe Ziel (die Fixkostenabsicherung), beruhen aber auf unterschiedlichen Auslösern und Versicherungsarten:

  • Sachschaden = Betriebskostenversicherung
  • Krankheit/Unfall = Betriebsausfallversicherung

Erst die Kombination beider deckt das reale Risiko eines Unternehmens vollständig ab.


Die Betriebsunterbrechungsversicherung auch Ertragsausfallversicherung genannt

Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV) schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen eines Betriebsstillstands, der durch einen Sachschaden ausgelöst wird.

Beispielsweise, wenn ein Brand, ein Leitungswasserschaden, eine Explosion oder ein ähnliches Ereignis die Betriebsräume, Maschinen oder Einrichtungen beschädigt, sodass der Betrieb ganz oder teilweise zum Erliegen kommt, übernimmt die Versicherung den daraus entstehenden Ertragsausfall. Und genau an diesem Punkt unterscheidet sie sich im Leistungsfall von der Betriebsausfallversicherung und der Betriebskostenversicherung.

Das leistet die Betriebsunterbrechungsversicherung im Schadenfall:

  • Übernahme aller fortlaufenden Kosten

  • Ersatz des entgangenen Betriebsgewinns

  • ggf. Übernahme von Mehrkosten zur Wiederaufnahme des Betriebs

Zielgruppe:
Mittlere bis größere Betriebe, Produktionsunternehmen, Handel, Gastronomie, Betriebe mit hohem Umsatzanteil.

Welche Schadensursachen werden in der Betriebsunterbrechungsversicherung versichert?

Die BUV ist immer an eine Sachversicherung gekoppelt, meist an die Inhaltsversicherung oder Gebäudeversicherung.
Das bedeutet: Nur wenn dort ein versicherter Schaden vorliegt, kann auch die BUV leisten.

Typische versicherte Ursachen:

Schadensart Beispiele
Feuer / Brand / Explosion Brand in der Werkstatt, Maschinenbrand, Blitzschlag
Leitungswasserschaden Rohrbruch, geplatzte Leitung, Frostschaden
Sturm / Hagel Sturmschaden am Dach, Wasser dringt ein
Einbruchdiebstahl / Vandalismus Zerstörung von Inventar, Einbruch mit Sachbeschädigung
Elementarschäden (optional) Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck, Erdbeben, Rückstau

Fazit:

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist die „große Schwester“ der Betriebskostenversicherung – sie deckt mehr ab, ist aber auch teurer.

Ein Feuer, ein Unfall, eine Krankheit – und plötzlich steht der Betrieb still.


Was viele Unternehmer unterschätzen: Fixkosten laufen weiter, auch wenn keine Einnahmen fließen.

👉 Sprechen Sie mit uns über Ihren Schutz – bevor der Ernstfall eintritt.

-Vergleichstabelle:

Unterschiede zwischen Betriebsausfallversicherung, Betriebskostenversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung

auf einen Blick

Merkmal Betriebs­kosten­versicherung Betriebs­unterbrechungs­versicherung Betrieb­sausfall­versicherung (Krankheit)
Auslöser Sachschaden (z. B. Brand, Wasser, Sturm) Sachschaden (wie links) Krankheit oder Unfall
Art der Versicherung Sachversicherung Sachversicherung Personenversicherung
Leistung Erstattung der Fixkosten Erstattung der Fixkosten + entgangener Gewinn Erstattung der Fixkosten während Krankheit
Versicherte Kosten Miete, Löhne, Leasing, Nebenkosten Miete, Löhne, Leasing, entgangener Gewinn Miete, Löhne, Leasing, Nebenkosten
Zielgruppe Kleine Betriebe, Handwerk, Praxen Mittel- bis Großbetriebe, Produktion, Handel Selbständige, Freiberufler, Praxen
Leistungszeitraum Bis Wieder­aufnahme des Betriebs Bis Wieder­aufnahme des Betriebs Während Arbeits­unfähigkeit (meist bis 12 Monate)
Gesundheitsprüfung nötig ❌ Nein ❌ Nein ✅ Ja
Beitragskalkulation abhängig von Sachwerten abhängig von Umsatz und Gewinn abhängig von Gesundheits­zustand

Vergleichstabelle:

Unterschiede zwischen Betrieb­sausfall­versicherung, Betriebskostenversicherung und Betriebs­unterbrechungs­versicherung

auf einen Blick

1. Betriebskosten­versicherung

– Auslöser: Sachschaden (z. B. Brand, Wasser, Sturm)
– Art der Versicherung: Sachversicherung
– Leistung: Erstattung der Fixkosten
– Versicherte Kosten: Miete, Löhne, Leasing, Nebenkosten
– Zielgruppe: Kleine Betriebe, Handwerk, Praxen
– Leistungszeitraum: Bis Wiederaufnahme des Betriebs
– Gesundheitsprüfung nötig: ❌ Nein
– Beitragskalkulation: abhängig von Sachwerten

2. Betriebs­unterbrechungs­versicherung

– Auslöser: Sachschaden (wie links)
– Art der Versicherung: Sachversicherung
– Leistung: Erstattung der Fixkosten + entgangener Gewinn
– Versicherte Kosten: Miete, Löhne, Leasing, entgangener Gewinn
– Zielgruppe: Mittel- bis Großbetriebe, Produktion, Handel
– Leistungszeitraum: Bis Wiederaufnahme des Betriebs
– Gesundheitsprüfung nötig: ❌ Nein
– Beitragskalkulation: abhängig von Umsatz und Gewinn

3. Betriebs­ausfall­versicherung (Krankheit)

– Auslöser: Krankheit oder Unfall
– Art der Versicherung: Personenversicherung
– Leistung: Erstattung der Fixkosten während Krankheit
– Versicherte Kosten: Miete, Löhne, Leasing, Nebenkosten
– Zielgruppe: Selbständige, Freiberufler, Praxen
– Leistungszeitraum: Während Arbeitsunfähigkeit (meist bis 12 Monate)
– Gesundheitsprüfung nötig: ✅ Ja
– Beitragskalkulation: abhängig von Gesundheitszustand

FAQ

Zu Betriebsausfallversicherung, Betriebskostenversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung

Welche Betriebe profitieren besonders von der Betriebsunterbrechungsversicherung?
  • Produktionsbetriebe mit teuren Maschinen

  • Handwerksbetriebe mit Lagerbestand und Werkstatt

  • Großhandel / Einzelhandel mit Lagerflächen

  • Gastronomie, Hotellerie

  • Bau- und metallverarbeitende Betriebe

  • Technische Dienstleister mit Geräten und EDV-Infrastruktur

Wie lange leistet die Versicherung? (sog.Haftzeit)

Die Haftzeit ist die vertraglich vereinbarte maximale Dauer, für die der Versicherer leistet.
Standardmäßig beträgt sie 12 Monate, kann aber auf 18, 24 oder 36 Monate erweitert werden.

Die Haftzeit beginnt am Tag des Schadensereignisses und endet spätestens dann, wenn:

  • der Betrieb seine normale Tätigkeit wieder aufnehmen kann, oder

  • die vereinbarte Haftzeit abgelaufen ist.

👉 Wichtig:

Wenn z. B. die Wiederbeschaffung von Maschinen oder der Wiederaufbau des Gebäudes länger als 12 Monate dauert, kann der Betrieb nach Ablauf der Haftzeit unversichert weiter Einnahmen verlieren.
Darum ist für größere Betriebe eine längere Haftzeit (z. B. 24 Monate) sinnvoll.

Für welche Berufssparten ist die Betriebsausfallversicherung gedacht ?

Diese Versicherung ist vor allem für selbständig Tätige und kleinere Betriebe mit persönlicher Leistungsbindung konzipiert.
Typische Berufsgruppen sind:

Einzelunternehmer und Freiberufler

  • Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten

  • Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

  • Architekten, Ingenieure, Gutachter

  • IT-Experten, Designer, Berater

Handwerksbetriebe mit persönlich arbeitendem Inhaber

  • Kfz-Meisterbetriebe

  • Friseure, Kosmetiker

  • Elektriker, Installateure, Maler, Schlosser

  • Bäcker, Metzger, Schneider

Kleine Gewerbebetriebe oder inhabergeführte Praxen

  • Einzelhändler

  • Dienstleistungsbetriebe mit Kundenkontakt

  • kleine Gastronomiebetriebe, Cafés oder Salons

In all diesen Fällen hängt der Umsatz maßgeblich von der Anwesenheit und Arbeitsfähigkeit des Inhabers ab – fällt diese Person aus, steht der Betrieb still.

Für wen ist die Betriebsausfallversicherung nicht geeignet?

Die Versicherung ist nicht konzipiert für Unternehmen, die arbeitsfähig bleiben, auch wenn der Inhaber krank ist.

Beispiele:

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) mit angestellten Geschäftsführern oder Führungskräften

  • Produktionsbetriebe mit arbeitsteiligem Prozess

  • Logistik-, Bau- oder Industriebetriebe mit mehreren Entscheidungsebenen

  • Unternehmen mit hohem Automatisierungsgrad

Hier ist der Betrieb nicht unmittelbar vom Gesundheitszustand einer einzelnen Person abhängig.
In solchen Fällen ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung (Ertragsausfallversicherung) sinnvoller, die auf Sachschäden basiert und nicht an Personen gebunden ist.